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Thüringer Landesmedienanstalt

Landesmedienanstalt des Landes Thüringen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) ist die Landesmedienanstalt des Landes Thüringen.

Schnelle Fakten Staatliche Ebene, Rechtsform ...

Aufgaben

Die TLM ist zuständig für die staatliche Genehmigung privatrechtlicher Radio- und Fernsehveranstalter mit Sitz in Thüringen. Darüber hinaus beaufsichtigt sie die Einhaltung medienrechtlicher Regeln zu Jugendschutz und Werbung, zur Wahrung der Meinungsvielfalt und der Programmgrundsätze. Sie ist unter anderem zuständig für die Aufsicht über Telemedien und kontrolliert hier z. B. Online-Medien hinsichtlich der Jugendschutzbestimmungen. Die spezifischen Aufgaben der TLM regeln das Thüringer Landesmediengesetz, der Rundfunkstaatsvertrag und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

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Organisation

Zusammenfassung
Kontext

Organisatorisch ist die TLM eine selbstverwaltete Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Rechtsaufsicht führt die Thüringer Staatskanzlei als oberste Landesbehörde. Finanziert wird die TLM durch einen Teil der in Thüringen anfallenden Rundfunkgebühr.

Organe der TLM sind die Versammlung und der Direktor. Die Versammlung besteht nach dem korporatistischen Modell aus Vertretern der im Thüringer Landtag vertretenen Parteien sowie den Vertreten der im Gesetz benannten Organisationen.

Weitere Informationen Mitglied, Funktion ...
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Sonstiges

Die Medienanstalten Logo
Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten
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Die Thüringer Landesmedienanstalt ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten die medienanstalten. Zusammen mit den Landesmedienanstalten in Sachsen und Sachsen-Anhalt, der Arbeitsgemeinschaft Mitteldeutscher Landesmedienanstalten (AML), vergibt sie den Mitteldeutschen Rundfunkpreis.

Geschichte

Die Anstalt wurde am 5. November 1991 als Thüringer Landesanstalt für privaten Rundfunk (TLR) gegründet. Der Sitz war zunächst in Arnstadt. Erster Direktor war von 1992 bis 2007 Victor Henle. Im Februar 1993 ging mit Antenne Thüringen das erste von der TLR lizenzierte Hörfunkprogramm auf Sendung. Am 13. Dezember 1996 erfolgte die Umbenennung in Thüringer Landesmedienanstalt (TLM). Zum Jahreswechsel 2003/2004 erfolgte der Umzug in die Erfurter Steigerstraße. Gleichzeitig wurde dort die Geschäftsstelle der Kommission für Jugendmedienschutz angesiedelt, die 2013 in die Gemeinsame Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten in Berlin integriert wurde.

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