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Liste der Baudenkmäler in Bamberg/Wunderburg
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberfränkischen kreisfreien Stadt Bamberg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]
![]() Gesamtanlage: Ensemble Altstadt Bamberg Bergstadt: Bürgerliche Bergstadt • Domberg • Immunitäten der Bergstadt: Stephansberg • Kaulberg, Matern und Sutte • Jakobsberg und Altenburg • Michaelsberg und Abtsberg Inselstadt: Innere Inselstadt • Erweiterungen der Inselstadt Theuerstadt: Untere Gärtnerei • Obere Gärtnerei • Wunderburg Eingemeindete Orte: Bruckertshof • Bug • Bughof • Gaustadt • Kramersfeld • Wildensorg |
Diese Teilliste enthält die Denkmäler der Wunderburg und südöstlichen Stadterweiterungen der Theuerstadt gemäß der Aufteilung des RF.
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Baudenkmäler der Wunderburg und der südöstlichen Stadterweiterung
Am Hochgericht
Am Luitpoldhain
Bughofer Straße
Egelseestraße
Ehrlichstraße
Fechserschlag
Geisfelder Straße
Hemmerleinstraße
Holzgartenstraße
Koppenhofgasse
Kunigundendamm
Moosstraße
Nürnberger Straße
Ohmstraße
Ulanenplatz
Wunderburg
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Anmerkungen
- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Literatur
- Denis André Chevalley: Oberfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band IV). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52395-3.
Weblinks
Commons: Baudenkmäler in der Wunderburg – Sammlung von Bildern
- Denkmalliste für Bamberg (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Denkmal Bamberg - Mobil nutzbare Seite mit detaillierten Informationen zu Bambergs Denkmälern
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
- In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.
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