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Landgericht Schwabach

von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Schwabach Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Das Landgericht Schwabach war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Schwabach. Sein Nachfolger war das Amtsgericht Schwabach.

Lage

Das Landgericht Schwabach grenzte im Süden an das Landgericht Pleinfeld, im Westen an das Landgericht Heilsbronn, im Nordwesten an das Landgericht Cadolzburg, im Norden an das Landgericht Nürnberg und im Osten an das Landgericht Neumarkt.

Geschichte

Im Jahr 1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Schwabach errichtet. Das Landgericht gehörte ab 1808 zum Pegnitzkreis, seit dessen Auflösung im Jahr 1810 zum Rezatkreis (ab 1838 in Mittelfranken umbenannt).

1840 war das Landgericht Schwabach 412 Quadratmeilen groß. Es gab 13795 Einwohner (13743 Protestanten und 52 Katholiken), 115 Ortschaften (3 Märkte, 10 Pfarrdörfer, 3 Kirchdörfer, 24 Dörfer, 49 Weiler und 26 Einöden) und 27 Gemeinden (3 Markts- und 24 Landgemeinden).[1]

1862 wurde das Bezirksamt Schwabach geschaffen, das die Verwaltung übernahm. Seitdem war das Landgericht Schwabach nur noch für die Gerichtsbarkeit zuständig.

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Struktur

Zusammenfassung
Kontext

Steuerdistrikte

Im Rahmen des Gemeindeedikts wurde im Jahr 1808 das Landgericht in 18 Steuerdistrikte untergliedert, die dem Rentamt Schwabach unterstanden:

Ruralgemeinden

Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) wurden die Ruralgemeinden gebildet, die nur teilweise deckungsgleich mit den Steuerdistrikten waren. Zugleich wurden einzelne Orte anderen Steuerdistrikten und Ruralgemeinden zugewiesen,[2] so dass es schließlich folgende 28 Ruralgemeinden gab.

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Literatur

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Fußnoten

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