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Europawahl in Deutschland 1994

Wahl zum 4. Europäischen Parlament in Deutschland am 12. Juni 1994 Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Die Europawahl in Deutschland 1994 war die vierte Direktwahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament und die erste nach der Deutschen Wiedervereinigung. Sie fand im Rahmen der EU-weiten Europawahl 1994 am 12. Juni 1994 statt. Für die erstmals 99 Mandate kandidierten 26 Parteien und sonstige politische Vereinigungen. Am gleichen Tag fanden auch die Kommunalwahlen im Saarland 1994 statt.

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Europawahl in Deutschland 1994[1]
1999 →
Wahlbeteiligung: 60,0 %
 %
40
30
20
10
0
38,8
32,2
10,1
4,7
4,1
3,9
1,1
5,8
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu
 %p
   6
   4
   2
   0
  −2
  −4
  −6
+1,0
−5,1
+1,7
+4,7
−1,5
−3,2
+1,1
+1,9
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Deutsche Sitze im Europaparlament
    
Insgesamt 99 Sitze
nach Fraktionen
   
Insgesamt 99 Sitze
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Ergebnis

Weitere Informationen Listen, Stimmen ...

Fraktionen im Europäischen Parlament

Regionale Unterschiede

Europawahl in Westdeutschland 1994[2]
Wahlbeteiligung: 59,3 % (– 4,0 %)
 %
50
40
30
20
10
0
40,3
33,9
11,2
4,2
4,2
0,6
5,6
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu
 %p
   4
   2
   0
  −2
  −4
+2,5
−3,4
+2,8
−1,4
−2,9
+0,6
+1,7
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/TITEL zu lang
Europawahl in Ostdeutschland 1994[3]
Wahlbeteiligung: 63,0 %
 %
40
30
20
10
0
32,9
25,3
20,6
5,8
3,6
3,0
8,8
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/TITEL zu lang
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Wahlrecht für EU-Ausländer

Die Europawahl 1994 war die erste Wahl zum Europäischen Parlament nach Inkrafttreten des am 7. Februar 1992 unterzeichneten Vertrags von Maastricht. Gemäß Art. 22 Abs. 2 AEUV (vormals Art. 19 Abs. 2 EGV) konnten daher alle Unionsbürger wählen, ob sie ihr aktives und passives Wahlrecht in ihrem Heimat- oder in ihrem Wohnsitzstaat ausüben. Die Einzelheiten der Ausübung des Wahlrechts bei den Europawahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, war durch die Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 geregelt worden. Die Berechtigung ist ein Ausfluss der durch den Maastricht-Vertrag eingeführten europäischen Freizügigkeit für Unionsbürger nach Art. 21 AEUV und Artikel 45 der EU-Grundrechtecharta.[4] Aufgrund dessen konnten in Deutschland lebende EU-Ausländer bei der Europawahl am 12. Juni 1994 erstmals an der Wahl der deutschen Vertreter im Europäischen Parlament teilnehmen.[5]

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Siehe auch

Einzelnachweise

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