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Landgericht Nidda

von 1821 bis 1879 ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen mit Sitz in Nidda Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Das Landgericht Nidda war von 1821 bis 1879 ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen mit Sitz in Nidda.

Gründung

Ab 1821 trennte das Großherzogtum Hessen auch auf der unteren Ebene die Rechtsprechung von der Verwaltung.

Die bisher von den Ämtern wahrgenommenen Aufgaben wurden Landräten (zuständig für die Verwaltung) und Landgerichten (zuständig für die Rechtsprechung) übertragen.[1] Der Bezirk des Landgerichts Nidda wurde aus den Bezirken der Ämter Nidda und Bingenheim, einem Teil des Amtes Schotten, dem Gericht Heuchelheim[Anm. 1] sowie dem Patrimonialgericht Geiß-Nidda der Familie Krug von Nidda gebildet.[1]

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Weitere Entwicklung

Die Inhaber des überwiegenden Teils des Patrimonialgerichts Geiß-Nidda, eine Erbengemeinschaft, traten ihren Anteil an dem Patrimonialgericht zum 1. Januar 1822 an das Großherzogtum ab.[2] Der Rest gehörte dem Großherzogtum bereits.[3]

Durch die umfassende Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen 1853[4], die zum 15. Oktober 1853 in Kraft trat[5], kam der bis dahin zum Landgericht Büdingen gehörenden Ort Ober-Mockstadt zum Bezirk des Landgerichts Nidda, während dieses gleichzeitig eine Anzahl Gemeinden an benachbarte Landgerichte abgab (siehe Übersicht).

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Ende

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[6] So ersetzte nun das Amtsgericht Nidda das Landgericht Nidda. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Nidda wurde dem Bezirk des Landgerichts Gießen zugeordnet.[7]

Bezirk

Weitere Informationen Gemeinde, Herkunft ...
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Anmerkungen

  1. Das Gericht Heuchelheim war ein Kondominat zwischen dem Großherzogtum und den Inhabern des Amtes Ortenberg.

Einzelnachweise

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