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Infrastrukturbetreiber

Rechtsbegriff aus dem Eisenbahnrecht der Europäischen Union Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Ein Infrastrukturbetreiber ist ein Rechtsbegriff aus dem Eisenbahnrecht der Europäischen Union. Die Rolle eines Infrastrukturbetreibers wird unter anderem in der Richtlinie 2012/34/EU vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums näher erläutert.

Infrastrukturbetreiber in den Ländern

Zusammenfassung
Kontext

Die Richtlinie 2012/34/EU war bis zum 16. Juni 2015 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen.[1] Infrastrukturbetreiber in Europa sind meist Tochterunternehmen der Staatsbahnen, unabhängige Unternehmen unter staatlicher Kontrolle oder Behörden bzw. Ministerien.

Weitere Informationen Land, Bezeichnung ...
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European Rail Infrastructure Managers

Die European Rail Infrastructure Managers (EIM) wurde 2002 in Zusammenhang mit der Liberalisierung des EU-Eisenbahnmarktes gegründet. Der Fachverband, ein gemeinnütziger Verein nach belgischem Recht, vertritt die Interessen von Infrastrukturbetreibern in Ländern der EU bzw. des EWR. EIM ist ein nach Artikel 38(4) der EU-Richtlinie 2016/796 anerkanntes Vertretungsgremium des Eisenbahnsektors. Unter den 16 Mitgliedsunternehmen aus elf Ländern befinden sich keine aus dem deutschsprachigen Raum.[2] Diese sind in der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen organisiert, zusammen mit weiteren ehemaligen Staatsbahnen.

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Einzelnachweise

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