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Tourismusministerium

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Ein Tourismusministerium ist ein Ministerium, das als Teil einer Administrative federführend und umfassend für Tourismuspolitik zuständig ist. Dies gilt analog für ein Freizeitministerium bezüglich Freizeitpolitik. Für viele Staaten haben Tourismus und Freizeit eine hohe politische Bedeutung und begründen daher als Politikfelder eigenständige Ministerien.

In anderen Staaten werden diese beiden Politikfelder von der Administrative nicht als Sektorpolitik, sondern als Querschnittsaufgabe betrachtet. Je nach Zuschnitt der Aufgabenspektren ist die federführende tourismus- oder freizeitpolitische Zuständigkeit meist dem Wirtschaftsministerium, dem Umwelt- oder Kulturministerium zugeordnet. In der Regel erfüllen dann auch weitere Ministerien abgegrenzte tourismus- oder freizeitpolitische Aufgaben.

Leiter ist der Tourismusminister respektive Freizeitminister.

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Situation in Deutschland

Zusammenfassung
Kontext

Im Rahmen der föderalen Aufgabenteilung liegt die tourismuspolitische Kernkompetenz bei den Ländern. In den Ländern sind in der Regel die Wirtschaftsministerien für Tourismus zuständig, zum Beispiel in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, bzw. die Wirtschaftsbehörde in Hamburg.[1]

Die Tourismuspolitik der 16 Länder und des Bundes wird im Bund-Länder-Ausschuss Tourismus unter Vorsitz des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) koordiniert, der zweimal jährlich tagt. Der parlamentarische Staatssekretär beim BMWi fungiert zudem als Tourismusbeauftragter der Bundesregierung.[2] Das BMWi lässt sich durch einen Tourismusbeirat von externen Fachleuten beraten und harmonisiert darin die Interessenlagen vor allem privatwirtschaftlicher Akteure.[3]

Ein eigenständiges Tourismusministerium gibt es in Deutschland auf Bundes-Ebene nicht. Zuständig für die Tourismuspolitik ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dieses Ministeriums hat die Zielvorgaben, die soziale Marktwirtschaft mit Leben zu füllen, nachhaltigen Fortschritt zu sichern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.[4] Tourismus wird hierbei als ein wichtiger Teil der deutschen Wirtschaft betrachtet.[5] Tourismuspolitische Aufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind daher, die Rahmenbedingungen für eine gute Entwicklung des Tourismus in Deutschland positiv zu gestalten, die Pflege der Beziehungen zum Ausland, die u. a. durch Tourismuswerbung der Deutschen Zentrale für Tourismus stattfindet und die gezielte Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Tourismuswirtschaft. Tourismuspolitik überschneidet sich mit den Zuständigkeitsbereichen anderer Ministerien wie z. B. Umwelt und Verkehr.

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Liste der Tourismus- und Freizeitministerien auf nationaler Ebene

Weitere Informationen Land, Ministerium ...
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Literatur

Einzelnachweise

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