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Oberlandesgericht Kassel
ehemaliges Rechtsmittelgericht in Preußen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Oberlandesgericht Kassel oder Oberlandesgericht Cassel[1], kurz OLG Kassel, war von 1879 bis 1945 ein deutsches Oberlandesgericht mit Sitz in Kassel.
Geschichte
Zusammenfassung
Kontext
Vorgeschichte
Seit 1746 bestand in Hessen-Kassel das Oberappellationsgericht Kassel als Oberappellationsgericht also als oberstes Gericht. Mit Ausnahme der Unterbrechung der Zeit von 1807 bis 1813 in der im Königreich Westphalen stattdessen der Appellationshof Kassel bestand, blieb das Oberappellationsgericht Kassel bis 1866 in seiner Funktion. Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 wurde die Gerichtsstruktur der preußischen angegliedert. In Kassel wurde nun mit dem Appellationsgericht Kassel ein zweitinstanzliches Gericht geschaffen. Als erste Instanz dienten die in Amtsgerichte umbenannten bisherigen kurhessischen Justizämter und sechs neu geschaffene Kreisgerichte.
Das Oberlandesgericht Kassel
Nach dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze wurde mit dem Gesetz vom 4. März 1878[2] das Appellationsgericht aufgehoben und an seiner Stelle das Oberlandesgericht Kassel geschaffen. Es verfügte über einen Straf- und zwei Zivilsenate und gehörte damit zu den kleineren preußischen Oberlandesgerichten. Der Bezirk des OLG Kassel umfasste von der Provinz Hessen-Nassau den Regierungsbezirk Kassel (ohne die Kreise Rinteln und Schmalkalden) und den Kreis Biedenkopf vom Regierungsbezirk Wiesbaden[3] sowie das Fürstentum Waldeck mit einer Fläche von insgesamt rund 11.060 km2 und einer Einwohnerzahl im Jahr 1895 von 862.892.[4] Dem Oberlandesgericht nachgeordnet waren die Landgerichte Kassel, Hanau und Marburg und diesen 76 Amtsgerichte. Das Oberlandesgericht Kassel verfügte über einen Präsidenten, einen Senatspräsidenten und acht Räte.[5]
Auf Grundlage der Verordnung der Reichsregierung über die Bildung von Sondergerichten vom 21. März 1933 wurden auch im Bezirk des OLG Kassel Sondergerichte gebildet, der OLG Kassel erhielt einen „politischen Senat“. Während seiner Gerichtstätigkeit (1933 bis Ende 1944) ordnete das Oberlandesgericht Kassel mindestens 1041 Hauptverhandlungen gegen 2980 Angeklagte an. [...] Es betraf in großem Umfang kommunistische und sozialdemokratische sowie bürgerliche Widerstandsstrukturen...[6] Ab 1943 wurde auch zunehmend über Wehrkraftzersetzung geurteilt. Insgesamt wurden 15 Todesurteile, 1382 Gefängnis- und 1067 Zuchthausstrafen verhängt.
Im Jahre 1935 wurde das preußische Oberlandesgericht Kassel – wie alle Gerichte der deutschen Länder – direkt dem Reichsministerium der Justiz unterstellt, es wurde damit zu einer weisungsgebundenen Reichsbehörde. Zum 1. Oktober 1944 musste das Oberlandesgericht Kassel den größeren Teil des Landgerichtsbezirks Hanau an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeben. Diese Entscheidung trug der Tatsache Rechnung, dass Frankfurt räumlich wesentlich näher an Hanau lag als Kassel. Mit dem Einmarsch der amerikanischen Truppen in Kassel am 4. April 1945 wurde das Gericht aufgelöst.
Im Rahmen der Bildung des neuen Bundeslandes Groß-Hessen nach dem Zweiten Weltkrieg wurde entschieden, kein neues Oberlandesgericht in Kassel zu errichten. Sein Sprengel wurde dem des OLG Frankfurt zugeschlagen, welches seitdem für das ganze Bundesland zuständig ist. In Kassel verblieben lediglich Außensenate des Frankfurter Gerichtes.
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Nachgelagerte Gerichte
Zusammenfassung
Kontext
Das Landgericht Hanau verfügte ursprünglich über 22 Amtsgerichte.[7]
Das Landgericht Kassel verfügte ursprünglich über 34 Amtsgerichte.[7]
Das Landgericht Marburg verfügte ursprünglich über 20 Amtsgerichte.[7]
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Gerichtsgebäude
Seit 1746 hatte das Gericht seinen Sitz im linken Flügel des Renthof-Gebäudes. 1879 bis 1944 hatte das Gericht den Sitz im 1879 neu erbauten und 1944 im Krieg zerstörten Gerichts- und Regierungsgebäude in Kassel, in dem auch das Landgericht seinen Sitz hatte.
Richter
Präsidenten des OLG Kassel
- August Michael Mager (1879–1884)
- Ludwig Friedrich Wilhelm Consbruch (1884–1886)
- Max Ernst Eccius (1887–1905)
- Leopold von Hassell (1905–1913)
- Max Greiff (1913–1917)
- Hans Fritsch (1917–1925)
- Heinrich Anz (1925–1933)
- Kurt Delitzsch (1933–1945)[8]
Vizepräsidenten des OLG Kassel
- Karl Martin (1930–etwa 1934)
- August Auffarth (1934–1945)
Senatspräsidenten am OLG Kassel
- Carl Wangemann (1879–1880)[9]
- Karl Martin (1924–1930)
- Wilhelm Petri (ab 1881)
Oberlandesgerichtsräte am OLG Kassel
- Martin (ab 1879)
- Schultze (ab 1879)
- Otto Gustav Klingender (ab 1879)[10]
- Köhler (ab 1879)
- Herz (ab 1879)
- Büstroff (ab 1879)
- Bertram (ab 1879)
- Otto Suppes (1879–1889)
- Walter von Hagens (1913–1920)
- Otto Palandt (1919–1933)
- Philipp Daltrop (1919–1924) anschließend LG-Präsident
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Literatur
- Peter Kumme: Rechtsgeschichte Kassels des 19. und 20. Jahrhunderts. In: Georg Wannagat: Kassel als Stadt der Juristen (Juristinnen) und der Gerichte in ihrer tausendjährigen Geschichte. Heymann Köln 1990, ISBN 978-3-452-21801-8, S. 63–141.
- Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert (= Behördliche Raumorganisation seit 1800. Grundstudie 14 = Veröffentlichungen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung. Beiträge 100). ARL, Hannover 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 194 ff.
- Wolfgang Form (Hrsg.): Politische NS-Justiz in Hessen: die Verfahren des Volksgerichtshofs, der politischen Senate der Oberlandesgerichte Darmstadt und Kassel 1933–1945 sowie Sondergerichtsprozesse in Darmstadt und Frankfurt/M. 1933/34. Elwert Marburg 2005. ISBN 978-3-86354-119-4
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Einzelnachweise
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