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Landgericht Markt Bibart

von 1812 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Markt Bibart im heutigen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Das Landgericht Markt Bibart war ein von 1812 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Markt Bibart im heutigen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Das Landgericht Markt Bibart gehörte zum Rezatkreis (ab 1838 Mittelfranken).

Lage

Das Landgericht Markt Bibart grenzte 1856 im Osten an das Landgericht Neustadt an der Aisch, im Süden an das Landgericht Windsheim, im Südwesten an das Landgericht Uffenheim, im Westen an das Landgericht Marktbreit und im Norden an das Landgericht Scheinfeld.

Geschichte

Zusammenfassung
Kontext

Im Jahr 1812 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht zweiter Klasse Markt Bibart errichtet.[1]

Steuerdistrikte

Das Landgericht Markt Bibart wurde in neun Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Scheinfeld bzw. Rentamt Iphofen verwaltet wurden (die eingeklammerten Orte unterstanden in Verwaltung und Gerichtsbarkeit nicht dem Landgericht Markt Bibart):[2]

* 
Der Steuerdistrikt Obersteinbach kam erst am 14. Oktober 1818 hinzu

Ruralgemeinden

Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) gab es elf Ruralgemeinden:[3]

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Die Gemeinde Obersteinbach wurde am 31. Oktober 1819 an das Landgericht Neustadt abgegeben.

1818 zählte das Landgericht Markt Bibart 5501 Einwohner, die sich auf 1244 Familien verteilten und in 1037 Anwesen wohnten.[2]

Weitere Entwicklung nach den Gemeindeedikten

Am 20. Februar 1823 wurde Füttersee vom Landgericht Burgebrach an das Landgericht Markt Bibart abgegeben.[4] Am 12. Februar 1827 wurden vom Landgericht Neustadt an der Aisch die Gemeinden Langenfeld, Obersteinbach (ohne Lerchenhöchstadt), Taschendorf und Ullstadt an das Landgericht Markt Bibart abgegeben. Am 11. Oktober 1832 wurde der Ort Lerchenhöchstädt ebenfalls an das Landgericht Markt Bibart abgegeben.[5] Am 3. Juli 1838 wurden vom Landgericht Windsheim die Gemeinden Deutenheim, Ezelheim und Sugenheim abgegeben.[6] Des Weiteren wurden Mönchsondheim nach 1829 vom Herrschaftsgericht Markt Einersheim abgegeben, Holzberndorf vor 1829 und Fürstenforst und Oberrimbach nach 1829 vom Herrschaftsgericht Burghaslach und Herbolzheim vom Herrschaftsgericht Hohenlandsberg.

Die Gemeinde Neundorf wurde an das Herrschaftsgericht Markt Einersheim abgegeben, die Gemeinden Krettenbach und Ziegenbach wurden nach 1829 an Herrschaftsgericht Rüdenhausen abgegeben.

1840 hatte das Landgericht Markt Bibart eine Gebietsfläche von 412 Quadratmeilen (≈247 km²). Es gab 9943 Einwohner, wovon 5113 Katholiken, 4593 Protestanten und 237 Juden waren. Es gab 65 Ortschaften: 1 Stadt, 4 Märkte, 11 Pfarrdörfer, 5 Kirchdörfer, 7 Dörfer, 5 Weiler und 32 Einöden. Insgesamt gab es 24 Gemeinden: 1 Magistrat 3. Klasse, 4 Marktgemeinden und 19 Landgemeinden.[7]

Vom Landgericht Uffenheim kam die Gemeinde Nenzenheim hinzu.

1849 kamen vom aufgelösten Herrschaftsgericht Markt Einersheim die Gemeinden Hellmitzheim, Markt Einersheim und Possenheim hinzu. Mit der Auflösung des Herrschaftsgerichtes Hohenlandsberg zum 1. Oktober 1850 kamen die Gemeinden Dornheim, Herrnsheim, Hüttenheim, Iffigheim, Krassolzheim, Krautostheim, Nordheim, Possenheim, Seinsheim und Wässerndorf hinzu. Am 25. August 1857 wurden Herrnsheim, Hüttenheim, Iffigheim, Seinsheim, Tiefenstockheim und Wässerndorf an das Landgericht Marktbreit überwiesen und Willanzheim an das Landgericht Marktsteft.[8]

1852 wurden die Gemeinden Erlabronn, Fürstenforst, Füttersee, Holzberndorf, Herpersdorf, Markt Taschendorf, Obertaschendorf, Oberrimbach, Oberscheinfeld und Obersteinbach an das neu gegründete Landgericht Scheinfeld abgegeben und Herbolzheim an das Landgericht Uffenheim.

1856 gab es 12338 Einwohner, wovon 5146 Katholiken, 6833 Protestanten und 355 Juden waren. Es gab 84 Ortschaften: 1 Stadt, 6 Märkte, 17 Pfarrdörfer, 5 Kirchdörfer, 1 Dorf, 5 Weiler und 49 Einöden. Insgesamt gab es 29 Gemeinden: 1 Magistrat 3. Klasse und 28 Landgemeinden:[9]

Ab 1862 war das Landgericht Markt Bibart nur noch für die Gerichtsbarkeit zuständig. Die Verwaltung wurde vom neu geschaffenen Bezirksamt Scheinfeld übernommen.

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Synopse

Weitere Informationen Gemeinde, Gemeindeteile ...
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Literatur

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Fußnoten

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