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Provisorische Regierung der DDR

Übergangsregierung der DDR Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Die Provisorische Regierung der DDR wurde per Gesetz über die Regierung der DDR (beschlossen durch die Provisorische Volkskammer)[1] am 7. Oktober 1949 gebildet. Sie bestand bis zum 7. November 1950, danach wurde der Ministerrat die Regierung der DDR.

Laut dem Gesetz galten als Mitglieder der Regierung: Der Ministerpräsident, seine 3 Stellvertreter und die 14 Fachminister. (bzw. 15 nach der Erhebung des Ressorts Staatssicherheit durch das Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit vom 8. Februar 1950 zu einem Ministerium)[2]

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Änderungen

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Einzelnachweise

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