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Landgericht Halle

Gericht mit Sitz in Halle (Saale) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Das Landgericht Halle ist ein ordentliches Gericht mit Sitz in Halle (Saale).

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Das Gerichtsgebäude am Hansering
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Landgericht Halle, Hauptfront (vor 2010)

Über- und untergeordnete Gerichte

Dem Landgericht im Instanzenzug untergeordnet sind die Amtsgerichte Eisleben, Halle (Saale), Merseburg, Naumburg (Saale), Sangerhausen, Weißenfels und Zeitz. Im Instanzenzug übergeordnet sind das Oberlandesgericht Naumburg sowie der Bundesgerichtshof.

Geschichte

Zusammenfassung
Kontext

In Halle bestand von 1849 bis 1879 das königlich preußische Kreisgericht Halle/Saale. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Landgericht Halle wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Halle. Das Landgericht war danach für den Stadtkreis Halle, den Mansfelder Seekreis, den Saalkreis, den größten Teil der Kreise Bitterfeld, Delitzsch, Merseburg und des Mansfelder Gebirgskreises und einen kleinen Teil des Kreises Wittenberg zuständig.[1] Ihm waren folgende Amtsgerichte zugeordnet:

Weitere Informationen Amtsgericht, Sitz ...

[2]

Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 364.585 Einwohner. Bei dem Amtsgericht Eisleben wurde eine Strafkammer gebildet, die für die Amtsgerichtsbezirke Eisleben, Hettstedt, Mansfeld, Ermsleben, Gerbstedt und Wippra zuständig war. Am Gericht waren ein Präsident, zwei Direktoren und neun Richter tätig.[3]

Die Amtsgerichte Wettin und Wippra wurden 1932 aufgehoben.[4]

Im Zweiten Weltkrieg wurden eine Reihe von Gerichten aufgehoben und nach dem Krieg teilweise anderen Landgerichten zugeordnet. Zum Landgericht Halle gehörten zum 1. Juli 1947 folgende Amtsgerichte: Bitterfeld, Delitzsch, Eisleben, Halle, Kölleda, Mansfeld, Merseburg, Naumburg (Saale), Querfurt, Sangerhausen, Weißenfels und Zeitz.[5] Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Landgerichte abgeschafft und einheitlich Kreis- und Bezirksgerichte geschaffen. Halle kam zum Bezirk Halle, entsprechend entstand das Bezirksgericht Halle.

Nach dem Zusammenbruch der DDR wurde das Landgericht Halle 1992 erneut gebildet.

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Gebäude

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Eingangsportal

Das Gebäude des Landgerichtes wurde 1903 bis 1905 errichtet. Es handelt sich um eines der repräsentativsten Bauwerke der Stadt im typischen, historistischen Stil wilhelminischer Justizbauten. Architekten des vierflügeligen Gebäudes waren die preußischen Baubeamten Paul Thoemer im preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Berlin und Karl Illert (1856–1907) in Halle. Es besitzt zum Hansering eine breite symmetrische Fassade mit Mittelrisalit und Ecktürmen, die unter anderem mit Porträts von Rechtsgelehrten und an den Fenstersimsen mit Tieren und Fabelwesen geschmückt ist. Die Türme haben eine Höhe von 50 Metern. Stilistisch verbindet es auch Formen der Gotik, der Renaissance und des Jugendstils. Bemerkenswert ist neben der Fassade aus Sandstein das Treppenhaus mit einer doppelten Wendeltreppe in einer kreisrunden Kuppelhalle mit einem Durchmesser von ca. 20 Metern und einer Höhe von 42 Metern.

Der Justizpalast wurde umfangreich restauriert und im Frühjahr 2013 wieder eröffnet.[6]

Überlieferung

Die schriftliche Überlieferung des Landgerichtes Halle aus den Jahren 1895–1952 wird in Teilen heute im Landesarchiv Sachsen-Anhalt in der Abteilung Merseburg verwahrt. Der Bestand trägt die Bestandsbezeichnung C 128 Halle.

Richter

Präsident des Landgerichtes ist Jörg Engelhard.

Siehe auch

Literatur

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Commons: Landgericht Halle – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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