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Liste der Staatsoberhäupter Frankreichs
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Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie. Es repräsentiert den Staat nach innen und außen. In Frankreich ist das Staatsoberhaupt der Präsident. Zu seinen Vorgängern als oberste Instanz zählten Könige und Kaiser. Die französischen Monarchen und Präsidenten werden in der Liste der Staatsoberhäupter Frankreichs aufgeführt. Ebenfalls aufgeführt werden die Könige des Westfrankenreichs, aus dem Frankreich entstand, obwohl es nicht korrekt ist, die westfränkischen Könige des 9. und 10. Jahrhunderts als „Könige von Frankreich“ zu bezeichnen. Das Westfrankenreich entstand durch die Teilung des Fränkischen Reichs im Vertrag von Verdun von 843. Der Übergang vom Westfrankenreich zu Frankreich war fließend und erstreckte sich über einen langen Zeitraum, so dass für die Entstehung Frankreichs kein bestimmter Zeitpunkt festgelegt werden kann.



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Abgrenzungsfragen
Zusammenfassung
Kontext
Eine klare Abgrenzung zwischen dem Fränkischen Reich, das in der Spätantike im Zuge der Völkerwanderung entstand, und dem französischen Staat ist nicht möglich. Das französische Geschichtsverständnis betont die Kontinuität bis zurück zur Zeit der Merowinger. Bereits das erste faktisch offizielle Werk der französischen Geschichtsschreibung, die Grandes Chroniques de France aus dem späten 13. Jahrhundert, teilt die Geschichte der Franken und Frankreichs nach den aufeinander folgenden Dynastien der Merowinger, der Karolinger und der Kapetinger ein. Bis heute wird in französischen Herrscherlisten Chlodio (5. Jahrhundert) als der älteste historisch fassbare Frankenkönig an erster Stelle genannt. In älteren Geschichtswerken tauchte gar noch dessen legendärer Vater Faramund an dieser Stelle auf, und einige mittelalterliche Königslisten reichen bis zum mythischen trojanischen König Priamos zurück.
Ein älterer, heute nicht mehr vertretener Ansatz sieht in Hugo Capet (987–996) den ersten König von Frankreich, da mit ihm eine nationalfranzösische Dynastie die Herrschaft übernommen habe. Diese Auffassung wird heute in der Forschung nicht mehr vertreten, da der Dynastiewechsel von 987 von den Zeitgenossen nicht als derartiger Einschnitt betrachtet wurde.
Die folgende Liste beginnt mit der Reichsteilung von Verdun von 843. Für die davor herrschenden Könige siehe die Liste der fränkischen Herrscher.
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Titel und Amtsbezeichnungen
Zusammenfassung
Kontext
Dem Selbstverständnis der Karolinger nach war der westfränkische König nach der Reichsteilung von 843 weiterhin „König der Franken“ (lateinisch Francorum rex, französisch roi des Francs). So wurden die Könige von den zeitgenössischen Autoren genannt, während sie in offiziellen Urkunden zumeist nur die einfache Bezeichnung „König“ (rex) verwendeten, dem Beispiel Ludwigs des Frommen folgend, der sich seit seiner Kaiserkrönung ausschließlich imperator augustus ohne einen Volks- oder Landesnamen nannte. Erst ab Karl III. dem Einfältigen (893–923) wurde mit dem Titel eine politische Programmatik verbunden, indem er seit 911 bewusst den Titel „König der Franken“ in seine Urkunden aufnahm. In jenem Jahr war mit Ludwig dem Kind der letzte Karolinger des Ostreichs gestorben und Karl III. der Einfältige beanspruchte als Senior der karolingischen Dynastie nun die Herrschaft auch im Ostreich. Mit der Anerkennung des Ostfranken Karls des Dicken als König der Westfranken im Jahr 884 konnte er sich gar auf einen Präzedenzfall berufen. Im Vertrag von Bonn 921 musste Karl jedoch seinen Herrschaftsanspruch auf das Ostreich aufgeben. Ungeachtet dessen behielt er den Titel „König der Franken“ bei, an dem auch seine Nachfolger festhielten.
Das westfränkische Reich umfasste neben dem westlichen Teil des alten fränkischen Siedlungsgebietes zwischen Loire und Schelde, der ehemaligen neustrischen Francia (ins Deutsche als „Franzien“ übersetzt), auch Siedlungsgebiete anderer Völker, wie zum Beispiel die gallischen Aquitanier, Burgunder, Bretonen und seit dem 10. Jahrhundert auch Normannen. Nachdem das Königtum der letzten Karolinger und ersten Kapetinger durch eine andauernde Phase der Schwäche und feudalen Zerfalls geprägt war und ab dem 12. Jahrhundert wieder zu einer universellen monarchischen Herrschaftsauffassung gelangte, schlug sich dies auch in der Titulierung seiner Könige nieder. Philipp II. August (1179–1223) war der erste, der in seinen Urkunden den Titel rex Franciæ gebrauchte, zunächst neben dem althergebrachten Titel Francorum rex, bis dieser zum Ende des 13. Jahrhunderts aus dem königlich-staatlichen Schriftverkehr verschwand. Im Altfranzösischen wurde der neue Titel als roi de France allerdings noch von Francia abgeleitet und tritt in dieser Form erstmals in einer Urkunde König Ludwigs IX. aus dem Jahr 1241 auf.[1] Ins Deutsche übersetzt lautete der Titel wörtlich „König von Frankenland“, wobei sich hier allerdings „Frankreich“ im allgemeinen Gebrauch als Landesname durchsetzte. Auch in diesem Fall war der Titel Programm, denn er kennzeichnete seinen Träger nicht mehr als Herrscher einer ethnischen Gruppe, sondern eines geographisch definierten Herrschaftsraums: „Frankreich“ als Geltungsbereich seiner gesetzgebenden und herrscherlichen Gewalt, eben sein Königreich samt allen Untertanen, die unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft in der französischen Umgangssprache bald nur noch als Français (Franzosen) bekannt waren. Zugleich manifestierte sich in diesem Titel eine neue Staatsvorstellung, in welcher der feudale Personenverbandsstaat von einer transpersonellen und universellen Monarchie abgelöst wurde. Die Kontinuität zum alten Reich der Franken konnte im neuen Titel gewahrt werden, indem der (ethnographische) Name des Volkes in den (geographischen) Namen des Königreichs verwandelt wurde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Begriff Francia schon vor dem 13. Jahrhundert in den erzählenden Chroniken als Umschreibung für das Westreich verwendet wurde und dass der Titel Francorum rex, dem Titel rex Franciæ nachgeordnet, besonders auf Siegeln bis zum Ende der Monarchie weiter in Gebrauch blieb.[2]
Bis zur Französischen Revolution im Jahr 1789 lautete der offizielle Titel der Herrscher Frankreichs also „König von Frankreich“, zwischen den Jahren 1284 und 1323 sowie 1572 und 1791 versehen mit einem Zusatz König von Frankreich und Navarra (lateinisch: rex Franciæ et Navarræ, französisch: roi de France et de Navarre), da sie in jenen Zeiträumen zugleich auch als Könige von Navarra amtierten. Nach der Beseitigung des Ancien Régime durch die Revolution wurde in der am 3. September 1791 verabschiedeten Französischen Verfassung der Titel des Staatsoberhaupts in „König der Franzosen“ (roi des Français) geändert, da das Königtum fortan nicht mehr durch das Gottesgnadentum, sondern durch den Willen des Volkes legitimiert werden sollte. Demselben Prinzip folgten auch die beiden Kaiserreiche von 1804 bis 1815 und 1852 bis 1870 (empereur des Français) sowie das Bürgerkönigtum von 1830 bis 1848. Einzig während der Phase der Restauration zwischen 1814 und 1830, in welcher man die Wiederherstellung vorrevolutionärer Verhältnisse anstrebte, griff man noch einmal auf die traditionelle Königstitulierung zurück.
Während die Verfassung der Ersten Französischen Republik (1792 bis 1804) kein formelles Staatsoberhaupt vorsah, wurde die Exekutivgewalt des republikanischen Frankreichs seit der Zweiten Republik (1848 bis 1852) von einem gewählten Präsidenten eingenommen. Seine offizielle Amtsbezeichnung lautete dabei stets „Präsident der französischen Republik“ (président de la République française). Das Staatsoberhaupt des kurzlebigen, mit Nazi-Deutschland kollaborierenden „Vichy-Regimes“ (1940 bis 1944) führte die schlichte Amtsbezeichnung „Staatsoberhaupt“ (chef de l’État oder chef d’État). In der Zeit von 1944 bis 1947 stand dem französischen Staat kein formelles Oberhaupt vor. Für diese Zeit werden die Vorsitzenden der provisorischen Regierung aufgelistet. Erst mit der Proklamation der Vierten Republik 1947 bekam das Land wieder einen Präsidenten.
Seit der Thronbesteigung König Heinrichs IV. im Jahr 1589 ist jedes französische Staatsoberhaupt zugleich auch ein Fürst des Pyrenäenstaats Andorra (prince d’Andorre), welchem er in einer Koherrschaft (cosuzeraineté) mit dem Bischof von Urgell vorsteht.
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Westfränkisches Reich / Königreich Frankreich
Zusammenfassung
Kontext
Das westfränkische Reich wurde durch den Teilungsvertrag von Verdun am 10. August 843 begründet.
Karolinger und Robertiner
Kapetinger (direkte Linie)
Kapetinger (Haus Valois)
Kapetinger (Haus Bourbon)
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Erste Republik
Zusammenfassung
Kontext
Die erste Republik wurde am 21. September 1792 nach der zuvor erfolgten Absetzung des Königs ausgerufen. Sie besaß kein formelles Staatsoberhaupt, sondern wurde in der Abfolge von drei Exekutivorganen repräsentiert, deren Vorsitzende man als „erste Männer des Staates“ betrachten kann.
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Erstes Kaiserreich
Das erste Kaiserreich wurde am 18. Mai 1804 durch die Verleihung des Kaisertitels an den Konsul Napoléon Bonaparte durch den Senat begründet.
Haus Bonaparte
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Königreich Frankreich
Am 1. April 1814 hatte der französische Senat die Führung einer provisorischen Regierung Talleyrand angetragen, welcher wiederum dem aus dem Exil zurückkehrenden Bourbonen das Königtum antrug. In der am 14. Juni 1814 verabschiedeten Charte constitutionnelle wurde die Wiederherstellung der Monarchie verfassungsgemäß verankert.
Kapetinger (Haus Bourbon)
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Französisches Kaiserreich (Erstes Kaiserreich)
Wiederherstellung des Kaiserreichs nach der Rückkehr Napoléons aus seinem Exil am 20. März 1815.
Haus Bonaparte
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Königreich Frankreich
Kapetinger (Haus Bourbon)
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Julimonarchie
Die konstitutionelle Monarchie, die aufgrund ihrer Begründung in der Revolution von 1830 allgemein als „Julimonarchie“ bekannt ist, wurde durch die Antragung der Königswürde durch die Abgeordnetenkammer an den Herzog von Orléans am 6. August 1830 begründet und tags darauf in einer neuen Verfassung verankert.
Kapetinger (Haus Orléans)
Zweite Republik
Die zweite Republik wurde am 25. Februar 1848 ausgerufen. Ihre Exekutivgewalt wurde im Juni zur Niederschlagung des Juniaufstandes von der Nationalversammlung an den Kriegsminister Louis-Eugène Cavaignac übergeben (Militärdiktatur).
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Zweites Kaiserreich
Haus Bonaparte
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Dritte Republik
Zwischenzeit
Zusammenfassung
Kontext
Französischer Staat
Provisorische Regierung
Die Provisorische Regierung der Französischen Republik wurde am 3. Juni 1944 in Algier mit General Charles de Gaulle an ihrer Spitze gebildet. Am 25. August 1944 erfolgte ihr Einzug in das von den deutschen Truppen befreite Paris.
Vierte Republik
Zusammenfassung
Kontext
Die Verfassung zur Vierten Republik trat am 27. Oktober 1946 in Kraft.
Fünfte Republik
Zusammenfassung
Kontext
Die Verfassung zur Fünften Republik trat am 5. Oktober 1958 in Kraft und gilt bis heute.
Trivia
- Die längste Amts- bzw. Herrschaftszeit in Frankreich kann König Ludwig XIV. mit 72 Jahren vorweisen, gefolgt von seinem Urenkel Ludwig XV. (59 Jahre) und dem mittelalterlichen Ahn Philipp I. (49 Jahre).
- Die längste Amtszeit eines republikanischen Staatsoberhaupts hatte François Mitterrand mit 14 Jahren inne, gefolgt von Jacques Chirac (12 Jahre) und Charles de Gaulle (10 Jahre).
- Die kürzeste Herrscherzeit hatte König Johann I. der Posthume mit vier Tagen. Zugleich hatte er als einziges aller französischen Staatsoberhäupter diese Position von seiner Geburt bis zu seinem Tod inne.
- Die kürzeste Amtszeit eines republikanischen Staatsoberhaupts hatte Jean Casimir-Périer mit knapp 7 Monaten.
- König „Ludwig XVII.“ (Dauphin Louis Charles de Bourbon, duc de Normandie) und Kaiser „Napoleon II.“ (Napoléon-François Bonaparte) haben nie amtiert. Ersterer wurde von emigrierten royalistischen Kreisen während der Revolutionsjahre gemäß der salischen Nachfolgeregelung als rechtmäßiger König betrachtet. Diese Fiktion wurde von seinem Onkel fortgeführt, der sich seit 1795 als „Nachfolger“ seines Neffen Ludwig XVIII. nannte. Als solcher unternahm er ab 1814 die Restauration des Königreichs. Nach demselben Muster nannte sich Louis-Napoléon Bonaparte bei seiner Kaiserproklamation 1852 Napoleon III., als „Nachfolger“ seines Cousins Napoléon-François, der nie als Kaiser Napoléon II. aufgetreten war. Unter Anhängern der Monarchie bzw. des Kaisertums werden die beiden Thronprätendenten bis heute als Herrscher gezählt.
- Frankreich hatte bis heute noch keine Frau als Alleinherrscherin bzw. als gewähltes Staatsoberhaupt. Ersteres war allein wegen des salischen Erbrechts, das Frauen aus der Erbfolge ausschloss, unmöglich. Allerdings konnten einige Königinnen in Vertretung ihrer unmündigen königlichen Söhne de facto und später auch de jure die Regentschaft über das Land wahrnehmen. Die ersten waren Anna von Kiew, Adele von der Champagne und besonders Blanka von Kastilien. Die letzte regierende Frau in Frankreich war Anna von Österreich, welche für die ersten acht Jahre ihres Sohnes Ludwig XIV. die Regierung führte. Mit Arlette Laguiller kandidierte 1974 erstmals eine Frau für das Präsidentenamt, es folgten Corinne Lepage, Christiane Taubira, Christine Boutin, Ségolène Royal, Marie-George Buffet, Dominique Voynet, Nathalie Arthaud, Eva Joly und Marine Le Pen. Von ihnen schafften einzig Ségolène Royal 2007 sowie Marine Le Pen 2017 und 2022 den Einzug in die zweite Wahlrunde. Royal unterlag 2007 Nicolas Sarkozy, Le Pen unterlag 2017 und 2022 Emmanuel Macron.
- Der erste Präsident der Fünften Republik, Charles de Gaulle, wurde 1958 noch durch ein Wahlkollegium in indirekter Wahl gewählt. Die Volkswahl des Präsidenten wurde 1962 gesetzlich eingeführt und 1965 erstmals durchgeführt.
- Die letzten Wahlen fanden am 24. April 2022 in Form einer Stichwahl zwischen Emmanuel Macron und Marine Le Pen statt. Dabei wurde Macron, der bei seiner ersten Wahl der bislang jüngste Staatspräsident Frankreichs war, für eine zweite Amtszeit wiedergewählt.
Siehe auch
Literatur
- Percy Ernst Schramm: Der König von Frankreich. Das Wesen der Monarchie vom 9. bis zum 16. Jahrhundert. 1960.
- Joachim Ehlers: Karolingische Tradition und frühes Nationalbewusstsein in Frankreich. In: Francia Band 4, 1976, S. 213–235.
- Joachim Ehlers: Die Anfänge der französischen Geschichte. In: Historische Zeitschrift. Band 240, 1985, S. 1–44.
- Joachim Ehlers (Hrsg.): Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888–1498. 1. Aufl. Beck, München 1996, ISBN 3-406-40446-4.
- Peter Claus Hartmann (Hrsg.): Französische Könige und Kaiser der Neuzeit. Von Ludwig XII. bis Napoleon III. 1498–1870. 2. Aufl. Beck, München 2006, ISBN 3-406-54740-0.
- Bernd Schneidmüller: Herrscher über Land und Leute? Der kapetingische Herrschertitel in der Zeit Philipps II. August und seiner Nachfolger (1180-1270). In: Herwig Wolfram, Anton Scharer (Hrsg.): Intitulatio. Band 3: Lateinische Herrschertitel und Herrschertitulaturen vom 7. bis zum 13. Jahrhundert (= MIÖG. Ergänzungsband 29, 1988), S. 131–162.
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