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Bayerischer Ministerpräsident
Regierungschef des deutschen Bundeslandes Bayern Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Bayerische Ministerpräsident ist gemäß dem vierten Abschnitt des ersten Hauptteils der Verfassung des Freistaates Bayern der Vorsitzende der Bayerischen Staatsregierung.
Ministerpräsident des Freistaates Bayern ist seit dem 16. März 2018 Markus Söder (CSU). Er ist der Nachfolger von Horst Seehofer (CSU), der als Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat in das Kabinett Merkel IV wechselte.
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Wahl und Rücktritt
Der Ministerpräsident wird vom Bayerischen Landtag, der spätestens 22 Tage nach seiner Wahl zusammentritt (diese Frist gilt seit der Volksabstimmung vom 21. September 2003), binnen einer Woche nach dessen konstituierender Sitzung für die Dauer von fünf Jahren mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen in geheimer Abstimmung gewählt.[2] Wählbar ist jeder wahlberechtigte Bayer (d. h. im Freistaat Bayern wohnhafter Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit), sofern er das 40. Lebensjahr vollendet hat. Der Ministerpräsident kann vom Landtag nicht abgesetzt werden. Die Verfassung schreibt aber seinen Rücktritt vor, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landtag auf Grund politischer Verhältnisse nicht mehr möglich ist (Art. 44 Abs. 3 bayerische Verfassung). Tut er das nicht, kann er vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.
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Aufgaben
Der Ministerpräsident leitet die Geschäfte der Staatsregierung. Er beruft und entlässt mit Zustimmung des Landtags seinen Stellvertreter sowie maximal 17 Staatsminister und Staatssekretäre, denen er Geschäftsbereiche oder Sonderaufgaben zuweist. Gemäß Artikel 50 der Landesverfassung kann der Ministerpräsident einen oder mehrere Geschäftsbereiche selbst übernehmen. Bei ihm liegt die politische Richtlinienkompetenz und er vertritt Bayern nach außen. In seinem Handeln ist er gegenüber dem Landtag verantwortlich. Der Ministerpräsident kann von einem Begnadigungsrecht Gebrauch machen. Insofern übt er die Rolle eines Regierungschefs aus.
Den Ministerpräsidenten unterstützt in seinen verfassungsmäßigen Aufgaben die Bayerische Staatskanzlei.
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Geschichte des Amts
Zusammenfassung
Kontext
Vorläufer des Amts des Ministerpräsidenten war der Geheime Ratskanzler des Kurfürstentums Bayern. Ab Ende des 18. Jahrhunderts nahm der Minister des Äußeren, ab 1806 Minister des Königlichen Hauses und des Äußeren, meist eine Vorrangstellung ein. Im Jahre 1847 wurde ein Ministerrat etabliert, doch reservierte sich König Ludwig I. (1825–1848) selbst den Vorsitz; in seiner Abwesenheit saß der dienstälteste Minister den Sitzungen vor. 1849 wurde das Amt eines Vorsitzenden des Ministerrates geschaffen, welches mit einer Ausnahme (1880–1890) bis zum Ende des Königreichs mit dem Amt des Außenministers verbunden war. Mit der im Zuge der Novemberrevolution Ende des Ersten Weltkriegs erfolgten Gründung des Freistaats am 8. November 1918 wurde auch das Amt des Ministerpräsidenten geschaffen; erster Amtsinhaber auf revolutionärer Grundlage war Kurt Eisner. Während des Nationalsozialistischen Regimes verlor das Amt zwischen 1933 und 1945 infolge der Gleichschaltung der Länder an Bedeutung.
Die amerikanische Militärregierung ernannte zum 28. Mai 1945 Fritz Schäffer zum „Temporary Minister-Präsident for Bavaria“; zum 28. September 1945 setzte sie ihn ab[3] und berief Wilhelm Hoegner (SPD) zu seinem Nachfolger.[4] Nach der Landtagswahl am 1. Dezember 1946 wählte der Landtag Hans Ehard (CSU) zum Ministerpräsidenten (dem ersten frei gewählten nach dem Krieg). Ehard amtierte zwei volle Legislaturperioden (Kabinett Ehard I, II und III).
Amtssitze
Der Bayerische Ministerpräsident hatte im Laufe der Geschichte verschiedene Amtssitze:[5]
- 1813–1933: Palais Montgelas, Promenadeplatz, München
- 1945: kurzzeitig Verwaltungsgebäude der Rhein-Main-Donau AG in der Leopoldstr. 28, München
- 1945–1993: seit Mitte Juni 1945 ehem. Preußische Gesandtschaft, Prinzregentenstraße 7, München[6]
- 1968–heute: Prinz-Carl-Palais, Prinzregentenstraße, München (Nebensitz), v. a. für repräsentative Angelegenheiten
- 1993–heute: ehem. Bayerisches Armeemuseum, Hofgarten, München (Hauptsitz), Sitz der Staatskanzlei
- Palais Montgelas (1813–1933)
- ehem. Preußische Gesandtschaft (1945–1993)
- Prinz-Carl-Palais (Nebensitz seit 1968)
- ehem. Bayerisches Armeemuseum (Hauptsitz seit 1993)
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Amtsträger
Zusammenfassung
Kontext
Geheime Ratskanzler

Minister des Äußeren

Vor 1849 gab es keinen Ministerpräsidenten, doch nahm der Minister des Äußeren, ab 1806 Minister des Königlichen Hauses und des Äußeren, meist eine Vorrangstellung ein. Im Jahre 1847 wurde ein Ministerrat etabliert, doch reservierte sich König Ludwig I. (1825–1848) selbst den Vorsitz; in seiner Abwesenheit saß der dienstälteste Minister den Sitzungen vor.
Vorsitzende des Ministerrates
1849 wurde das Amt eines Vorsitzenden des Ministerrates geschaffen, welches mit einer Ausnahme (1880–1890) mit dem Amt des Außenministers verbunden war.
Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern
1918–1945

Seit 1945

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Bezüge
Obwohl der Ministerpräsident kein Beamter ist, sind seine Amtsbezüge an die Beamtenbesoldung gekoppelt. Gemäß Artikel 10 des Bayerischen Ministergesetzes[8] erhält er 32/25 des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11; dies sind derzeit (Stand 2020) 18.155,32 Euro im Monat. Hinzu kommen Familienzuschläge, Zulagen und Zuwendung in entsprechender Anwendung des Beamtenrechts sowie eine Dienstaufwandsentschädigung von 1150 Euro im Monat.
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Siehe auch
Literatur
- Fritz Baer, Die Ministerpräsidenten Bayerns 1945–1962. Dokumentation und Analyse (Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte. Beiheft B 3) München 1971.
- Reinald Becker/Christof Botzenhart (Hrsg.), Die Bayerischen Ministerpräsidenten 1918–2018, Regensburg 2024.
- Gerd Michael Köhler, Zur historischen Entwicklung des bayerischen Ministerpräsidentenamtes, in: Bayerische Verwaltungsblätter 1992, 33–41.
- „Das schönste Amt der Welt“. Die bayerischen Ministerpräsidenten von 1945 bis 1933. (Staatliche Archive Bayerns. Kleine Ausstellungen 13), München 1999.
- Ferdinand Kramer, Zur Geschichte des Amtes des Bayerischen Ministerpräsidenten, in: „Das schönste Amt der Welt“. Die bayerischen Ministerpräsidenten von 1945 bis 1993 (Staatliche Archive. Kleine Ausstellungen 13) München 1999, 12–30.
- Isabella Kratzer, Der Bayerische Ministerpräsident. Bedeutungswandel des Amtes im Spiegel der Geschäftsordnungen der Staatsregierung (1918–2001), Sankt Ottilien 2003. [mit Edition der Geschäftsordnungen der Bayerischen Staatsregierung].
- Michael Reithmeier, „Landesvater“ oder „Alleinherrscher“: Zwei Modelle des Bayerischen Ministerpräsidenten, in: Manuela Glaab/Michael Weigl (Hrsg.), Politik und Regieren in Bayern, Wiesbaden 2013, 99–116.
- Daniel Rittenauer, Das Amt des Bayerischen Ministerpräsidenten in der NS-Zeit (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 169), München 2018.
- Herrmann Rumschöttel, Ministerrat, Ministerpräsident und Staatskanzlei, in: Ders./Walter Ziegler (Hrsg.), Staat und Gaue in der NS-Zeit. Bayern 1933–1945. München 2004, 41–76.
- Herbert Schneider, Ministerpräsidenten. Profil eines politischen Amtes im deutschen Föderalismus, Opladen 2001.
- Hans F. Zacher, Das Staatsoberhaupt Bayerns, in Bodo Börner/Herrmann Jahrreiß/Klaus Stern (Hrsg.), Einigkeit und Recht und Freiheit. Festschrift für Carl Carstens. 2. Band: Staatsrecht, Köln 1984, 953–978.
- Bernhard Zittel, Die obersten Staatsbehörden/Auswärtige Angelegenheiten, in: Wilhelm Volkert (Hrsg.), Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980, München 1983, 11–26.
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Weblinks
Commons: Bayerischer Ministerpräsident – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Bayerischer Ministerpräsident auf historisches-lexikon-bayerns.de
- Ministerpräsident des Freistaats Bayern
- Die Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern seit 1945 Kolja Bartsch, Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Nr. 03/07, 26. Januar 2007 (pdf 93 kB)
Einzelnachweise
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