Jurist
Person, die ein Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen hat (kein geschützter Begriff) / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Juristen (von lateinisch ius, das Recht) bezeichnet man Personen, die ein Studium der Rechtswissenschaft mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung abgeschlossen haben. Neben dem deutschen Staatsexamen existieren weitere rechtswissenschaftliche akademische Abschlüsse (z. B. Dipl.-Jur., Mag. iur., Lic. iur., MLaw, LL.M., LL.B.).