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Landgericht Pleinfeld

Landgericht älterer Ordnung im Königreich Bayern Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Landgericht Pleinfeld
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Das Landgericht Pleinfeld war ein von 1808 bis 1858 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Pleinfeld im heutigen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Der Amtssitz des Landgerichts Pleinfeld befand sich im Vogteischloss.

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Schloss Pleinfeld, Amtssitz des Landgerichts Pleinfeld

Lage

Das Landgericht Pleinfeld grenzte im Norden an das Landgericht Schwabach, im Osten an das Landgericht Hilpoltstein, im Süden an das Herrschaftsgericht Ellingen, im Südwesten an das Landgericht Gunzenhausen und im Westen an das Landgericht Heilsbronn.

Geschichte

Im Tausch gegen das Herzogtum Berg hatte Bayern am 24. Mai 1806 das Fürstentum Ansbach erhalten. Mit dem Ziel einer Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen wurde am 7. August 1808 unter anderem die Bildung des Landgerichts Pleinfeld angeordnet. Kurz zuvor waren bei der Beschreibung der Bestandteile des Altmühlkreises im Zuge der Verwaltungsneugliederung Bayerns noch die vormals preußischen Justizämter „Roth“ und „Spalt, Pleinfeld, Abenberg“ genannt worden. Die gesamte Neugliederung wurde am 1. Oktober 1808 wirksam.

Im Jahr 1840 hatte das Landgericht Pleinfeld eine Fläche von vier Quadratmeilen (≈224 km²) und 13586 Einwohner (6797 Protestanten, 6514 Katholiken und 275 Juden). Es gab 92 Ortschaften (3 Städte, 1 Markt, 8 Pfarrdörfer, 6 Kirchdörfer, 24 Dörfer, 15 Weiler und 35 Einöden) und 23 Gemeinden (2 Magistrate 3. Klasse, 1 Stadt-, 1 Markts- und 19 Landgemeinden).[1]

Im Jahr 1858 wurde der Sitz des Landgerichts Pleinfeld nach Roth verlegt und entsprechend umbenannt.

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Struktur

Zusammenfassung
Kontext

Steuerdistrikte

Nach den Vorgaben des Gemeindeedikts vom 28. Juli 1808 (veröffentlicht im Dezember 1808) und der Instruktion zur Bildung der Steuerdistrikte wurde das Landgericht zunächst in 20 Steuerdistrikte eingeteilt:

Ruralgemeinden

1811 entstanden Ruralgemeinden, die meistens deckungsgleich mit den Steuerdistrikten waren. Zugleich wurden einige Orte umgemeindet,[2] so dass es schließlich 22 Ruralgemeinden gab. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) erhielten die Ruralgemeinden mehr Befugnisse.

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Literatur

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Fußnoten

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