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Sigrid Emmenegger

deutsche Juristin, Richterin am Bundesverwaltungsgericht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Sigrid Emmenegger (* 4. Oktober 1976 in Freiburg im Breisgau) ist eine deutsche Juristin und seit 2025 Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Zuvor war sie von 2021 bis 2025 Richterin am Bundesverwaltungsgericht.

Biografie

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Ausbildung

Sigrid Emmenegger studierte Rechtswissenschaft und Euroculture an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. Nach Abschluss ihres Studiums wurde sie 2006 mit der Dissertation Gesetzgebungskunst. Gute Gesetzgebung als Gegenstand einer legislativen Methodenbewegung in der Rechtswissenschaft um 1900 promoviert.[1] Betreuer der Arbeit war Andreas Voßkuhle, das Zweitgutachten im Rahmen des Promotionsverfahrens verfasste Alexander Hollerbach.[2] Die Dissertation wurde in der Neuen Juristischen Wochenschrift von einer Gruppe von Rechtsprofessoren als eines der „juristischen Bücher des Jahres“ herausgehoben.[3]

Juristischer Werdegang

Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht

Im Februar 2007 trat Emmenegger beim Verwaltungsgericht Koblenz als Richterin auf Probe in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Danach war sie an den Verwaltungsgerichten Mainz und Neustadt an der Weinstraße tätig. In dieser Zeit erfolgte auch die Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit am Verwaltungsgericht Mainz. Von Mai 2009 bis Juni 2013 wurde sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin für ihren Doktorvater Andreas Voßkuhle an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet.[4] Von Juli 2013 bis April 2014 wurde sie an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz abgeordnet. Danach wurde sie zur Richterin am Oberverwaltungsgericht ernannt und übte dieses Amt bis Juli 2019 aus. Neben der Tätigkeit als Richterin war Emmenegger wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und war Lehrbeauftragte der Justus-Liebig-Universität Gießen.[5]

Am 5. Juli 2019 wurde Emmenegger zur Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Koblenz ernannt.[6]

Bundesverwaltungsgericht

Am 8. Oktober 2020 wurde Emmenegger vom Richterwahlausschuss zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewählt[7][8] und am 4. Januar 2021 ernannt. Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts wies Emmenegger zunächst dem 4. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts zu, der unter anderem für das Bau- und Bodenrecht, das Recht des Ausbaues von Energieleitungen, das Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen, das Denkmalschutzrecht sowie das Natur- und Landschaftsschutzrecht zuständig war.[1] 2024 wurde sie Mitglied des 11. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts, dem „Sachen aus dem Gebiet des Rechts des Ausbaues von Energieleitungen einschließlich von Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Anlagen, die dem Betrieb von Energieleitungen dienen“ zugewiesen waren sowie Streitigkeiten, die Vorhaben zur Errichtung und zur Anbindung von Terminals zum Import von Wasserstoff und Derivaten betrafen, „mit Ausnahme von Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz“.[9]

Bundesverfassungsgericht

Am 10. September 2025 schlug die SPD-Bundestagsfraktion Emmenegger für die Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts 2025 vor.[4][10] Zuvor hatte die ursprünglich vorgesehene Kandidatin, Frauke Brosius-Gersdorf, Anfang August 2025 ihre Kandidatur zurückgezogen. Am 25. September 2025 wurde Emmenegger vom Bundestag mit 446 Ja-Stimmen, 161 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen als Nachfolgerin für die Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat Doris König gewählt.[11] Ihre Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erfolgte am 7. Oktober 2025.[12]

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Dissertation

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In ihrer 2004 vorgelegten Dissertationsschrift wendet sich Emmenegger gegen das verbreitete „ungeschichtliche Selbstverständnis“ der Gesetzgebungslehre.[13] Sie vertritt, dass die heutige Gesetzgebungslehre unmittelbar an eine in der Zeit um 1900 begründete rechtswissenschaftliche Lehre von der „Gesetzgebungskunst“ anknüpfe, deren Entwicklung das Verdienst einer „bisher völlig unbekannten“ legislativen Methodenströmung sei.[14] Diese eigenständige Methodenbewegung habe ab etwa 1888 für eine Ergänzung der Rechtsdogmatik um eine juristische Lehre der guten, „seinsollenden“ Rechtsgesetze plädiert.[15] Die so entwickelte Lehre von der „Gesetzgebungskunst“ umfasste nach Emmenegger zwei Elemente: Zum einen beschäftigte sie sich mit dem materiell guten Gesetzesinhalt (Lehre der „Gesetzgebungspolitik“), zum anderen mit der äußerlich guten Gesetzesform (Lehre der „Gesetzgebungstechnik“).[16] Entsprechende Diskussionen hätten sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht, später auch in der Staatsrechtslehre stattgefunden und sich nicht in die klassische Oppositionssemantik der Zeit – Naturrecht vs. Rechtspositivismus – einordnen lassen.[17]

In der Zeit zwischen 1900 und dem Beginn des Ersten Weltkriegs im Jahr 1914 sieht Emmenegger die Phase der Etablierung der legislativen Bewegung.[18] Den „letzten Entwicklungsschritt“ hin „zu einer als eigenständiges Fach im akademischen Lehrbetrieb institutionalisierten (Grundlagen-)Disziplin“ sei die Lehre von der Gesetzgebungskunst indes nicht gegangen.[19] Als Vertreter der Methodenströmung identifiziert die Autorin unter anderem Rudolf Leonhard, Otto von Gierke, Fritz van Calker und Anton Menger, in der „Anerkennungsphase“ ab 1900 später insbesondere Rudolf Stammler, außerdem etwa Max Rumpf und Eugen Huber.[20]

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Sonstige Tätigkeiten

Emmenegger ist seit 2023 Mitherausgeberin der Ausbildungszeitschrift Juristische Schulung.[21]

Publikationen (Auswahl)

  • Gesetzgebungskunst: Gute Gesetzgebung als Gegenstand einer legislativen Methodenbewegung in der Rechtswissenschaft um 1900 – Zur Geschichte der Gesetzgebungslehre (= Grundlagen der Rechtswissenschaft. Nr. 5). Mohr Siebeck, Tübingen 2006, ISBN 978-3-16-148817-7 (Zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 2004).[22]
  • mit Ariane Wiedmann (Hrsg.): Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – erörtert von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Band 2. De Gruyter Recht, Berlin 2011, ISBN 978-3-11-024015-3.
  • mit Lars Brocker: Landesverfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungswandel. Entwicklungslinien aus 70 Jahren Verfassungsrechtsprechung in Rheinland-Pfalz. In: Manuela Glaab, Hendrik Hering, Michael Kißener, Dieter Schiffmann, Monika Storm (Hrsg.): 70 Jahre Rheinland-Pfalz. Historische Perspektiven und politikwissenschaftliche Analyse. Springer VS, Wiesbaden 2020, ISBN 978-3-658-28899-0, S. 271286.
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Anmerkungen

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