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deutscher Jurist und Professor für Strafrecht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Karl Lackner (* 18. Februar 1917 in Maikammer; † 13. März 2011 in Heidelberg) war ein deutscher Jurist und Professor für Strafrecht.
Karl Lackner wurde als Sohn eines Oberamtsanwalts in Maikammer geboren und besuchte Schulen in Bochum und Bonn. Nach bestandenem Abitur 1936 ging er zum Studium der Rechtswissenschaften an die Universitäten in Bonn und München. 1939 machte er sein Examen und wurde 1940 Soldat, 1942 Leutnant. Im Zweiten Weltkrieg wurde er in Frankreich, Russland und Dänemark bei der Flakartillerie eingesetzt und geriet schließlich in Kriegsgefangenschaft, aus der er im Juli 1945 entlassen wurde.
Bereits 1946 wurde er an der Universität Bonn bei Hellmuth von Weber promoviert. Es folgte sein Referendariat, das er 1948 mit dem zweiten Examen abschloss. Danach arbeitete er als Gerichtsassessor an den Landgerichten Bonn und Köln sowie am Oberlandesgericht Köln. 1950 heiratete er. Im selben Jahr wurde er zum Landgerichtsrat ernannt und ging zum Bundesministerium der Justiz, wo er für das Jugendstrafrecht zuständig war. Von 1963 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1982 lehrte er als Professor an der Universität Heidelberg.[1] Besonders bekannt wurde Lackner durch den von ihm verfassten Kommentar zum Strafgesetzbuch.
Er betreute die Habilitationen von Ingeborg Puppe und Jörg Tenckhoff.
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