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Landgericht Hanau
Landgericht in Hessen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Landgericht Hanau ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von neun Landgerichten in Hessen. Es hat seinen Sitz in Hanau.

Geschichte
Zusammenfassung
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Oberstes Gericht des Landes war in der Grafschaft Hanau-Münzenberg das Hofgericht. Es wurde in der Regierungszeit des Grafen Philipp Ludwig II. im Jahr 1606[1] durch ein Privilegium de non appellando gestärkt, das für alle Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von weniger als 500 Gulden die Berufung an Reichsgerichte verbot. Nach dem Tod des letzten Hanauer Grafen, Johann Reinhard III., erbte 1736 Landgraf Friedrich von Hessen-Kassel die Grafschaft Hanau-Münzenberg, trat die Erwerbung aber sofort an seinen jüngeren Bruder, Wilhelm VIII., ab, da er selbst König von Schweden war und sich damit dauerhaft außer Landes aufhielt. Durch die besonderen Verhältnisse in der Familie der Landgrafen von Hessen-Kassel wurde die Grafschaft Hanau-Münzenberg über ein halbes Jahrhundert weiter wie eine Sekundogenitur für jüngere Prinzen der Landgrafschaft behandelt, zunächst für Wilhelm VIII. und ab 1760 für Erbprinz Wilhelm (IX.). Auch die Justiz und damit das Hofgericht blieben selbständig. Erst ab 1786, als Landgraf Wilhelm IX. auch die Landgrafschaft erbte, wurde die Grafschaft Hanau-Münzenberg enger an die Landgrafschaft herangeführt. 1791 erwirkte Wilhelm IX. zwar ein neues, unbegrenztes Privilegium de non appellando illimitatum für die Grafschaft Hessen-Hanau-Münzenberg, allerdings wurde im gleichen Jahr das Oberappellationsgericht in Kassel höchste gerichtliche Instanz auch für Hanau.[2]
Kurhessen

Das napoleonische Zwischenspiel hinterließ wegen der rigorosen Revisionspolitik des nunmehrigen Kurfürsten Wilhelm I. keine Spur in der Gerichtsverfassung des Landes. Mit der Verwaltungsreform des Kurfürstentums Hessen von 1821 wurde das Kurfürstentum Hessen in vier Provinzen und 22 Kreise eingeteilt und erhielt eine parallele Gerichtsorganisation, an deren Spitze weiter das Oberappellationsgericht Kassel stand. Das Obergericht Hanau – Vorläufer des Landgerichts Hanau – war für die Provinz Hanau zuständig.
Die Hanauer Gerichte hatten seit 1835 ihren Sitz im Altstädter Rathaus und erhielten 1842 ein Gerichtsgebäude im Bangert. Dies war ein freistehender, dreigeschossiger Bau mit einem großen Sitzungssaal, der in seiner Höhe zwei Stockwerke einnahm. Er wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört.
Preußen und Hessen


Nach dem verlorenen Krieg von 1866 annektierte das Königreich Preußen das Kurfürstentum Hessen.[3] Damit wurde auch Hanau preußisch und erhielt 1867 eine preußische Gerichtsverfassung.[4] Das Obergericht Hanau wurde in Kreisgericht Hanau umbenannt. Es war die Berufungsinstanz für die Amtsgerichte seines Bezirks. Das Oberappellationsgericht Kassel wurde mediatisiert und in Appellationsgericht umbenannt.[5] Es unterstand nun dem Oberappellationsgericht in Berlin. Der Zuständigkeitsbereich des Kreisgerichts Hanau erweiterte sich zugleich um das Landgericht Orb, dessen Gebiet von Bayern an Preußen nach dem verlorenen Krieg abgetreten werden musste.
Zum 1. Oktober 1879 trat das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 in Kraft. Damit wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Das Kreisgericht Hanau wurde zum 1. Oktober 1879 formal aufgehoben[6] und das Landgericht Hanau neu eingerichtet.[7]
Das übergeordnete Gericht hieß nun Oberlandesgericht und befand sich weiterhin in Kassel.[8] Nicht alle Kreisgerichte sollten in Landgerichte umgewandelt werden: Entweder Hanau oder Fulda sollte das Gericht erhalten. Vermutlich weil Fulda dezidiert römisch-katholisch war, entschied der Preußische Landtag sich schließlich für Hanau, dessen Gerichtsbezirk sich dadurch bis Hünfeld und Gersfeld erweiterte.[9] Die dadurch entstehende Raumnot wurde 1880 gelöst, indem das Amtsgericht Hanau das Gerichtsgebäude am Bangert verließ und in ein Gebäude am Neustädter Markt umzog. Dieser Zustand hielt sich bei weiter wachsendem Geschäftsanfall etwa 20 Jahre, bis mit den Planungen für ein neues, wieder gemeinsames Justizgebäude für beide Gerichte begonnen wurde. Es dient heute noch als Gerichtsgebäude für Land- und Amtsgericht Hanau.
Erst 1944 wurde das Landgericht Hanau aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Kassel aus- und in den des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main eingegliedert. Damit fiel eine der letzten noch aus kurhessischer Zeit überkommenen Strukturen in Hanau.[10] Die inzwischen nach Frankfurt eingemeindeten Orte, die sich von Bockenheim im Westen bis Frankfurt-Bergen-Enkheim im Osten in einem großen Bogen nördlich der Frankfurter Kernstadt erstreckten, gingen im Zuge ihrer Eingemeindung nach Frankfurt nach und nach aus dem Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Hanau an den des Landgerichts Frankfurt am Main über. Nach dem Krieg erhielt dann Fulda auch ein eigenes Landgericht, dessen Bezirk von dem des Landgerichts Hanau abgetrennt wurde.[11] Es verblieben die Amtsgerichtsbezirke Bad Orb, Gelnhausen, Hanau, Langenselbold, Salmünster, Schlüchtern, Steinau, Wächtersbach und Windecken.[12]
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Präsidenten
Zusammenfassung
Kontext
Präsidenten des Landgerichts Hanau waren[13]:
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Instanzenzug
Zusammenfassung
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Das Landgericht Hanau ist dem Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zugeordnet. Zum Gerichtsbezirk gehören heute die Amtsgerichte Gelnhausen und Hanau. Alle anderen ehemals im Bezirk des Landgerichts Hanau bestehenden Amtsgerichte wurden mit diesen vereinigt. Das waren ursprünglich die 22 Amtsgerichte:
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Gebäude

Das Justizgebäude in der Nußallee beheimatet das Landgericht und das Amtsgericht und wurde zum 13. Oktober 1911 bezogen[23].
Wissenswert
Von 1822 bis 1850 bestand unter der gleichen Bezeichnung das kurhessische Landgericht Hanau, ein erstinstanzliches Gericht für den Bereich der Stadt Hanau und der ehemaligen Ämter Büchertal und Windecken.
Siehe auch
Literatur
- Reinhard Dietrich: Die Landesverfassung in dem Hanauischen = Hanauer Geschichtsblätter 34. Hanau 1996. ISBN 3-9801933-6-5
- Otto Kästner: Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920. Diss. Frankfurt am Main 2012. urn:nbn:de:hebis:30:3-278301
- Hans Katzer: Aus Konzentrationslager befreit. Dr. Felix Lesser – Amtszeit vom 1. September 1945 bis zum 31. März 1960. In: Hanauer Anzeiger vom 31. Dezember 2001, S. 8.
- Felix Lesser: Die Gerichtsverfassung unserer Heimat im 19. Jahrhundert und das Landgericht Hanau. In: Hanau Stadt und Land. Ein Heimatbuch für Schule und Haus. Hanau 1954, S. 181–185.
- Ulrich Scheuermann: Geschichte des Landgerichts Hanau. In: Neues Magazin für Hanauische Geschichte 2015, S. 115–145.
- Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert (= Behördliche Raumorganisation seit 1800. Grundstudie 14 = Veröffentlichungen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung. Beiträge 100). ARL, Hannover 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 194 ff.
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Weblinks
Einzelnachweise
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