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Liste von Motorcycle-Club-Verboten in Deutschland
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Die Liste von Motorcycle-Club-Verboten in Deutschland führt alle bisher erfolgten Verbotsverfahren auf, die einen Motorradclub beziehungsweise eine Outlaw Motorcycle Gang betrafen.
Strafrechtlicher Hintergrund
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Rechtlich betrachtet sind Motorcycle Clubs nach dem Vereinsrecht zu behandeln, selbst wenn die Clubs sich selbst nicht als Vereine deklarieren. Ein Verbot kann auf Grundlage des Art. 9 Abs. 2 GG erfolgen. Hierzu ist eine Verbotsverfügung nach § 3 Abs. I Vereinsgesetz (VereinsG) notwendig, die vom Innenministerium des jeweiligen Landes oder einer oberen Landesbehörde erlassen werden kann. Hierzu ist von der zuständigen Behörde der Nachweis zu erbringen, dass der gemeinschaftliche Zweck oder bestimmte gemeinschaftliche Tätigkeiten des Motorcycle Clubs den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Als Grundlage für ein solches Verbot dienen häufig die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaften und der ermittelnden Polizeibehörden.[1]
Hinzu kommt meist eine Anklage nach § 129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung). Als Konsequenz aus einem Verbot wird der Besitz der Organisation beschlagnahmt.[2] Zudem ist es den ehemaligen Mitgliedern verboten, ihre Clubzugehörigkeit offen zu zeigen. Das bedeutet unter anderem, ihre Kutte darf nicht mehr getragen werden. Der komplette Übertritt eines Chapters zu einem anderen Club gleichen Namens oder eine Neugründung ist ebenfalls untersagt, da man so eine Ersatzorganisation gründen würde.
Es ist auch möglich, auf höherer Ebene (Bundesebene) ein Verbot zu erwirken. Dies betrifft dann den gesamten Club mit allen Chaptern. Dies ist aber nur möglich, wenn der Gesamtheit des Clubs ein Vergehen nach § 129 StGB nachzuweisen wäre.[3] Das erste Verbot betraf den Satudarah MC, das am 24. Februar 2015 durch den Bundesminister des Innern, Thomas de Maizière, verkündet wurde. Es habe ausreichende Belege gegeben, dass der niederländische Mutterclub MC Satudarah Maluku die kriminellen Aktivitäten in Deutschland gelenkt habe.[4]
In jüngster Zeit wurden mit den größeren Clubs auch die sogenannten Supporter-Clubs verboten, die als Teilorganisationen des Clubs betrachtet werden.[5]
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Übersicht
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Literatur
- Michael Ahlsdorf: Clubverbote. In: Alles über Rocker 2 – Die Gesetze, die Geschichte, die Maschinen, Huber Verlag, 2004, ISBN 978-3-927896-11-6. S. 88–95.
- Florian Albrecht: Verbot der Hells Angels-Charter in Deutschland. Eine kriminologische und vereinsrechtliche Analyse, in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform (MSchrKrim) 2012, S. 115–131.
- Florian Albrecht: "BFFB – Bandidos Forever, Forever Bandidos"? – Zur vereinsrechtlichen Zulässigkeit des bundesweiten Verbots eines Outlaw Motorcycle Clubs, in: Verwaltungsrundschau (VR) 2013, S. 8–15.
Einzelnachweise
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