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Residenzstadt
Stadt des Sitzes eines Herrschers Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine Residenzstadt ist ein urbanes Zentrum, das Sitz eines Monarchen oder Fürsten ist. Für die Aufrechterhaltung monarchischer Herrschaft musste die Macht gegenüber Untertanen und Gesandtschaften sichtbar werden. Diese Visualisierung von Macht spiegelt sich in der Architektur (beispielsweise in Form von Schlössern und öffentlich-repräsentativen Gebäuden), aber auch in symbolischen Handlungen wie Festen, Einzügen, Paraden und einem höfischen Zeremoniell wider. Eine Residenzstadt sollte die Ordnung und Dauerhaftigkeit der jeweiligen Herrschaft legitimieren.[1]



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Bedeutung und Funktion
Zusammenfassung
Kontext
Die Bedeutung und Funktion der Residenzstadt wird bereits im Begriff selbst impliziert. Die Residenzstadt geht etymologisch auf den mittellateinischen Begriff Residentia zurück, was so viel wie Wohnsitz bedeutet. Das Wort Residentia hat wiederum seinen Ursprung im Verb residere, das mit dem Wort des Sitzen übersetzt werden kann. Mit der Residenzstadt ist also der Amtssitz eines Herrschers gemeint. Im Unterschied zur Hauptstadt muss die Residenzstadt jedoch nicht zwingend das unbestrittene politische, administrative, wissenschaftliche und kulturelle Zentrum eines Staates sein. Eine Residenzstadt zeichnet sich allein durch die Präsenz des Monarchen aus. Die Residenzstadt dient in erster Linie der Repräsentation von Macht. Wirtschaftlich können die Einwohner einer Residenzstadt vom Hof abhängig sein, ebenso kulturelle oder religiöse Institutionen. Die letztgenannten Merkmale stellen jedoch keine verpflichtenden Kriterien einer Residenzstadt dar.[2]
Eine Residenzstadt zeichnet sich laut Marc von der Höh durch eine „permanente“ und „ortsfeste Hofhaltung“ in einer Stadt aus. Eine nur kurzzeitige Anwesenheit des Herrschers und Hofes wie beim Reisekönigtum genügt nicht, um den Ort als Residenzstadt zu klassifizieren. An Gebäuden muss sich ein „abgegrenzter“ Regierungssitz sowie Funktionsbauten für den Herrscher und seinen Hof herausgebildet haben. Auch in wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Hinsicht müssen die Entwicklung von Stadt und Residenz eng miteinander verflochten sein.[3]
Residenzstädte waren bzw. sind in allen Kulturen üblich von Rom über Konstantinopel/Byzanz, Bagdad bis zu den Kaiserstädten Chinas, Kyōto und Tokio in Japan und Städten wie Tenochtitlan in der neuen Welt. Diese waren meist Wohnsitz der Dynastie, wurden aber bei Übernahme oder Eroberung der Reiche vom neuen Machthaber übernommen, um Rechtmäßigkeit und Kontinuität und auch einen neu erworbenen höheren Rang auszudrücken. Die Verlagerung der Residenzstadt eines Reiches war – außer im alten China, wo es eine religiöse Motivation gab – meist eine Frage der herabstufenden Rangordnung der Territorien in einem Reich.
Im europäischen Mittelalter existierten noch keine ortsfesten Residenzen. Der Herrscher zog vielmehr von Hoflager zu Hoflager. Das herrschaftliche Gefolge, das für die Hofhaltung und Verwaltung eines Territoriums verantwortlich war, wurde in Burgen, Städten und bei Königen auch in sogenannten Pfalzen untergebracht. Der Hof zog umher, da an verschiedenen Orten die Naturalabgaben der Bauern und die Geld- und Steuerabgaben der Städte eingetrieben werden mussten. Auch die Huldigung der Stände und die Rechtsprechung mussten vor Ort geschehen. Die Weiterentwicklung des Städtewesens und der Aufstieg der frühkapitalistischen Geldwirtschaft schufen jedoch im Spätmittelalter und dem Beginn der Frühen Neuzeit Voraussetzungen für Residenzstädte wie Prag, Wien und Dresden.[4] Neben der zunehmend im Tal gelegenen städtischen Hauptresidenz bildeten sich gelegentlich besuchte Sommerresidenzen wie Schloss Wilhelmsthal, Jagdschlösser wie Schloss Moritzburg und Landsitze wie Paretz im nahen Umland aus. Sowohl Sommer-, Jagd und Landresidenzen gehören nicht zu den Residenzstädten, da entweder eine urbane Siedlung fehlte oder die Anwesenheit des Herrschers von nur kurzzeitiger Dauer war.
Die neuen städtischen Residenzen lagen meist in den alten mittelalterlichen Hauptburgen der Städte (Hl. Römisches Reich: Hradschin in Prag, Wiener (Hof-)Burg; Frankreich: Louvre) oder in den innerstädtischen Palais (Stadthäusern) der Renaissancezeit.

Im Zeitalter des Absolutismus, dem späten 17. und 18. Jahrhundert, verlegten viele Fürsten ihre Residenz vor die Tore ihrer alten Hauptstadt. Im Gegensatz zu den engen, häufig noch mittelalterlich geprägten Gassen der Städte musste auf dem Land keine Rücksicht auf die bestehende Bausubstanz genommen werden. Es war genügend Platz sowohl für die Anlegung großer Parkanlagen als auch für repräsentative Bauten vorhanden. Neue Vermessungsinstrumente ermöglichten einen planvoll, geordneten Ausbau der neuen Residenzstädte. Vorbild für alle europäischen Residenzstädte dieser Zeit wurde das vom französischen Sonnenkönig Ludwig XIV. initiierte Bauprogramm in Versailles bei Paris. Von Schloss Versailles verlaufen drei zentrale Straßen strahlenförmig in Richtung Stadt. Diese Anspielung auf die Sonne sollte ausdrücken, dass der Monarch im Zentrum des Staates steht. Der nach Regeln der Symmetrie, Axialität und Zentrierung entworfenen Stadtgrundriss von Versailles spiegelte den Anspruch des Herrschers wider, eine göttlich inspirierte Ordnung zu vertreten. Auch in Deutschland entstanden barocke Planstädte wie Karlsruhe, Ludwigsburg bei Stuttgart, Ludwigslust bei Schwerin und Potsdam bei Berlin.[5]
Die Einwohner einer Residenzstadt entwickelten durch ihre relative Nähe zum Monarchen, seiner Regierung und Behörden häufig politisches Bewusstsein. Mit Demonstrationen, Massenversammlungen und Tumulten konnten sie aktiven Einfluss auf die Politik der Herrscher ausüben.[6]
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Liste bedeutender Residenzstädte in Europa
Zusammenfassung
Kontext
Ehemalige Monarchien
Deutschland
Eine Stadtkultur und somit auch ein urbaner Herrschaftssitz konnte sich auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland erst unter der Organisation des Römischen Reiches herausbilden. Die Voraussetzung hierfür schuf eine Umstrukturierung des Römisches Reiches unter Kaiser Diokletian (Regierungszeit: 284 bis 305 n. Chr.). Das von ihm begründete Regierungssystem der Tetrarchie teilte das Imperium in vier Herrschaftsbereiche auf. Jeder dieser vier Herrschaftsbereiche unterstand einem Kaiser. Kaiser Constantius I. bestimmte Trier zu seinem Regierungssitz. Von hier aus befand er sich gleichzeitig in sicherer Entfernung zur gefährdeten Rheingrenze, konnte diese aber auch schnell stabilisieren bzw. mit Feldzügen auf germanische Überfälle reagieren.[7]
Nach dem Untergang des Römischen Reiches entwickelten sich Bischofsstädte wie Mainz und Köln zu urbanen Herrschaftssitzen. Der Grund hierfür war der Umstand, dass es den Bischöfen zunehmend gelang, geistliche und weltliche Ämter miteinander zu verbinden. Sie stiegen zu sogenannten Reichsfürsten auf. Im Unterschied zu Königen und anderen weltlichen Fürsten verfügten sie im Heiligen Römischen Reich über „ortsfeste Amtssitze“ und eine häufig bis in römische Zeit zurückgehende Verwaltungskonvention. Mit der Christianisierung breiteten sich bischöfliche Residenzstädte auch auf Gebiete aus, die nie Teil des Römischen Reiches gewesen waren.[8]
Städte mit Königspfalzen wie Goslar oder Gelnhausen werden in der Regel nicht zu den Residenzstädten gezählt. Obwohl sich teilweise Aufenthalte über einen längeren Zeitraum nachweisen lassen, siedelten sich die Hofämter nicht dauerhaft an einem Ort an. Abgesehen von der Königspfalz selbst existierten meist kaum weitere repräsentative Herrschaftsbauten. Als eine Ausnahme kann lediglich Aachen unter Karl dem Großen angesehen werden.[9] Ab 794 n. Chr. ließ der König Aachen zum politischen Mittelpunkt des Frankenreiches ausbauen. Verwaltung, Archiv, Hofschule und Hofbibliothek erhielten einen festen Sitz. Auf diese Weise ahmte Karl der Große die Hauptstadtfunktion des kaiserlichen Konstantinopels und des antiken Roms nach. Er unterstrich somit seinen Anspruch auf die Kaiserwürde.[10] Die Nachfolger Karls des Großen setzten freilich die Tradition einer Residenz- und Hauptstadt nicht fort.[11]
Da das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland über Jahrhunderte in viele Einzelstaaten unterteilt war, gibt es in fast allen Regionen eine ungewöhnlich hohe Zahl an Residenzstädten. Die folgenden Karten zeigen die territoriale Entwicklung innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, des Rheinbundes, des Deutschen Bundes, des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Kaiserreiches bzw. dem Ende der Monarchie 1918 in Deutschland.
- Das Heilige Römische Reich um 1400
- Das Heilige Römische Reich 1648 am Ende des Dreißigjährigen Krieges
- Das Heilige Römische Reich am Vorabend der Französischen Revolution 1789 (in lila geistliche Territorien, in rot die Reichsstädte)
- Der Rheinbund 1806
- Rheinbund 1812
- Deutscher Bund im Jahr 1815
- Norddeutscher Bund in den Jahren von 1866–1871
- Deutsches Kaiserreich (1871–1918)
Österreich
Frankreich
Italien
Russland
Tschechien
Bestehende Monarchien
Spanien
Vereinigtes Königreich
Niederlande
Belgien
Schweden
Dänemark
Norwegen
- Königliches Schloss in Christiania/Oslo (seit 1905, zuvor Nebenresidenz der Schwedischen Könige)
- Weitere Residenzen: Bygdøy Kongsgård, Stiftsgården, Oscarshall und Skaugum
Liechtenstein
- Schloss Vaduz in Vaduz (seit 1939)
Luxemburg
- Schloss Berg in Colmar-Berg (mit Unterbrechungen seit 1911)
- Schloss Betzdorf (1953–1964)
Monaco
Vatikan
- Apostolischer Palast, offizielle Residenz des Papstes in der Vatikanstadt
Montenegro
- Cetinje, die winzige Hauptstadt des Fürstbistums, Fürstentums bzw. Königreiches Montenegro (1878 bis 25. Januar 1916) war königliche Residenzstadt und Thronstadt
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Liste bedeutender Residenzstädte in Afrika
Ehemalige Monarchien
Ägypten
Äthiopien
- Gonder, Sitz des Negus Negest (1636–1889)
- Addis Abeba, Sitz des Negus Negest (1889–1974)
Kongo-Reich
- M’banza Kongo, Residenzstadt des Mani-Kongo
Kamerun
Bestehende Monarchien
Marokko
Liste bedeutender Residenzstädte in Asien
Ehemalige Monarchien
Königreich Jerusalem
- Jerusalem, Sitz des Königs (1099–1187, 1229–1244)
- Akkon, Kommende und Palast des Großmeisters der Johanniter (1271–1291) und Sitz des Hochmeisters des Deutschen Ordens (1099–1291)
Bestehende Monarchien
Bahrain
- Manama, Residenzstadt des Königs Hamad von Bahrain (seit 2002)
Bhutan
- Dechencholing-Palast in Thimpu, Residenz des Königs von Bhutan
Brunei
- Palast Istana Nurul Iman in Bandar Seri Begawan, Sitz des Sultans von Brunei
Japan
- Kaiserpalast in Tōkyō, Sitz des Tennō (seit 1868)
- Heian-kyō (Kyōto), Sitz des Tennō und kaiserlichen Hofes (794–1868)
- Heijō-kyō (Nara), Sitz des Tennō (710–784)
- Kamakura, Sitz des Kamakura-Shōgunats (1192–1333)
- Muromachi (Kyōto), Sitz des Ashikaga-Shōgunats (1338–1568)
- Edo bzw. (Tōkyō), Sitz des Tokugawa-Shōgunats (1603–1868)
Kambodscha
- Königlicher Palast in Phnom Penh, Residenzstadt des Königs Norodom Sihamoni von Kambodscha (wieder seit 2004)
Saudi-Arabien
- Riad, Residenzstadt der Könige von Saudi-Arabien (seit 1932)
Thailand
- Großer Palast in Bangkok, Residenz der Könige von Thailand (bis 1946)
- Chitralada-Palast in Bangkok, Residenz seit 1946
Oman
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Liste bedeutender Residenzstädte in Ozeanien
Tonga
- Nukuʻalofa, Residenzstadt der Könige von Tonga (seit 1845)
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Residenzstadt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Forschungsprojekt „Hof und Residenz im spätmittelalterlichen Deutschen Reich (1200–1600)“ der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen
- Forschungsprojekt „Residenzstädte im Alten Reich (1300–1800). Urbanität im integrativen und konkurrierenden Beziehungsgefüge von Herrschaft und Gemeinde“ der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen
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Anmerkungen
- Während der Personalunion zwischen Großbritannien und Hannover von 1714 bis 1837 residierten die Kurfürsten und Könige von Hannover in Großbritannien.
Einzelnachweise
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