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Klostervorsteher

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Klostervorsteher
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Der Kloster- oder Stiftvorsteher ist der Obere (superior) eines Klosters bzw. Stifts. In einem Säkularstift (Frauenstift, Kollegiatstift) lautet die Bezeichnung zumeist Äbtissin[1] oder Stiftspropst. Ansonsten unterscheidet sich die Titulierung nach Kirche, Orden, Kongregation, Region, Niederlassung und Zeit.

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Kaminplatte mit Wappen von Phi­lipp de la Neu­for­ge, Abt in Ech­ter­nach (1667–1684)

Römisch-katholische Kirche

Zusammenfassung
Kontext

In der römisch-katholischen Kirche verwenden die Orden folgende Bezeichnungen:

Weitere Informationen Orden, Klostervorsteherin ...
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Orthodoxe Kirche

In den orthodoxen Kirchen und katholischen Ostkirchen heißt der Klostervorsteher Archimandrit oder Hegumen.

Evangelische Kirche

Die Klostervorsteher der eher seltenen evangelischen Gemeinschaften haben meist den (Ehren-)Titel der Oberen einstiger katholischer Klöster beibehalten, z. B. Abt zu Loccum, ehemals OCist-Abtei.

Literatur

Einzelnachweise

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