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Liste des gefährdeten Welterbes

UNESCO-geführtes Register bedrohter Natur- und Kulturdenkmäler Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Liste des gefährdeten Welterbes
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Die Liste des gefährdeten Welterbes wird von der UNESCO geführt. Ihre Grundlage ist die von 193 Staaten unterzeichnete Welterbekonvention. Von denjenigen Kultur- und Naturstätten, die auf der Liste des Welterbes geführt werden, hebt die UNESCO mit dieser Liste solche hervor, deren Bestand und Geltung durch ernste und spezifische Gefahren, wie Beschädigung, Zerstörung oder Verschwinden, bedroht sind. Die UNESCO mahnt für diese Stätten außerordentliche Schutzanstrengungen an.[1] Die Liste des gefährdeten Welterbes wird umgangssprachlich auch als „Rote Liste“ bezeichnet.

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Lage der gefährdeten Welterbestätten

Denkmäler, denen der Welterberang bereits aberkannt wurde, sind im Artikel Ehemaliges Welterbe aufgeführt.

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Verfahren

Zusammenfassung
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Jerusalemer Altstadt, seit 1982 auf der Liste des gefährdeten Welterbes
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Nationalpark Iguaçu in Brasilien, 1999–2000 auf der Liste des gefährdeten Welterbes.

Gründe für Bedrohungen sind vielfältig. Landerschließung, Urbanisierung, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Rodung, Wilderei, Vandalismus, Vernachlässigung und ausgedehnter Tourismus können Welterbestätten gefährden. Bedrohungen können bereits festgestellt sein, wie bei erfolgtem Abriss von Gebäuden, oder nur möglich, wie bei fehlender gesetzlicher Grundlage für den Schutz.

Eine Aufnahme in die Liste des gefährdeten Welterbes ist stets ein Aufruf an die internationale Staatengemeinschaft. Die Antragstellung erfolgt seitens der UNESCO oder seitens des betroffenen Staates. Die Entscheidung wird durch das Welterbekomitee mit einer Mehrheit von zwei Dritteln angenommen. In diesem Falle soll sich die „Staatengemeinschaft“ finanziell, technisch und politisch am Schutz und an der Rettung beteiligen. Das Welterbekomitee verfügt auch über eigene Geldmittel, aus denen Hilfsmaßnahmen finanziert werden können. Das Welterbekomitee droht mitunter, eine Stätte gegen den Willen des betroffenen Staates in die Liste aufzunehmen. Allein diese Ankündigung kann in manchen Ländern erhebliche Erhaltungsanstrengungen in Gang setzen.

“[…] the Committee is of the view that its assistance in certain cases may most effectively be limited to messages of its concern, including the message sent by inscription of a property on the List of World Heritage in Danger and that such assistance may be requested by any Committee member or the Secretariat.”

„[…] das Komitee ist der Auffassung, dass seine Unterstützung in bestimmten Fällen am zweckmäßigsten auf Mitteilungen über seine Besorgnis, darunter die Mitteilung über die Eintragung eines Gutes in die Liste des gefährdeten Erbes der Welt, beschränkt werden kann und dass solche Unterstützung von jedem Mitglied des Komitees oder vom Sekretariat beantragt werden kann.“

Durchführungsbestimmungen zur Welterbekonvention,[2] Ziffer 177

Nach dem Eintrag formuliert das Welterbekomitee ein Programm für Abhilfemaßnahmen und erstellt den Zeitplan, bevorzugt mit dem betroffenen Staat abgestimmt, notfalls auch gegen dessen Willen. Die Maßnahmen zum Schutz der Stätte werden kontrolliert, die Abläufe festgelegt und es wird geprüft, wann der Zustand, der Grund zur Eintragung gab, beseitigt ist. Erst wenn der Anlass der Gefährdung zum Eintrag beseitigt ist, kann eine Stätte wieder von der Liste gestrichen werden.[3] Wird die Gefährdung nicht beseitigt und ist die herausragende Bedeutung der Stätte unwiederbringlich zerstört, kann die Stätte oder ein Teil davon auch von der Welterbeliste gestrichen werden,[4] wozu es jedoch nur selten kommt (siehe Ehemaliges Welterbe).

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Aktuelle Einträge

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Mit Stand Juli 2025 befinden sich von den 1248 Welterbestätten 53 Stätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes.[5]

  • Stätten des Naturerbes sind mit einem „N“, Stätten des Kulturerbes mit einem „K“ markiert.
  • Denkmäler, die sowohl dem Weltkultur- als auch dem Weltnaturerbe angehören, tragen ein „K/N“.
Weitere Informationen gefährdet seit, Stätte ...
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Ehemalige Einträge

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Folgende Welterbestätten standen in der Vergangenheit auf der Liste des gefährdeten Welterbes, sind aber inzwischen wieder gestrichen worden, da die Gefahr abgewendet wurde.

Für ehemals auf der Liste stehende Objekte, denen der Welterbestatus aberkannt wurde, siehe Ehemaliges Welterbe.

Weitere Informationen gefährdet von … bis, Stätte ...
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Einzelnachweise

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