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Landtag von Baden-Württemberg

Landesparlament des Landes Baden-Württemberg Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Der Landtag von Baden-Württemberg ist das Landesparlament des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart. Landtagspräsidentin ist seit 2016 Muhterem Aras (Grüne).

Schnelle Fakten Basisdaten, Aktuelle Legislaturperiode ...
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Ehemaliges Logo (2008)
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Plenarsaal vor der Sanierung
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Plenarsaal nach der Sanierung
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Geschichte

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Der Landtag von Baden-Württemberg steht in der Tradition demokratischer Vorläufer. Zu Zeiten der Weimarer Republik waren dies der Landtag der Republik Baden und der Landtag des freien Volksstaates Württemberg. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden auf dem Territorium des späteren Landes Baden-Württemberg drei Länder errichtet.

Die Beratende Landesversammlung und der Landtag von Baden tagten von 1946 bis 1952 im Historischen Kaufhaus von Freiburg im Breisgau. Badischer Landtagspräsident von 1947 bis 1951 war Karl Person.

Der Landtag des Landes Württemberg-Hohenzollern trat 1946 zunächst als Beratende Landesversammlung im Kloster Bebenhausen in Tübingen zusammen. Präsident des Landtags von Württemberg-Hohenzollern war 1947 bis 1952 Karl Gengler.

Die Verfassunggebende Landesversammlung und der Landtag von Württemberg-Baden tagten von 1946 bis 1952 in Stuttgart. Präsidenten des Landtags von Württemberg-Baden waren 1946 Wilhelm Simpfendörfer und 1947 bis 1952 Wilhelm Keil. Als Tagungsort diente seit 1947 das 1889 errichtete Eduard-Pfeiffer-Haus der Stiftung Arbeiterheim in der Heusteigstraße 45 in Stuttgart. Im selben Gebäude tagte auch der Landtag von Baden-Württemberg noch bis 1961.

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Gebäude

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Landtagsgebäude bei Nacht
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Neuer Eingangsbereich (2017)

Die Gebäude des Landtags von Baden-Württemberg sind das im oberen Schlossgarten gelegene quadratische Haus des Landtags von 1961 und das jenseits der Konrad-Adenauer-Straße liegende 1987 eingeweihte Haus der Abgeordneten. Die beiden Gebäude sind durch einen Fußgänger-Tunnel miteinander verbunden. Errichtet wurde das Landtagsgebäude von Erwin Heinle, Architekt und Hochschulprofessor in Stuttgart, und Horst Linde, dem Leiter der damaligen Bauverwaltung. Diese arbeiteten nach einem Entwurf des Mainzer Architekten Kurt Viertel. Der ursprüngliche Siegerentwurf der Architekten Peter C. von Seidlein und Ulrich Schmidt von Altenstadt wurde 1964 in Tübingen als Universitätsgebäude verwirklicht.[1] Das Innere beider Gebäude wird auch durch Kunstwerke namhafter Künstler geprägt.

Das Gebäude wurde von Herbst 2013 bis zum Frühjahr 2016 von Staab Architekten aus Berlin für 52,1 Millionen Euro umgebaut und saniert.[2] Ziele waren energetische und technische Verbesserungen sowie eine Umgestaltung des Daches des Plenarsaales, den bisher kein Tageslicht erreichte.[3] Volker Staab erhielt für die Generalsanierung den Hugo-Häring-Preis 2018.[4] Während des Umbaus des Landtagsgebäudes tagte der Landtag vom 25. September 2013 bis zum Frühjahr 2016 im Kunstgebäude.[5][6] Am 11. Mai 2016 fand die konstituierende Sitzung des 16. Landtags von Baden-Württemberg im umgebauten „Haus des Landtags“ statt.

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Sitzverteilung in der 17. Wahlperiode

Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags dauert vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2026.[7]

Die konstituierende erste Plenarsitzung fand am 11. Mai 2021 statt. Alterspräsident war Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen).

Weitere Informationen Fraktion, Sitze ...

Landtagspräsidenten

Weitere Informationen Amtszeit, Präsident ...

In der 17. Wahlperiode gibt es zwei stellvertretende Präsidenten, nachdem das Parlament in der 16. Wahlperiode nur einen stellvertretenden Präsidenten hatte.[8]

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Landtagsdirektoren

Weitere Informationen Amtszeit, Direktor ...

Landtagsfraktionen

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Die Reihenfolge der nachfolgenden Nennung der Fraktionen richtet sich nach deren erstmaligem Auftreten in der Abfolge der Legislaturperioden seit 1952. Bei gleichzeitigem erstmaligen Erscheinen von Fraktionen innerhalb einer Legislaturperiode richtet sich die Reihenfolge nach deren Fraktionsstärke.

Fraktionsvorsitzende der CDU

Die CDU war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.

Weitere Informationen Dauer, Vorsitzender ...

Fraktionsvorsitzende der SPD

Die SPD war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.

Weitere Informationen Dauer, Vorsitzender ...

Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP

Die FDP/DVP war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.

Weitere Informationen Dauer, Vorsitzender ...

Fraktionsvorsitzende des GB/BHE

Der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) war im ersten Landtag (1952–1956) als Fraktion vertreten. Der GB/BHE war im zweiten und dritten Landtag (1956–1964) vertreten.

Weitere Informationen Dauer, Vorsitzender ...

Fraktionsvorsitzende der NPD

Die NPD war im fünften Landtag (1968–1972) als Fraktion vertreten.

Weitere Informationen Dauer, Vorsitzender ...

Fraktionsvorsitzende der Grünen

Bündnis 90/Die Grünen (bzw. vor 1993 Die Grünen) sind seit 1980 ununterbrochen im Landtag vertreten.

Weitere Informationen Dauer, Vorsitzender ...

Im achten Landtag (1980–1984) hatten die Grünen keinen Fraktionsstatus und firmierten als Landtagsgruppe.

Fraktionsvorsitzender der Republikaner

Die Republikaner (REP) waren im elften und zwölften Landtag vertreten. Einziger Fraktionsvorsitzender von 1992 bis 2001 war Rolf Schlierer.

Fraktionsvorsitzende der AfD

Die Alternative für Deutschland ist seit 2016 im Landtag vertreten, Fraktionsvorsitzender war zunächst Jörg Meuthen. Nach der Spaltung der Landtagsfraktion im Juli 2016 übernahm Heiner Merz den Fraktionsvorsitz. Fraktionsvorsitzender der abgespaltenen Fraktion Alternative für Baden-Württemberg (ABW) sowie der ab 11. Oktober 2016 wiedervereinigten Fraktion war Meuthen bis zu seinem Wechsel ins Europaparlament.

Weitere Informationen Dauer, Vorsitzender ...
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Wahlverfahren

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Landtagswahlrecht bis zur Landtagswahl 2021

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Landtagswahlkreise 2011

Das Wahlverfahren zum baden-württembergischen Landtag unterschied sich vom Wahlverfahren der meisten Bundesländer bis einschließlich zur Landtagswahl 2021 dadurch, dass keine Landes- oder Bezirkslisten aufgestellt wurden und dass jeder Wähler nur eine Stimme hatte.

Der Landtag mit nominell 120 Abgeordneten wird alle fünf Jahre gewählt. Wer die meisten Stimmen in einem der 70 Wahlkreise erreicht, erhält das Erstmandat für diesen Wahlkreis und zieht in den Landtag ein.

Die 120 Sitze werden landesweit im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren auf alle Parteien verteilt, die mindestens 5 % der gültigen Stimmen erreicht haben. Danach wurden die Sitze jeder Partei – wieder nach Sainte-Laguë/Schepers – auf die vier Regierungsbezirke verteilt. Bis zur Landtagswahl 2006 wurde für beide zuvor genannten Berechnungsschritte das Sitzzuteilungsverfahren nach D’Hondt angewendet.

Standen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als sie hier Erstmandate erreicht hat, wurden die weiteren Sitze der Partei innerhalb des Regierungsbezirks an unterlegene Wahlkreisbewerber zugeteilt. Diese Mandate werden Zweitmandate genannt. Wenn eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Erstmandate erlangte, als ihr hier zustanden, behielt sie diese zusätzlichen Sitze als Überhangmandate, die Zahl der Sitze im Regierungsbezirk wurde so erhöht, dass die Sitzverteilung dem Verhältnis der erreichten Stimmenzahlen wieder entsprach (Ausgleichssitze für die anderen Parteien).[10]

Durch den Ausgleich der Überhangmandate gab es in den 1990er Jahren Landtage mit 140–155 Abgeordneten. In der 13. Wahlperiode hatte der Landtag 128 Abgeordnete, in der 14. Wahlperiode 139, in der 15. Wahlperiode 138, in der 16. Wahlperiode 143 und in der 17. Wahlperiode sind es 154.

Das baden-württembergische Wahlverfahren wurde immer wieder als besonders kompliziert kritisiert. Zudem gab es bis zur Landtagswahl 2006 systemische Verzerrungen, weil die Zweitmandate für unterlegene Wahlkreisbewerber in der Reihenfolge der absoluten Stimmenzahlen zugeteilt wurden. Damit gab es insbesondere in Regionen mit starkem Bevölkerungswachstum Wahlkreise, in denen jede der kleineren Parteien Abgeordnete stellte, weil der Wahlkreis insgesamt sehr groß ist und vom Mittel deutlich nach oben abweicht. In anderen Wahlkreisen war es hingegen jenseits des Direktmandats fast unmöglich, gewählt zu werden. Bei der Wahl 2006 hatte der kleinste Wahlkreis Heilbronn 81.073 Wahlberechtigte und stellte einen Abgeordneten, der größte Wahlkreis Tübingen mit 136.406 Wahlberechtigten konnte drei Abgeordnete in den Landtag entsenden.[11] Regierungsbezirke, in denen Überhang- und Ausgleichsmandate vergeben werden, waren im Landtag überproportional vertreten.

Für die Landtagswahl 2011 wurde die Regelung zur Vergabe der Zweitmandate geändert. Seither war nicht mehr die absolute Stimmenzahl, sondern der Stimmenanteil in den Wahlkreisen maßgeblich.[10]

Landtagswahlrecht ab der Landtagswahl 2026

Durch ein Gesetz vom 26. April 2022 wurde das Landtagswahlrecht an das der meisten anderen Bundesländer angepasst und Erst- und Zweitstimme analog zum Bundestagswahlrecht eingeführt. Die Wahlkreiseinteilung, die Sperrklausel von 5 % und die Sitzverteilung nach Sainte-Laguë-Verfahren bleiben bestehen. Erringen Parteien weniger Sitze in den Wahlkreisen, als ihnen aufgrund ihres Zweitstimmenergebnisses zustehen, erhalten sie die restlichen Sitze über die neu eingeführten Landeslisten. Bei Überhangmandaten erhalten die übrigen Parteien so viele Ausgleichsmandate, dass sich eine landesweit proportionale Verteilung ergibt. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht wurde auf 16 Jahre gesenkt.[12]

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Ergebnisse der Landtagswahlen (in Prozent der Stimmenanteile)

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Wahlbeteiligung und Landtagswahlergebnisse der fünf größten Parteien bis 2021
1952 1956 1960 1964 1968 1972 1976 1980 1984 1988 1992 1996 2001 2006 2011 2016 2021
Wahlbeteiligung in Prozent 63,7 70,3 59,0 67,7 70,7 80,0 75,5 72,0 71,2 71,8 70,1 67,6 62,6 53,4 66,3 70,4 63,8
Grüne 5,3 8,0 7,9 9,5 12,1 7,7 11,7 24,2 30,3 32,6
CDU 36,0 42,6 39,5 46,2 44,2 52,9 56,7 53,4 51,9 49,0 39,6 41,3 44,8 44,2 39,0 27,0 24,1
SPD 28,0 28,9 35,3 37,3 29,0 37,6 33,3 32,5 32,4 32,0 29,4 25,1 33,3 25,2 23,1 12,7 11,0
FDP/DVP 18,0 16,6 15,8 13,1 14,4 8,9 7,8 8,3 7,2 5,9 5,9 9,6 8,1 10,7 5,3 8,3 10,5
AfD 15,1 9,7
Linke 1 3,1 2,8 2,9 3,6
Piraten 2,1 0,4 0,1
NPD 9,8 0,9 0,1 2,1 0,9 0,2 0,7 1,0 0,4
REP 1,0 10,9 9,1 4,4 2,5 1,1 0,3
BHE bzw. GDP 6,3 6,3 6,6 1,8
KPD 2 4,4 3,2
1 
2006: WASG
2 
Aufgrund des Ergebnisses von 1952 standen der KPD vier Sitze im Landtag zu, weil die Fünf-Prozent-Hürde nicht auf das ganze Land bezogen war, sondern bei der Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung am 9. März 1952 noch jeweils getrennt für die Vorgängerländer Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden betrachtet wurde.[13] Die KPD wurde 1956 durch das Bundesverfassungsgericht verboten.

Auskunft über die Wahlergebnisse und die Sitzverteilung im baden-württembergischen Landtag gibt das Statistische Landesamt.[14]

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Historische Sitzverteilung im Landtag von Baden-Württemberg

19521956196019641968197219761980198419881992199620012006201120162021
Grüne691013191017364758
CDU5056525960657168686664696369604242
SPD3836444737454140414246394538351919
FDP/DVP23211814181091087814101571218
AfD2317
REP1514
NPD12
BHE677
KPD4
Gesamtzahl121120121120127120121124126125146155128139138143154

Parlamentsreform

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Im Jahre 2007 wurde ein parteienübergreifender Antrag zu einer grundsätzlichen Parlamentsreform gebilligt.[15] Die Kernpunkte lauten im Einzelnen:

  • Das bisherige Feierabendparlament wurde mit Beginn der 15. Legislaturperiode ein Vollzeitparlament.
  • Die staatliche Altersentschädigung ist 2011 abgeschafft worden, seither müssen die Abgeordneten selbst für ihre Altersversorgung aufkommen. Dafür erhalten sie monatlich zusätzlich 1587 Euro, sofern sie diesen Betrag nachweislich in eine Altersvorsorge investieren.[16] Politische Staatssekretäre und hauptamtliche Mitglieder der Landesregierung erhalten diesen Betrag nicht,[17] so dass z. B. Minister bei der Altersvorsorge von einem zusätzlichen Abgeordnetenmandat nicht profitieren können – anders als in anderen Parlamenten.
  • Seit Mai 2016, mit Beginn der 16. Legislaturperiode, gilt eine weitgehende Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Ein in den Landtag gewählter Beamter mit Dienstbezügen scheidet mit der Annahme der Wahl aus seinem Amt aus. Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis ruhen grundsätzlich vom Tag der Annahme der Wahl für die Dauer der Mitgliedschaft. Nach der Beendigung der Mitgliedschaft im Landtag ruhen die Rechte und Pflichten bis zum Eintritt oder bis zur Versetzung in den Ruhestand, es sei denn, der Beamte stellt einen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis oder die oberste Dienstbehörde führt diese ohne Antrag durch. Lehnt der Beamte in letzterem Falle seine Rückführung ab, ist er entlassen. Die Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit ruhen längstens bis zum Ablauf der Amtszeit. (§§ 27 f., 32. AbgG BW)
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Siehe auch

Literatur

  • Rolf Blumer, Carola Klötzer, Karsten Preßler: Auch die Moderne kann in Würde altern. Das Landtagsgebäude in Stuttgart und seine Metallfassade. In: Denkmalpflege in Baden-Württemberg, 40. Jg. 2011, Heft 1, S. 21–28 (PDF)
  • Gerhard Ferroni: Landtag von Baden-Württemberg. In: Stadtarchiv Stuttgart (Hg.): Digitales Stadtlexikon Stuttgart, publiziert am 19. April 2018.
Commons: Landtag von Baden-Württemberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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