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Parteispende

Spenden an politische Parteien Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Als Parteispenden werden Spenden an politische Parteien bezeichnet. Die Einnahmen aus den Parteispenden bilden zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen und öffentlichen Zuschüssen die Grundlage der Parteienfinanzierung.

Deutschland

Zusammenfassung
Kontext

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für Spendeneinnahmen zudem einen staatlichen Zuschuss.

2007 finanzierten sich die Parteien zu etwa 15 %[1] durch Parteispenden.

In Wahljahren fließen traditionell deutlich mehr Spenden als in anderen Jahren. 2009 (Bundestagswahl) waren es zum Beispiel etwa 6 Millionen Euro.

2011 flossen insgesamt 2,03 Millionen Euro Großspenden an die Parteien.

2012 waren es 1,3 Millionen Euro (CSU 460.000 Euro; CDU und SPD je etwa 260.000 Euro, FDP 205.000 Euro, Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 115.000 Euro,[2] Grüne 60.000 Euro[3]).[4]

Veröffentlichungspflicht

Das Parteiengesetz (PartG) wurde 2002 (Kabinett Schröder I) wesentlich geändert: Seit dem 1. Juli 2002 müssen Parteispenden von über 50.000 Euro („Großspenden“) unverzüglich beim Bundestagspräsidenten angezeigt und anschließend als Drucksache und auf der Homepage des Bundestags veröffentlicht werden.[5] Parteispenden ab 10.000 Euro müssen in den jährlichen Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden; sie erscheinen etwa eineinhalb Jahre nach Ende des betreffenden Jahres. Spenden über 10.000 Euro (und unter 50.000 Euro) im Wahlkampfjahr 2005 wurden z. B. im Sommer 2007 bekannt.[6]

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wies am 28. Januar 2010 die Parlamentsverwaltung an, Großspenden von mehr als 50.000 Euro sofort schriftlich oder im Internet[7] zu veröffentlichen. Zuvor wurden sie in Sammelübersichten im Vier-Wochen-Rhythmus publik gemacht. Anlass für diese Anweisung waren drei Spenden in Höhe von insgesamt 1,1 Millionen Euro, die die FDP zwischen Oktober 2008 und Oktober 2009 von einem Hotel-Unternehmer erhalten hatte.[8][9]

Nach Angaben von Lobbycontrol blieben im Jahr 2014 über drei Viertel der Spenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden anonym, 7 % mehr als 2013.[6]

Unzulässige Spenden

Gemäß § 25 Abs. 2 Parteiengesetz dürfen die politischen Parteien keine Spenden annehmen:

Steuerliche Absetzbarkeit

Für Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen gemäß § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Aufgrund von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt die Steuerersparnis etwas mehr als die Hälfte der Spendensumme. So ermäßigt sich die Steuerbelastung bei einem Kirchensteuersatz von 9 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % um insgesamt 57,25 % der Parteispendensumme.

Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien gespendet, kann der übersteigende Teil der Spendensumme gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Werden mehr als 3.300 Euro (bei Zusammenveranlagung 6.600 Euro) jährlich an politische Parteien gespendet, ist der übersteigende Teil nicht mehr steuerlich begünstigt.

Absetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen – juristische Personen (Unternehmen) können gemäß § 4 Abs. 6 EStG Parteispenden nicht absetzen. Der Abzug nach § 34g gilt auch für Spenden an kommunale Wählervereinigungen, die jedoch nicht rechenschaftspflichtig sind.

Durch das Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung sind Spenden an Parteien steuerlich nicht mehr absetzbar, ab dem Zeitpunkt ab dem das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag nach Art. 21 Abs. 3 GG entschieden hat, Art. 21 Abs. 4 GG. Bezüglich der NPD stellten der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung am 19. Juli 2019 einen gemeinsamen Antrag beim Bundesverfassungsgericht die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.[10]

Staatliche Bezuschussung von „Kleinspenden“

Spenden von natürlichen Personen werden im Rahmen der „staatlichen Teilfinanzierung“ politischer Parteien mit 0,45 Euro für jeden Euro bezuschusst. Dabei werden pro Person höchstens bis 3.300 Euro berücksichtigt.

Statistiken

Die nachfolgenden Statistiken sollen einen Überblick über die größten Spender und Spendenempfänger verschaffen.

Größte Spender (natürliche Personen)

Für den Zeitraum 2003–2007.[11]

  1. 2.659.167 € Michael May[12] (ein ehemaliger Bergbau-Ingenieur, der sein Erbe der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschland spendete)
  2. 980.000 € Jürgen W. Möllemann (im Zusammenhang mit der Flugblattaffäre)
  3. 520.000 € Johanna Quandt *
  4. 520.000 € Susanne Klatten *
  5. 450.000 € Stefan Quandt *
  6. 205.000 € Hermann Schnabel
  7. 196.050 € Christoph Kahl
  8. 190.000 € Karin Fischer
  9. 175.000 € Eberhard Schmid
  10. 125.000 € Henriette Schmidt-Burkhardt
* 
Das Spendenvolumen der Familie Quandt und der im Familienbesitz befindlichen Unternehmen BMW und Altana sind eventuell als eine gemeinsame Spende der Familie zu werten.

Größte Spender (juristische Personen)

Für den Zeitraum 2000–2008. Ab 2007 sind hierbei nur Großspenden ab 50.000 Euro berücksichtigt sind, da kleinere Spenden durch die Rechenschaftsberichte der Parteien noch nicht veröffentlicht wurden.[11]

  1. 5.483.749 € Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie
  2. 3.622.710 € Deutsche Bank AG
  3. 3.517.054 € Daimler Chrysler AG
  4. 2.737.377 € BMW AG *
  5. 2.702.672 € Allianz AG
  6. 2.251.857 € Südwestmetall
  7. 2.073.033 € Verband der Chemischen Industrie e. V.
  8. 1.627.678 € Altana AG *
  9. 1.085.579 € Commerzbank AG
  10. 1.073.714 € B.TV Television GmbH & Co. KG
  11. 1.009.155 € Verband der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen e. V.
  12. 890.885 € Porsche AG
  13. 885.727 € Mercator Verwaltungs GmbH
  14. 717.678 € Verband der Metallindustrie Baden-Württemberg
  15. 709.865 € Bankhaus Sal. Oppenheim

Summe der Spenden und Großspenden an Bundestagsparteien 2005

  • Im Jahr 2005 profitierten insbesondere die FDP, CSU und CDU von Parteispenden (Spenden machten 36 %, 22 % und 21 % der Einnahmen der jeweiligen Partei aus).
  • Den geringsten Anteil an den Gesamteinnahmen hatten Spenden von natürlichen Personen bei der SPD (6 %).
  • Den geringsten Anteil an den Gesamteinnahmen hatten Spenden von juristischen Personen bei der Partei DIE LINKE (0,16 %).
Weitere Informationen Alle Spenden, Großspenden ...
  • Großspenden bedeutet „Parteispenden über 20.000 €“.
  • In runden Klammern: Der Prozentanteil an den Gesamteinnahmen der Partei.
  • In eckigen Klammern: Der Prozentanteil der Einnahmen aus Großspenden getrennt nach natürlichen und juristischen Personen.

Grafiken (Juli 2007)

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Spendensummen nach Parteien
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Größte Spender von CDU/CSU
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Größte Spender der SPD
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Größte Spender der Grünen
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Größte Spender der FDP
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Die größten Spenden von … an …
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Größte Spender (Spenden an alle Parteien)

Parteispenden 2013

Im Jahr der Bundestagswahl 2013 gab es wesentlich mehr Großspenden an die Parteien als im Jahr zuvor.[13]

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Parteispenden 2014

Im Jahr der Europawahl 2014 gab es bisher folgende Großspenden an die Parteien:

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Parteispenden 2015

Im Jahr 2015 gab es bisher folgende Großspenden an die Parteien:

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Parteispenden 2016

Aus dem Jahr 2016 wurden bisher folgende Großspenden an die Parteien veröffentlicht:

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Parteispenden 2017

Im Jahr 2017 erhielten die im Bundestag vertretenen Parteien laut ihren im Januar 2019 veröffentlichten Rechenschaftsberichten Spenden in Höhe von insgesamt 90,6 Millionen Euro.[15] Folgende Großspenden (größer 50.000 €) an die Parteien wurden veröffentlicht:[5]

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Parteispenden 2018

2018 wurden folgende Großspenden (größer 50.000 €) an die Parteien veröffentlicht:[5]

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Parteispenden 2019

2019 wurden folgende Großspenden (größer 50.000 €) an die Parteien veröffentlicht:[5]

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Parteispenden 2020

2020 wurden folgende Großspenden (größer 50.000 €) an die Parteien veröffentlicht:[5]

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Parteispenden 2021

2021 wurden folgende Großspenden (größer 50.000 €) an die Parteien veröffentlicht: (Stand 13. Dezember 2022)[5]

Verteilung der Großspenden nach Parteien im Jahr 2021

  • Grüne (32,63 %)
  • FDP (25,42 %)
  • CDU (25,14 %)
  • CSU (6,57 %)
  • SSW (3,76 %)
  • Die PARTEI (2,11 %)
  • Andere (4,37 %)
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    Parteispenden 2022

    2022 wurden folgende Großspenden (größer 50.000 €) an die Parteien veröffentlicht: (Stand 9. Januar 2023)[17][18]

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    Parteispenden 2023

    2023 wurden folgende Großspenden (größer 50.000 €) an die Parteien veröffentlicht: (Stand 26. März 2024)[18]

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    Parteispenden 2024

    2024 wurden folgende Großspenden (bis zum 4. März größer 50.000 €, seither größer 35.000 €) an die Parteien veröffentlicht: (Stand 21. Januar 2025)[19]

    Verteilung der Großspenden nach Parteien im Jahr 2024

  • BSW (35,08 %)
  • CDU (28,23 %)
  • FDP (15,49 %)
  • Volt (7,55 %)
  • Grüne (4,04 %)
  • CSU (3,45 %)
  • SPD (2,16 %)
  • Andere (4 %)
  • Weitere Informationen Partei, Spendenbetrag ...
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    Österreich

    Zusammenfassung
    Kontext

    In Österreich sind seit 1. Juli 2012 Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, unverzüglich dem Rechnungshof zu melden. Dieser hat die Spenden unter Angabe des Spenders auf der Website des Rechnungshofes zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung wird fortlaufend aktualisiert.[21] Eine zeitnahe Offenlegung wird von den Parteien mitunter umgangen, indem Spenden von über 50.000 Euro in mehrere Transaktionen unter 50.000 Euro gestückelt werden.

    Zudem hat jede politische Partei über die Art ihrer Einnahmen und Ausgaben jährlich bis 30. September des jeweiligen Folgejahres dem Rechnungshof einen Rechenschaftsbericht zu übermitteln. In einer Anlage zum Rechenschaftsbericht sind Spenden gesondert auszuweisen. Spenden, deren Gesamtbetrag in einem Rechenschaftsjahr 3.500 Euro übersteigen, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders auszuweisen. Der Rechenschaftsbericht ist nach Prüfung durch den Rechnungshof auf der Website des Rechnungshofes als auch auf der Website der jeweiligen politischen Partei zu veröffentlichen. Die bislang publizierten Rechenschaftsberichte können auf der Internetseite des Rechnungshofs eingesehen werden.[22]

    Eine zivilgesellschaftliche Plattform[23] dokumentiert offengelegte Parteispenden sowie Einnahmen der Parteien aus Sponsoring und Inseraten in Parteimedien, die in den Rechenschaftsberichten ebenfalls offengelegt werden müssen.[24]

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    Schweiz

    Die Schweiz gehört zu den wenigen europäischen Ländern, die über keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen zu den politischen Parteien verfügen, weder zu deren Finanzierung noch zur Finanzierung von Wahlkampagnen. Parteispenden sind auf Bundesebene bis CHF 10'000 pro Jahr und auf Kantonsebene bis zu einem vom Kanton festgelegten Betrag steuerlich abziehbar.[25]

    Parteispendenaffären

    Verstöße gegen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu Parteispenden werden vielfach als Spendenaffäre bzw. Parteispendenaffäre bezeichnet, zum Beispiel:

    Deutschland

    Österreich

    Weitere

    Ab 2005 gab es einige Affären, die durch englische Medien wie die Sunday Times und Channel 4 ausgelöst wurden:

    • Cash for Honours 2006, 2007, House of Lords (GB); auch Loans for Lordships, Cash for Peerages
    • Cash for Influence 2009, House of Lords (GB), Gesetzesvorlagen/Änderungsanträge für Geld
    • Cash for Influence 2010, britisches Parlament, Gesetzesvorlagen/Änderungsanträge für Geld
    • Cash-for-Laws-Affäre, 2011, Europäisches Parlament, Adrian Severin, Ernst Strasser, Zoran Thaler, Gesetzesvorlagen/Änderungsanträge für Geld
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    Siehe auch

    Wiktionary: Parteispende – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

    Einzelnachweise

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