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SPD-Parteivorstand

Vorstand Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Der SPD-Parteivorstand leitet die Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Er führt die Beschlüsse des Parteitages durch und verabschiedet selbst auch Beschlüsse zu wichtigen politischen Themen. Der Parteivorstand beruft den Bundesparteitag ein. Aus dem Parteivorstand geht als geschäftsführender Vorstand das Parteipräsidium hervor, dem die beiden Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden, der Generalsekretär, der Schatzmeister und der Verantwortliche für die Europäische Union sowie weitere aus der Vorstandsmitte gewählte Beisitzer angehören.[1]

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Statut

Dem SPD-Parteivorstand gehören laut Organisationsstatut an:[2]

  • der oder die Vorsitzende oder zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau,
  • fünf stellvertretende Vorsitzende,
  • der Generalsekretär oder die Generalsekretärin,
  • der Kassierer oder die Kassiererin (Schatzmeister bzw. Schatzmeisterin),
  • der oder die Verantwortliche des Parteivorstandes für die Europäische Union und
  • eine vom Parteitag festzusetzende Zahl weiterer Mitglieder[3]

außerdem

  • der oder die Vorsitzende der Kontrollkommission (nimmt an den Sitzungen des Parteivorstandes mit beratender Stimme teil).

Beratende Vorstandsmitglieder sind nicht Parteivorstandsmitglieder im Sinne des § 11 Abs. 2 des Parteiengesetzes.

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Mitglieder

Zusammenfassung
Kontext

Nach der Wahl auf dem Parteitag vom 8.–10. Dezember 2023 gehören dem Parteivorstand an:[4]

Weitere Informationen Name, Funktion ...
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Einzelnachweise

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