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Kabinett Kohl V
17. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (1994–1998) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Kabinett Kohl V wurde von Helmut Kohl nach der Bundestagswahl am 16. Oktober 1994 gebildet. Es blieb die volle Legislaturperiode von vier Jahren im Amt.
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Abstimmung im Bundestag
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Kabinett
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Politische Maßnahmen
Zusammenfassung
Kontext
Kohl berief 1995 den Sachverständigenrat ‚Schlanker Staat’ ein, der den Abbau von staatlichen Leistungen fachlich und politisch begleitete und 1997 seinen Abschlussbericht vorlegte.[1] In der Mitte der 1990er Jahre wurden die Auswirkungen der mit der Regierung Kohls begonnenen Angebotspolitik sichtbar, nämlich ein Bedürfnis der Bürger nach sozialer Sicherheit. In der Folge wurde die Angebotspolitik nicht in Frage gestellt, sondern sie vielmehr fortgesetzt durch Deregulierung und weitere Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse.[2] Das Leitbild für den Umbau des Wohlfahrtsstaates zum „Wettbewerbsstaat“ wurde über die Wirtschaft hinaus auch auf andere gesellschaftliche Bereiche ausgedehnt (z. B. die Öffentliche Verwaltung, das Bildungssystem wie den Gesundheits- und Sozialsektor). Das Ziel war deren Effizienz zu steigern und in nichtökonomischen Bereichen ein ökonomisches Denken einzuführen.[2]
Eine Stärkung des privaten Sektors und mehr Wettbewerb hatte beispielsweise im Gesundheitssektor 1995 die Einführung der umlagefinanzierten Pflegeversicherung zur Folge.[3] Anbietervielfalt sollte erreicht werden, indem das betreffende Gesetz nicht nur den gemeinnützigen Diensten einen Vorrang vor den öffentlichen Trägern einräumte, sondern auch den privatwirtschaftlichen Anbietern.[4] Darauf stieg auf dem Pflegemarkt in den 90er die Zahl der Großunternehmen, einige davon als Aktiengesellschaften.[3]
Siehe auch
Fußnote
Einzelnachweise
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