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Doppelstudium
paralleles Studium verschiedener Studiengänge Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Begriffe Mehrfachstudium, Doppelstudium, Parallelstudium und Mehrfachimmatrikulation bezeichnen in Deutschland das zeitlich parallele Studium verschiedener Studiengänge mit jeweils eigenem Abschluss an einer oder zwei unterschiedlichen Hochschulen. Es ist von einem Zweitstudium zu unterscheiden, welches nach einem bereits abgeschlossenen Erststudium begonnen wird. Die Handhabung des Doppelstudiums unterscheidet sich jedoch in jedem Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Die Rahmenbedingungen dafür stehen im Hochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
In der Regel müssen Mehrfachstudium, Mehrfachimmatrikulation, Doppelstudium oder Parallelstudium beantragt und begründet werden. Soll ein weiteres Studium als Studiengangszweithörer im Fernstudium absolviert werden, entfallen oftmals diese Zugangshürden.
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Hintergrund
In Deutschland kann man allgemein an zwei oder mehr Hochschulen zeitgleich eingeschrieben sein („Mehrfachimmatrikulation“), sofern es sich um unterschiedliche Studiengänge handelt. Dies trifft auch für internationale Hochschulen zu, d. h. Hochschulen oder Universitäten in verschiedenen Ländern. In dieser Form kann nur ein so genannter ordentlicher Erststudiengang als Referenz für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder für das Semesterticket gelten. Die studentischen Mitgliedschaftsrechte werden nur an einer Hochschule ausgeübt, weitere Studien werden mit dem Status der Zweithörerschaft belegt.
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Arten von Mehrfachimmatrikulationen
Zusammenfassung
Kontext
Im Unterschied zu einem Gasthörer, der nicht als ordentlicher Student immatrikuliert ist, zwar an Lehrveranstaltungen teilnimmt, aber keine Leistungsnachweise erbringt und daher auch keine Studienleistungen zertifiziert bekommt, bieten die folgenden Arten von Mehrfachimmatrikulationen die Möglichkeit, sich die Leistungen aus solch einem Studium anerkennen zu lassen. Durch ein Doppel- oder Parallelstudium können auch zwei oder mehr Hochschulabschlüsse erlangt werden.
Doppelstudium
Das Doppelstudium ist die Einschreibung (Immatrikulation) als „Doppelstudent“ an ein und derselben Hochschule in zwei verschiedene Studiengänge mit unterschiedlichen Abschlüssen.
Parallelstudium
Das Parallelstudium ist die Einschreibung als „Studiengangszweithörer“ an zwei verschiedenen Hochschulen in zwei unterschiedliche Studiengänge mit unterschiedlichen Abschlüssen.
Der „Studiengangszweithörer“ nimmt an der Hochschule oder Universität, welche ihm den Status Zweithörer verleiht, keine studentischen Mitgliedschaftsrechte (z. B. AStA) wahr.
Gaststudium
Das Gaststudium ist die zeitlich begrenzte Einschreibung eines Studenten als „Gaststudent“ oder „Nebenhörer“, der bereits an einer anderen Hochschule als ordentlicher Student eingeschrieben ist. Dabei handelt es sich häufig um Studienaufenthalte in einem anderen Land.
Der Gaststudent nimmt an der Gasthochschule keine studentischen Mitgliedschaftsrechte (z. B. AStA) wahr. Das Gaststudium führt nicht zu einem eigenen Hochschulabschluss, es kann jedoch möglich sein, am Ende der belegten Kurse ein Zertifikat über Kreditpunkte zu erhalten, die an der eigenen Universität angerechnet werden. Ob diese Möglichkeit besteht, sollte im Einzelfall vorab geklärt werden.[1]
Der Vorteil des Gaststudiums liegt darin, dass zwischen der eigenen und der Gastuniversität kein Abkommen nötig ist. Die meisten Universitäten nehmen Gaststudierende auf.
Der Unterschied zwischen einem Gaststudenten und einem Austauschstudenten besteht darin, dass bei letzterem die Studiengebühren von einem Austauschprogramm im Rahmen eines Auslandsstudiums übernommen werden.
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Rechtliche Lage
Zusammenfassung
Kontext
In Deutschland
Bei zulassungsfreien (NC-freien) Studiengängen kann man in der Regel an jeder Hochschule ein Doppelstudium absolvieren, größtenteils sogar hochschulübergreifend. Handelt es sich um zulassungsbeschränkte Studiengänge, werden von der Hochschule häufig weitere Auflagen verlangt; eine genaue Aufschlüsselung, was im jeweiligen Landesrecht geregelt ist, kann folgender Tabelle entnommen werden:
In Österreich
An Universitäten und Hochschulen in Österreich ist ein Doppel- bzw. Mehrfachstudium möglich, für das neben den normalen fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen keine weiteren Zugangshürden existieren. Dabei ist die Anzahl der studierten Studiengänge (in österreichischer Terminologie Studien) nicht beschränkt.
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Weitere Staaten
In Italien ist es verboten, sich gleichzeitig bei verschiedenen Universitäten und Hochschulen, bei verschiedenen Fakultäten oder Abteilungen derselben Universität oder derselben Hochschule oder bei verschiedenen Studiengängen oder Diplomstudiengängen derselben Fakultät oder Abteilung zu immatrikulieren. Die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet Italien jedoch laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, akademische Grade anzuerkennen, die in einem anderen Mitgliedstaat am Ende von teilweise gleichzeitig absolvierten Ausbildungen erteilt wurden.[2][3][4]
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Siehe auch
Einzelnachweise
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