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Residenzstadt

Stadt des Sitzes eines Herrschers Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Residenzstadt
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Eine Residenzstadt ist ein urbanes Zentrum, das Sitz eines Monarchen oder Fürsten ist. Für die Aufrechterhaltung monarchischer Herrschaft musste die Macht gegenüber Untertanen und Gesandtschaften sichtbar werden. Diese Visualisierung von Macht spiegelt sich in der Architektur (beispielsweise in Form von Schlössern und öffentlich-repräsentativen Gebäuden), aber auch in symbolischen Handlungen wie Festen, Einzügen, Paraden und einem höfischen Zeremoniell wider. Eine Residenzstadt sollte die Ordnung und Dauerhaftigkeit der jeweiligen Herrschaft legitimieren.[1]

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Roma aeterna, der Prototyp einer Residenzstadt, am Quirinal der päpstliche Sommerpalast (um 1493)
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Beijing, mit der Verbotenen Stadt der Ming- und Qing-Kaiser
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Versailles, Residenz der französischen Könige ab 1682 (planmäßig angelegte Stadt im rechten Bildviertel; links davon Schloss und Park)
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Bedeutung und Funktion

Zusammenfassung
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Die Bedeutung und Funktion der Residenzstadt wird bereits im Begriff selbst impliziert. Die Residenzstadt geht etymologisch auf den mittellateinischen Begriff Residentia zurück, was so viel wie Wohnsitz bedeutet. Das Wort Residentia hat wiederum seinen Ursprung im Verb residere, das mit dem Wort des Sitzen übersetzt werden kann. Mit der Residenzstadt ist also der Amtssitz eines Herrschers gemeint. Im Unterschied zur Hauptstadt muss die Residenzstadt jedoch nicht zwingend das unbestrittene politische, administrative, wissenschaftliche und kulturelle Zentrum eines Staates sein. Eine Residenzstadt zeichnet sich allein durch die Präsenz des Monarchen aus. Die Residenzstadt dient in erster Linie der Repräsentation von Macht. Wirtschaftlich können die Einwohner einer Residenzstadt vom Hof abhängig sein, ebenso kulturelle oder religiöse Institutionen. Die letztgenannten Merkmale stellen jedoch keine verpflichtenden Kriterien einer Residenzstadt dar.[2]

Eine Residenzstadt zeichnet sich laut Marc von der Höh durch eine „permanente“ und „ortsfeste Hofhaltung“ in einer Stadt aus. Eine nur kurzzeitige Anwesenheit des Herrschers und Hofes wie beim Reisekönigtum genügt nicht, um den Ort als Residenzstadt zu klassifizieren. An Gebäuden muss sich ein „abgegrenzter“ Regierungssitz sowie Funktionsbauten für den Herrscher und seinen Hof herausgebildet haben. Auch in wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Hinsicht müssen die Entwicklung von Stadt und Residenz eng miteinander verflochten sein.[3]

Residenzstädte waren bzw. sind in allen Kulturen üblich von Rom über Konstantinopel/Byzanz, Bagdad bis zu den Kaiserstädten Chinas, Kyōto und Tokio in Japan und Städten wie Tenochtitlan in der neuen Welt. Diese waren meist Wohnsitz der Dynastie, wurden aber bei Übernahme oder Eroberung der Reiche vom neuen Machthaber übernommen, um Rechtmäßigkeit und Kontinuität und auch einen neu erworbenen höheren Rang auszudrücken. Die Verlagerung der Residenzstadt eines Reiches war – außer im alten China, wo es eine religiöse Motivation gab – meist eine Frage der herabstufenden Rangordnung der Territorien in einem Reich.

Im europäischen Mittelalter existierten noch keine ortsfesten Residenzen. Der Herrscher zog vielmehr von Hoflager zu Hoflager. Das herrschaftliche Gefolge, das für die Hofhaltung und Verwaltung eines Territoriums verantwortlich war, wurde in Burgen, Städten und bei Königen auch in sogenannten Pfalzen untergebracht. Der Hof zog umher, da an verschiedenen Orten die Naturalabgaben der Bauern und die Geld- und Steuerabgaben der Städte eingetrieben werden mussten. Auch die Huldigung der Stände und die Rechtsprechung mussten vor Ort geschehen. Die Weiterentwicklung des Städtewesens und der Aufstieg der frühkapitalistischen Geldwirtschaft schufen jedoch im Spätmittelalter und dem Beginn der Frühen Neuzeit Voraussetzungen für Residenzstädte wie Prag, Wien und Dresden.[4] Neben der zunehmend im Tal gelegenen städtischen Hauptresidenz bildeten sich gelegentlich besuchte Sommerresidenzen wie Schloss Wilhelmsthal, Jagdschlösser wie Schloss Moritzburg und Landsitze wie Paretz im nahen Umland aus. Sowohl Sommer-, Jagd und Landresidenzen gehören nicht zu den Residenzstädten, da entweder eine urbane Siedlung fehlte oder die Anwesenheit des Herrschers von nur kurzzeitiger Dauer war.

Die neuen städtischen Residenzen lagen meist in den alten mittelalterlichen Hauptburgen der Städte (Hl. Römisches Reich: Hradschin in Prag, Wiener (Hof-)Burg; Frankreich: Louvre) oder in den innerstädtischen Palais (Stadthäusern) der Renaissancezeit.

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Der fächerförmige Grundriss von Karlsruhe mit Schloss im Zentrum

Im Zeitalter des Absolutismus, dem späten 17. und 18. Jahrhundert, verlegten viele Fürsten ihre Residenz vor die Tore ihrer alten Hauptstadt. Im Gegensatz zu den engen, häufig noch mittelalterlich geprägten Gassen der Städte musste auf dem Land keine Rücksicht auf die bestehende Bausubstanz genommen werden. Es war genügend Platz sowohl für die Anlegung großer Parkanlagen als auch für repräsentative Bauten vorhanden. Neue Vermessungsinstrumente ermöglichten einen planvoll, geordneten Ausbau der neuen Residenzstädte. Vorbild für alle europäischen Residenzstädte dieser Zeit wurde das vom französischen Sonnenkönig Ludwig XIV. initiierte Bauprogramm in Versailles bei Paris. Von Schloss Versailles verlaufen drei zentrale Straßen strahlenförmig in Richtung Stadt. Diese Anspielung auf die Sonne sollte ausdrücken, dass der Monarch im Zentrum des Staates steht. Der nach Regeln der Symmetrie, Axialität und Zentrierung entworfenen Stadtgrundriss von Versailles spiegelte den Anspruch des Herrschers wider, eine göttlich inspirierte Ordnung zu vertreten. Auch in Deutschland entstanden barocke Planstädte wie Karlsruhe, Ludwigsburg bei Stuttgart, Ludwigslust bei Schwerin und Potsdam bei Berlin.[5]

Die Einwohner einer Residenzstadt entwickelten durch ihre relative Nähe zum Monarchen, seiner Regierung und Behörden häufig politisches Bewusstsein. Mit Demonstrationen, Massenversammlungen und Tumulten konnten sie aktiven Einfluss auf die Politik der Herrscher ausüben.[6]

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Liste bedeutender Residenzstädte in Europa

Zusammenfassung
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Ehemalige Monarchien

Deutschland

Eine Stadtkultur und somit auch ein urbaner Herrschaftssitz konnte sich auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland erst unter der Organisation des Römischen Reiches herausbilden. Die Voraussetzung hierfür schuf eine Umstrukturierung des Römisches Reiches unter Kaiser Diokletian (Regierungszeit: 284 bis 305 n. Chr.). Das von ihm begründete Regierungssystem der Tetrarchie teilte das Imperium in vier Herrschaftsbereiche auf. Jeder dieser vier Herrschaftsbereiche unterstand einem Kaiser. Kaiser Constantius I. bestimmte Trier zu seinem Regierungssitz. Von hier aus befand er sich gleichzeitig in sicherer Entfernung zur gefährdeten Rheingrenze, konnte diese aber auch schnell stabilisieren bzw. mit Feldzügen auf germanische Überfälle reagieren.[7]

Nach dem Untergang des Römischen Reiches entwickelten sich Bischofsstädte wie Mainz und Köln zu urbanen Herrschaftssitzen. Der Grund hierfür war der Umstand, dass es den Bischöfen zunehmend gelang, geistliche und weltliche Ämter miteinander zu verbinden. Sie stiegen zu sogenannten Reichsfürsten auf. Im Unterschied zu Königen und anderen weltlichen Fürsten verfügten sie im Heiligen Römischen Reich über „ortsfeste Amtssitze“ und eine häufig bis in römische Zeit zurückgehende Verwaltungskonvention. Mit der Christianisierung breiteten sich bischöfliche Residenzstädte auch auf Gebiete aus, die nie Teil des Römischen Reiches gewesen waren.[8]

Städte mit Königspfalzen wie Goslar oder Gelnhausen werden in der Regel nicht zu den Residenzstädten gezählt. Obwohl sich teilweise Aufenthalte über einen längeren Zeitraum nachweisen lassen, siedelten sich die Hofämter nicht dauerhaft an einem Ort an. Abgesehen von der Königspfalz selbst existierten meist kaum weitere repräsentative Herrschaftsbauten. Als eine Ausnahme kann lediglich Aachen unter Karl dem Großen angesehen werden.[9] Ab 794 n. Chr. ließ der König Aachen zum politischen Mittelpunkt des Frankenreiches ausbauen. Verwaltung, Archiv, Hofschule und Hofbibliothek erhielten einen festen Sitz. Auf diese Weise ahmte Karl der Große die Hauptstadtfunktion des kaiserlichen Konstantinopels und des antiken Roms nach. Er unterstrich somit seinen Anspruch auf die Kaiserwürde.[10] Die Nachfolger Karls des Großen setzten freilich die Tradition einer Residenz- und Hauptstadt nicht fort.[11]

Da das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland über Jahrhunderte in viele Einzelstaaten unterteilt war, gibt es in fast allen Regionen eine ungewöhnlich hohe Zahl an Residenzstädten. Die folgenden Karten zeigen die territoriale Entwicklung innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, des Rheinbundes, des Deutschen Bundes, des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Kaiserreiches bzw. dem Ende der Monarchie 1918 in Deutschland.

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Residenzstadt (Deutsches Reich)
Hauptresidenzen des Deutschen Kaiserreiches (heutige Landeshauptstädte)
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Österreich

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Frankreich

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Italien

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Russland

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Tschechien

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Bestehende Monarchien

Spanien

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Vereinigtes Königreich

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Niederlande

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Belgien

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Schweden

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Dänemark

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Norwegen

Liechtenstein

Luxemburg

Monaco

Vatikan

Montenegro

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Liste bedeutender Residenzstädte in Afrika

Ehemalige Monarchien

Ägypten

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Äthiopien

Kongo-Reich

Kamerun

Bestehende Monarchien

Marokko

Liste bedeutender Residenzstädte in Asien

Ehemalige Monarchien

Königreich Jerusalem

Bestehende Monarchien

Bahrain

Bhutan

Brunei

Japan

Kambodscha

Saudi-Arabien

Thailand

Oman

  • Maskat, Residenzstadt der Sultane von Oman (mit Unterbrechungen seit 1779)
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Liste bedeutender Residenzstädte in Ozeanien

Tonga

Siehe auch

Wiktionary: Residenzstadt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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Anmerkungen

  1. Während der Personalunion zwischen Großbritannien und Hannover von 1714 bis 1837 residierten die Kurfürsten und Könige von Hannover in Großbritannien.

Einzelnachweise

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