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Schweizer Parlamentswahlen 1963
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Die Schweizer Parlamentswahlen 1963 fanden am 27. Oktober 1963 statt. Dabei waren die neu 200 Mandate des Nationalrats sowie 31 der 44 Mandate im Ständerat neu zu vergeben. Diese 37. Legislaturperiode dauerte vier Jahre bis Oktober 1967.
Wahlbeteiligung: 66,1 %
%
30
20
10
0
Gewinne und Verluste

Sitz des Schweizer Parlaments
Diese Wahlen waren durch eine extreme Stabilität gekennzeichnet. Keine Partei verlor oder gewann mehr als zwei Nationalratssitze. Das konservativ-christdemokratische Lager erreichte einen bis heute nicht mehr erreichten Rekordstand, mit einem Wähleranteil von 23,4 % und 48 gewählten konservativ-christlichsozialen Nationalräten.
Auch im Ständerat gab es keine grossen Veränderungen. Die SP konnten einen ihrer zwei im Verlauf der vorangehenden Legislatur verlorenen Sitze zurückgewinnen und die Parteilosen verschwanden aus der Kleinen Kammer.
Die Wahlbeteiligung bei den Nationalratswahlen 1963 erreichte mit 66,1 % ihren damals tiefsten Wert seit der Einführung der Proporzwahl 1919, sie sank aber bei folgenden Wahlen noch weiter und erreichte 1995 mit 42,2 % ihren vorläufigen Tiefpunkt.[1]
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Wahlmodus
Nationalrat
Die Nationalräte werden seit 1919 nach dem Proporzwahlsystem gewählt, d. h. die Sitze werden nach dem Wähleranteil der Parteilisten in den einzelnen Kantonen verteilt und erst innerhalb der Liste gemäss den Personenstimmen. Die Anzahl Sitze pro Kanton werden anhand der Einwohnerzahl bestimmt.
Ausführlicher hierzu: Nationalrat (Schweiz) – Wahlverfahren
Ständerat
Jeder Kanton wählt seit 1848 zwei Vertreter für den Ständerat (ehemalige Halbkantone: einen Vertreter). Die Ständeratswahlen richten sich nach kantonalem Recht. In den meisten Kantonen wurde auch die Ständevertretung am 29. Oktober gewählt. Dabei kam es zu mehreren 2. Wahlgängen. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden und Obwalden wählten die Landsgemeinden die Ständeräte. Die Kantone Graubünden und Zug hatten abweichende Wahltermine. In den Kantonen Bern, Freiburg, Neuenburg und St. Gallen wurden die Ständeräte vom Kantonsparlament gewählt. In den Kantonen Genf und Neuenburg waren die Frauen für die Ständeratswahl wahlberechtigt.
Ausführlicher hierzu: Ständerat – Wahlverfahren
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Resultate Nationalrat
Zusammenfassung
Kontext
Anmerkungen zu den Wählerzahlen
In den Mehrpersonenwahlkreisen hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie in seinem Kanton Sitze zu vergeben sind (im Kanton Bern 34, im Kanton Zug 2). Diese Stimmen kann er an beliebige Kandidaten der sich zur Wahl stellenden Listen vergeben (Panaschieren). Eine Stimme für einen Kandidaten ist gleichzeitig eine Stimme für dessen Partei. Hat ein Wähler nicht alle seine Stimmen an Kandidierende vergeben, gehen diese Stimmen als sogenannte «Zusatzstimmen» an die von ihm gewählte Liste. Wenn der Wähler keine Liste auswählt, sondern einen so genannten «Wahlzettel ohne Parteibezeichnung» – auch Blankoliste genannt – verwendet, verfallen nicht benutzte Stimmen (sog. Leere Stimmen).
Um zu überkantonal vergleichbaren Ergebnissen zu kommen, muss zuerst die Anzahl fiktiver Wähler pro Kanton und Partei berechnet werden. Und die Summe aller fiktiven Wähler der einzelnen Kantone sind dann die Wähler auf Landesebene (z. B. SP auf 256'063 Wähler gerundet). Ein Aargauer «Wähler» kann aber auch aus 13 Personen bestehen, die nur je einen Kandidaten der betreffenden Partei auf ihrer Liste aufgeführt haben.
Das Bundesamt für Statistik benutzt daher den Begriff «fiktiver Wähler» für den Wähler, da ein effektiver Wähler auch nur ein Teilwähler sein kann. Die Zahl der Wähler entspricht der Anzahl gültiger Wahlzettel. Auf Kantonsebene ist die Summe aller Parteistimmen (Summe der Kandidatenstimmen von Kandidierenden einer Partei plus Zusatzstimmen = leere Felder einer Parteiliste) Berechnungsgrundlage. Beispiel: Partei A erzielt im Kanton X 12000, Partei B 27000 und Partei C 48000 von 87000 Parteistimmen. Die Anzahl gültiger Wahlzettel beträgt 25000. Somit hat Partei A in diesem Kanton 3448,28 (12000:87000 × 25000), Partei B 7758,62 (27000:87000 × 25000) und Partei C 13793,10 (48000:87000 × 25000) fiktive Wähler. Alle drei Parteien zusammen total 25000 Wähler.
Die gewählten Mitglieder des Nationalrats sind im Bundesblatt Nr. 47 vom 28. November 1963 aufgelistet.[2]
Parteien, Wähler, Sitze
Die landesweiten Ergebnisse sahen wie untenstehend dargestellt aus. Resultate aus den Kantonen finden sich unter Schweizer Parlamentswahlen 1963/Resultate Nationalratswahlen.
1
auf Deutsch (sinngemäss): Bewegung für die soziale und wirtschaftliche Demokratie
Wähleranteile in den Kantonen (mit mehreren Sitzen)
Wählerzahlen, Prozente kleinerer Parteien und Namen der Gewählten unter Schweizer Parlamentswahlen 1963/Resultate Nationalratswahlen.
Sitzverteilung in den Kantonen
Wählerzahlen, Prozente kleinerer Parteien und Namen der Gewählten unter Schweizer Parlamentswahlen 1963/Resultate Nationalratswahlen.
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Ergebnisse der Ständeratswahlen
Zusammenfassung
Kontext
Sitzverteilung
Die gewählten Mitglieder des Ständerats sind im Bundesblatt Nr. 47 vom 28. November 1963 aufgelistet.[3]
Gewählte Ständeräte
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Fraktionen in der 37. Legislaturperiode
Fraktionen sind Zusammenschlüsse einer oder mehrerer Parteien. Für die Bildung einer Fraktion sind mindestens 5 Mandate erforderlich. Untenstehende Tabelle gibt den Stand zu Beginn der Legislaturperiode wieder.[4]
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Weblinks
Einzelnachweise
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