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Landespolizei (Deutschland)
Polizeien der deutschen Bundesländer Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Landespolizei ist in Deutschland die zusammenfassende Bezeichnung für die Gesamtheit aller Polizeibehörden eines Landes im Geschäftsbereich des jeweiligen Innenministeriums bzw. der Innenbehörde der Stadtstaaten, mit anderen Worten für alle Polizeikräfte eines Bundeslandes.
Rechtliche Grundlagen
Nach dem Grundgesetz ist Polizei wie die Ausübung aller staatlichen Befugnisse grundsätzlich Ländersache, vgl. Art. 30 GG. Organisation, Aufgaben und Befugnisse sind in erster Linie in den Polizeigesetzen der Länder geregelt, in einigen Ländern ist ersteres Gegenstand eines separaten Polizeiorganisationsgesetzes.
Organisation
Zusammenfassung
Kontext
Die Länder haben die früher kommunale Polizei heute weitgehend verstaatlicht, das heißt, sie nehmen die Polizeiaufgaben weitestgehend durch Landesbehörden selbst wahr. Soweit es daneben noch kommunale Polizeien gibt, gehören diese ebenso wenig zur Landespolizei wie quasipolizeilich auftretende Ordnungsämter.
Zur Landespolizei gehört in jedem Land der Polizeivollzugsdienst, also das, was heute gemeinhin als „die Polizei“ verstanden wird. Zu dessen Aufgaben gehört in jedem Fall die Schutzpolizei und die Kriminalpolizei. Die Abgrenzung beider Bereiche ist ebenso wie die Unterteilung der Schutzpolizei jedoch von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich gestaltet, etwa was das Verhältnis der Wasserschutzpolizei zur übrigen Schutzpolizei oder die Organisation von Verkehrspolizei und Autobahnpolizei betrifft. Die Autobahnpolizei wird in vielen Bundesländern nach Vereinbarung von der Verkehrspolizei übernommen und ist nicht Aufgabe der Bundespolizei.
Bestandteil der Landespolizeien sind weiterhin Ausbildungs- und Fortbildungsstätten sowie wenn vorhanden ein Polizeiverwaltungsamt und die Bereitschaftspolizei.
Schließlich besteht in jedem Land ein Landeskriminalamt, dessen organisatorisches Verhältnis zur Kriminalpolizei ebenfalls unterschiedlich ist.
In Bayern wird die Polizei insgesamt als „Polizei des Freistaates Bayern“ bezeichnet. Zur Landespolizei zählen nur die regionalen Polizeipräsidien und die ihnen nachgeordneten Dienststellen der allgemeinen Polizei, der Verkehrs-, Grenz- und Kriminalpolizei. Daneben existieren begrifflich getrennt die Bereitschaftspolizei, das Landeskriminalamt und das Polizeiverwaltungsamt mit landesweiter Zuständigkeit.[1]
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Liste
Zusammenfassung
Kontext
Einen Überblick über die in Deutschland bestehenden Landespolizeien bietet die nachfolgende Tabelle. Details sind dem Artikel über die jeweilige Landespolizei zu entnehmen.
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Literatur
- Hermann Groß: Deutsche Länderpolizeien. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), Nr. 48/2008, 14. November 2008, S. 20–26 (online).
- Frank Kawelovski, Sabine Mecking: Polizei im Wandel. 70 Jahre Polizeiarbeit in Nordrhein-Westfalen. Greven, Köln 2019, ISBN 978-3-7743-0903-6.
- Sabine Mecking (Hrsg.): Polizei und Protest in der Bundesrepublik Deutschland (= Geschichte und Ethik der Polizei und öffentlichen Verwaltung. Bd. 1). Springer, Wiesbaden 2020, ISBN 978-3-658-29477-9.
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Einzelnachweise
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