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Primas (Religion)

oberbischöflicher Ehrentitel in mehreren christlichen Kirchen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Der Primas („Erster“, „Vornehmster“; lateinischer Plural Primates, deutscher Plural Primasse oder Primaten) ist in mehreren Kirchen (besonders der römisch-katholischen Kirche) ein Ehrentitel. Einem Primas können bestimmte kirchenleitende Funktionen zugeordnet sein. In der anglikanischen Kirchengemeinschaft bezeichnet Primas den leitenden Bischof einer Provinz.

Bedeutung

Zusammenfassung
Kontext

Antike und Mittelalter

Historisch gesehen entstand der Titel eines Primas ab dem 4. Jahrhundert aus der Bezeichnung für den bedeutendsten Bischof einer Provinz des Römischen Reichs. Der Papst, gleichzeitig Bischof von Rom, ist Primas der katholischen Kirche. Primas war später aber auch der Amtstitel für die päpstlichen Vikare und Legaten.[1]

Der Primas hatte gewisse Ehrenrechte, z. B. den Vorsitz auf den Nationalkonzilen, die Ordination der Metropoliten, die Königskrönung. Selten beinhaltete das Primat darüber hinaus auch begrenzte jurisdiktive Rechte gegenüber den Metropoliten und Bischöfen.

Da in späterer Zeit alle hervorragenden Erzbischöfe Anspruch auf den Primat erheben konnten, "wurde die Würde völlig illusorisch".[1]

Neuzeit

Der Titel ist meist mit der bedeutendsten oder ältesten Diözese eines Landes oder einer Region verbunden, wobei es im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und in Frankreich zeitweise mehrere Primasse gegeben hat. Daraus, dass das Heilige Römische Reich auch das heutige Österreich umfasste, erklärt sich, dass der Salzburger Erzbischof noch den Titel Primas Germaniae trägt.

In älterer Zeit erfreuten sich Primasse verschiedener Privilegien, so hatten sie das Recht zur Einberufung von Synoden in ihrem Bezirk, den Vorsitz in solchen Versammlungen, untergeordnete Kirchengerichte konnten an den Primas appellieren. Außerdem krönte in der Regel der Primas den Herrscher und hatte das Vorrecht, die Bischöfe seines Gebiets zu weihen. Primasse wurden auch als Vikare des Papstes bezeichnet.

Rechtsgrundlage des Primatialtitels war jeweils ein gesondertes päpstliches Privileg. Im Codex Iuris Canonici von 1917 wurde bestimmt, dass Primasse nur dann besondere Rechte haben, wenn dies ausdrücklich im Einzelfall festgelegt worden war. Der Codex von 1983 bestimmt ausdrücklich, dass der Titel eines Primas lediglich einen Ehrenvorrang mit sich bringt, es sei denn, dass sich durch ein spezielles Privileg oder eine gebilligte Gewohnheit etwas anderes ergibt (438 CIC). Einige Aufgabenbereiche werden heute von den Bischofskonferenzen wahrgenommen.

Der Primas rangiert in zeremonieller Hinsicht über einem Metropolitanerzbischof, aber unter einem Patriarchen und Großerzbischof. Falls er Kardinal ist, gelten die auf Kardinäle anwendbaren Regeln.

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Katholische Primasse

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Heraldik

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Wappen eines katholischen Primas; grüner Galero mit 30 Quasten. Handelt es sich um einen Patriarchen, ist das Grün von Gold eingefasst.

Die meisten Primates benützen heutzutage ihr Wappen als Erzbischof oder Kardinal, der Erzbischof von Salzburg führt als Legatus natus ein erzbischöfliches Wappen in Rot (20 Quasten, päpstliches Legatenkreuz in der Mitte, links und rechts davon das erzbischöfliche Kreuz und der Hirtenstab). Es gibt jedoch ein (veraltetes) Wappen für Primates, welches sich von dem des Patriarchen, durch seine nicht in Gold gefassten Quasten und deren Verbindung zum Galero unterscheidet.

Siehe auch: Kirchliche Heraldik

Orthodoxe Kirchen

Im Bereich der Orthodoxen Kirchen wird der Titel Primas oft für die Oberhäupter autokephaler Kirchen gebraucht.

Anglikanische Kirchengemeinschaft

Innerhalb der Anglikanischen Weltgemeinschaft ist ein Primas das Haupt einer Kirchenprovinz (Landeskirche). In der Regel deckt sich eine Provinz mit einem oder mehreren Nationalstaaten. Der Primas kann der Bischof eines bestimmten Sitzes sein, so wie für England der Erzbischof von Canterbury oder er wird auf der Provinzsynode aus dem Kreis der Bischöfe gewählt. In den meisten Fällen trägt er den Titel eines Erzbischofs. Oft ist seine Amtszeit beschränkt. Das Amt des anglikanischen Primas entstand aus dem Primastitel des Erzbischofs von Canterbury.

Siehe auch: Liste der anglikanischen Kirchen

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Wappen eines Abtprimas; schwarzer Galero mit 10 Quasten (anstatt der üblichen 6 Quasten für die Äbte), Krummstab mit Pannisellus.
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Fürstprimas

Mit der Rheinbundakte wurde 1806 in Deutschland ein souveräner Fürstprimas geschaffen. Amtsträger war im Rheinbund der Reichserzkanzler und zugleich Erzbischof und Bischof von Regensburg, Karl Theodor von Dalberg. Der Rheinbund brach nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 zusammen. Dalberg starb 1817 und mit ihm erlosch der Titel.

In Ungarn war es der Erzbischof von Gran, der auch Primatialrechte ausübte.[1]

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Abtprimas

Abtprimas nennt man seit dem späten 19. Jahrhundert den Leiter einer Ordenskonföderation. Er ist u. a. der Titel des obersten Repräsentanten der Benediktinischen Föderation und der Augustiner-Chorherren.

Er gilt als primus inter pares unter den Äbten der Konföderation, hat somit überall im Orden den Ehrenvorrang. Er darf sich im Orden der Ponitifikalien einschließlich des violetten Pileolus bedienen und ist berechtigt am allgemeinen Konzil teilzunehmen.

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Siehe auch

  • Metropolit
  • Exarch
  • Primas ist nicht zu verwechseln mit dem Primat, das die Vorrangstellung des Papstes in der römisch-katholischen Kirche bezeichnet.

Literatur

Einzelnachweise

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