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Herrschaft Heitersheim

Kloster in Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Herrschaft Heitersheim
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Die Herrschaft Heitersheim war ein Territorium im Breisgau, das sich nach 1272 bildete und größtenteils mit der Geschichte des Großpriorats Deutschland des Malteserordens als dessen Sitz und Lehen verbunden ist. 1803 wurde die Herrschaft für kurze Zeit ein reichsunmittelbares Territorium. Bereits 1806 wurde die Herrschaft Heitersheim dann Teil des Großherzogtums Baden.

Schnelle Fakten Territorium im Heiligen Römischen Reich, Wappen ...
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Geschichte

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Ausbildung der Grundherrschaft

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Letzter erhaltener Grenzstein bei Heitersheim

Die Geschichte der Herrschaft Heitersheim beginnt im Jahre 1272[1], als Ritter Gottfried d. J. von Staufen, ein Lehensmann der Fürstabtei Murbach, das Gut von Heitersheim und andere kleinere Güter, sowie den Kirchsatz an die Freiburger Kommende der Johanniter stiftete. 1288 übergab Ludwig Ederli den Zehnten von Schlatt an die Johanniterkommende Freiburg. Otto von Staufen als sein Lehensherr bestätigte die Schenkung und verzichtete seinerseits auf sein Anrecht auf den Schlatter Zehnten. Die Schenkung wurde wenige Tage später vom Konstanzer Bischof Rudolf bestätigt.[2]

Die eigentliche Herrschaft bildete sich jedoch erst, als es den Johannitern gelang, umliegende Dörfer und Güter mit dem Heitersheimer Hofe zu vereinigen. Neben weiteren Gütern in Heitersheim erwarben sie 1298 Weinstetten bei Bremgarten (Hartheim am Rhein), 1313 Bremgarten und 1315 Grißheim. 1362 verkauften der Komtur Konrad von Friesen und die Brüder und Schwestern des Schlatter Lazaritenhauses den Johannitern in Freiburg für 112 Gulden Haus, Hof und Kirche von Schlatt (Bad Krozingen) mit dem Zubehör und Patronat. Die Johanniter mussten allerdings auch die beträchtlichen Schulden des Ordenshauses, die sich auf 246 Goldgulden, 18 Mark Silber und 172 Scheffel verschiedenen Getreides beliefen, übernehmen.[2] 1371 verkaufte Graf Egino IV. von Freiburg schließlich das gesamte Dorf Schlatt für 200 Goldgulden an die Johanniter, die damit ihren Besitz in Schlatt abrunden konnten.[3][2]

Bildung der Komturei

Ab 1335 ist schließlich auch eine direkte Niederlassung einiger Johanniter in Heitersheim bezeugt, von da an bestand in Heitersheim eine eigene Komturei, die anfänglich noch personell und von der Bedeutung hinter der Kommende in Freiburg im Breisgau zurückstand. So war der erste Komtur der Kommende Heitersheim, Nikolaus Weißlin, der ab 1419 bezeugt ist,[4] zugleich auch Komtur des Hauses in Freiburg. Allerdings war der Besitz der Heitersheimer Niederlassung größer, sodass nach und nach die Bedeutung Freiburgs abnahm und schließlich, als Sébastien Le Prestre de Vauban 1667/68 das Johanniterhaus in Freiburg durch seinen Festungsbau abbrechen ließ, ganz aufgegeben wurde. Nachdem der Orden auch noch die Besitzungen von Freiburg, nämlich St. Georgen (Freiburg im Breisgau), Uffhausen und Wendlingen, sowie Gündlingen und Eschbach (Markgräflerland) hatte erwerben können, änderte sich bis 1803 an der Größe der Herrschaft nichts, sodass ihre Größe lediglich 50 km² mit etwa 5000 Einwohnern betrug.[5] Sie gehörte bis 1803 zu den Breisgauer Landständen und galt als Lehen desselbigen.

Sitz des Großpriorats der deutschen Malteser

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Schloss Heitersheim

Die Herrschaft Heitersheim war ab 1505 Sitz des Großpriors und damit der administrative Mittelpunkt der meisten Malteserorden-Niederlassungen im Heiligen Römischen Reich.[6] Bereits 1428 hatte das Generalkapitel des Ordens in Rhodos Heitersheim zum Sitz des Großpriors von Deutschland bestimmt. Die Umsetzung dieses Beschlusses ließ jedoch auf sich warten. Rudolf von Werdenberg (1486–1505) residierte als erster weitgehend in Heitersheim und Johann V. Heggenzer von Wasserstelz (1505–1512) verlegte dann den Sitz endgültig hierher. Von 1500 bis 1505 war der Historiker Jakob Mennel Kanzler der Johanniter. Im Mai 1525 wurde das Johanniterschloss in Heitersheim durch die aufständischen Bauern geplündert.[7]

1786 wurde der Schriftsteller Joseph Albrecht von Ittner zum Kanzler des Großpriors berufen. Er nahm dieses Amt bis 1805 wahr und trat dann in die Dienste des Großherzogtums Baden.

Reichsunmittelbares Fürstentum

Durch die Erhebung von Georg Schilling von Cannstatt (1490–1554), Großbailli und Großprior des Malteserordens, zum Reichsfürsten wurde die Herrschaft Heitersheim seit 1548 Reichsfürstentum. 1803 wurde die Herrschaft Heitersheim durch den Reichsdeputationshauptschluss außerordentlich begünstigt und durch die rechtsrheinischen Besitzungen des Bischofs von Basel, wie auch durch die gesamten Besitzungen des Klosters St. Blasien um ein Vielfaches erweitert. Allerdings blieb die praktische Umsetzung des Reichsdeputationshauptschlusses durch den Widerstand des Klosters St. Blasien aus.[8]

Mediatisierung

1806 wurde per Edikt des Generals Jean-Nicolas de Monard am 28. Januar der Breisgau an Baden übergeben. Heitersheim galt als Breisgauisches Lehen, welches der Kurfürst von Baden nebst sämtlichen anderen Lehen anderer Herrschaften einzog und aufhob. Da allerdings die rechtliche Stellung Heitersheims seit Jahrhunderten umstritten war[9], verzögerte sich die Übernahme Heitersheims durch Baden um mehrere Monate, da es seitens des Großpriors der Johanniter in Heitersheim, wie auch durch die Bevölkerung unerwartet zu Protesten kam.[10] Erst am 22. Juli 1806 war die Übernahme der Regierung in Heitersheim abgeschlossen. Die Gemeindeordnung von 1832/33 beseitigte schließlich die Strukturen der Herrschaft, sodass diese endgültig mit dem Badischen Staat verschmolz.[10]

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Gedenktafel für Fürst Georg I. Schilling von Canstatt am Heitersheimer Schloss
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Wappen Philipp Wilhelms von Nesselrode als Großprior und Fürst von Heitersheim, 1743
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Die Herrschaft mit Exklaven Anfang des 18. Jahrhunderts
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Fürstentum Heitersheim

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Auf den Tod des bedeutenden Großpriors Johann von Hattstein, der 1546 fast hundertjährig starb, folgte Georg Schilling von Canstatt. Dieser außerordentlich bedeutende Malteser erhielt für seine Verdienste, die er u. a. als Admiral und Gouverneur von Tripolis erlangte, den Stand eines Reichsfürsten von Heitersheim auf dem Reichstag in Augsburg.[11] Nach seinem Tode übernahm erst sein Neffe, Georg II. Bombast von Hohenheim,[11] den Titel des Fürsten und das Amt des Großpriors von Deutschland, bis schließlich in Personalunion der Fürstentitel mit dem Rang des Großpriors verwendet wurde und folglich mit dem Tode des letzten Fürsten, Ignatz Balthasar Rinck von Baldenstein, 1807 erlosch. Das Haus Baden führte den Titel des Fürsten von Heitersheim zwar weiter, doch ist dies rechtlich sehr umstritten, sodass dieser Titel wohl als eine Neuschöpfung des Kurfürsten/Großherzogs von Baden zu betrachten ist.

Ebenfalls ist unter Historikern umstritten, wie der Fürstenrang von Georg Schilling von Canstatt überhaupt auf seine Nachfolger übergehen konnte[12], da sämtliche alten oder zeitgenössischen Quellen[13] den persönlichen Charakter dieser Standeserhebung unterstreichen und damit lediglich die Person Schillings, der zu den Vertrauten Kaiser Karl V. gehörte, betreffen, nicht aber den Malteserorden. Da jedoch das Archiv der Herrschaft Heitersheim nach 1806 größtenteils verloren ging, sind weder der genaue Wortlaut der Erhebung Georg Schillings von Canstatt, noch sonstige rechtliche Unterlagen aus dieser Zeit erhalten.

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Rechtliche Stellung

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Die Herrschaft Heitersheim war aus einem Lehen des Klosters Murbach hervorgegangen, das zuerst den Herren von Staufen gehörte, die dieses dem Orden der Malteser stifteten. Hierzu erfolgte die Zustimmung des Abtes von Murbach, Berthold. Noch 1724 forderte Murbach von Heitersheim einen Zins ein. Auch sämtliche anderen Ortschaften, welche zu Heitersheim bis 1803 gehörten, waren Lehen verschiedener Lehnsherren gewesen, welche nach und nach unter dem Hause Habsburg zu Vorderösterreich zusammengeschlossen wurden. Die Überlegung, dass vielleicht Bremgarten oder der Hof Weinstetten Reichslehen gewesen sein könnten, ist bisher nicht nachzuweisen. Sicher ist, dass vor 1612 die Herrschaft Heitersheim die Oberhoheit durch Vorderösterreich akzeptierte und als Landständische Körperschaft im Breisgau vertreten war. Erst ab 1612 führte Heitersheim durch die Fürsten einen langen Rechtsstreit um die eigentliche Landeshoheit[14], der erst 1778 mit der völligen Anerkennung der habsburgischen Oberhoheit endete.

Der Grund für diese Auseinandersetzungen war wohl weniger ein reichsunmittelbares Gut, als der Fürstentitel selbst, der den Großprioren des Malteserordens als Herren von Heitersheim eine Virilstimme auf der geistlichen Bank des Reichsfürstenrats im Reichstag gewährte. Zudem hatte der Großprior von Heitersheim eine Virilstimme auf der Bank der geistlichen Fürsten im Kreistag des Oberrheinischen Reichskreises.[15]

Im Gegensatz zu der eigentlichen Herrschaft war der Fürstentitel reichsunmittelbar und ist folglich bis 1803 keineswegs dem rechtlichen Status der Herrschaft gleichzusetzen.[16]

Dies änderte sich durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803. Im § 26 wurden ausdrücklich der Malteserorden und der Deutsche Orden von der Säkularisation ausgenommen und für ihre bisherigen Verdienste sogar gefördert und vergrößert. Dabei wird die Herrschaft Heitersheim oder ein Fürstentum Heitersheim nicht erwähnt, sondern der Malteserorden an sich angesprochen und unmittelbar mit den Gebieten der Herrschaft Heitersheim, des Bischofs von Basel auf der rechten Rheinseite, des Klosters St. Blasien mit der gefürsteten Grafschaft Bonndorf, sowie weiteren Gebieten und Rechten aus kirchlichem Besitz im Breisgau belehnt. Erstmals wird auch der Fürstentitel nun mit diesen Gebieten gemeinsam erwähnt, sodass von da an Heitersheim als tatsächliches Fürstentum und als reichsunmittelbar gelten konnte. Entsprechend finden die Gebiete der Herrschaft Heitersheim auch im § 1, der u. a. die Abtretung des Breisgaus an den Herzog von Modena regelte, keine Berücksichtigung als Lehen oder gar Besitz.[17] Dies ist nicht zuletzt auch die Ursache, weshalb die Übernahme der Herrschaft Heitersheim durch Baden angezweifelt wurde, da das Edikt des Generals Monard nur die Übergabe des Breisgaus an den Kurfürsten von Baden bestimmte, als dessen Teil sich die Herrschaft nicht mehr verstand. Die Absetzung der Herrschaften im Breisgau durch den Kurfürsten von Baden fand rechtlich darin ihre Begründung, dass dieser als neuer Lehnsherr die Lehen einzog und aufhob. Da Heitersheim jedoch seit 1803 kein Lehen des Breisgaus mehr war, war dies ebenso umstritten, wie die Annahme des Fürstentitels von Heitersheim durch den Badener Landesherrn, was rein rechtlich völlig unmöglich war, da dieser als Reichstitel nur durch den Kaiser hätte auf das Haus Baden übertragen werden können. Dieser offensichtliche Rechtsbruch wird dadurch unterstrichen, dass der letzte Großprior ebenfalls noch bis zu seinem Tode 1807 den Titel des Fürsten trug, von welchem er keineswegs zu resignieren gedachte, sodass bis 1807 zeitgleich zwei Fürstentitel von Heitersheim bestanden.

Mag auch de jure eine Einverleibung Heitersheims in Baden auf dieser Grundlage nicht möglich gewesen sein, so geschah sie dennoch de facto, was einen weiteren Widerstand gegen diesen Vorgang hinfällig machte, besonders auch, weil das Heilige Römische Reich sich kurze Zeit danach auflöste. Die Versuche des Malteserordens 1815 auf dem Wiener Kongress zur Rückgewinnung der verlorenen Gebiete blieben wirkungslos, sodass der badische Zugriff auf Heitersheim nachträglich legitimiert und bestätigt wurde. Allerdings ist die Rechtsgeschichte Heitersheims bis heute nicht abschließend erforscht.

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Innenpolitik und Einrichtungen der Herrschaft Heitersheim

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Schloss Heitersheim, altes Ritterhaus
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Fürstliches Amtshaus in Gündlingen
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Alte Schule in Grißheim, 18. Jahrhundert

Die Herrschaft Heitersheim verfügte bereits früh über verschiedene öffentliche Einrichtungen und Institutionen, die dem Wohlergehen der Einwohner gewidmet waren. Nach 1540 wurde ein Spital in Heitersheim gestiftet, welches der Gesundheitsfürsorge der Heitersheimer bis heute dient. Im Schlosse Heitersheim hatte die niedere Gerichtsbarkeit ihren Sitz. Gesetze und Rechte wurden durch den Fürsten Johann Friedrich Hund von Saulheim in der Heitersheimer Herrschaftsordnung 1620 zusammengefasst und damit jeglicher Form von Amtsmissbrauch und Willkür die Grundlage entzogen.[18] Schuleinrichtungen sind ebenfalls bereits im 16. Jahrhundert nachweisbar, in der Heitersheimer Herrschaftsordnung findet interessanterweise die Verfügung eines allgemeinen sonntäglichen Katechesenunterrichtes sämtlicher männlicher und weiblicher Personen bis zum 22. Lebensjahr ihre Festlegung.[19] Johann Baptist von Schauenburg ordnete 1756 das örtliche Schulwesen neu und begann damit, Auswüchse der Frömmigkeit einzudämmen. Ebenso verbesserte er die Verwaltung und erließ dann 1769 eine neue Kanzleiordnung. Fürst Joseph Benedikt von Reinach schließlich hob 1785 die bis dahin bestehenden Frondienste auf.[20] Viele administrative Einrichtungen, wie das Kanzleigebäude in der Stadt Heitersheim oder einige Neubauten am Schloss gehen auf den Fürsten Philipp Wilhelm von Nesselrode und Reichenstein (Großprior 1728–1754) zurück, dessen Wappen entsprechend in Heitersheim an einigen Gebäuden noch zu finden ist. Die bis heute stattfindenden großen Märkte Chilbi und Klausmarkt gehen ebenfalls auf die Bewilligung der Herrschaft Heitersheim und des Malteserordens zurück.

Minoritenkloster

Als der Großprior Johann Friedrich Hund von Saulheim 1612 sein Amt antrat, stellte er fest, dass es in seinem eigenen Orden keine ausreichende Zahl von Geistlichen mehr gab und er in seinem Fürstentum die Seelsorge nicht ausreichend sicherstellen konnte. Er betrieb daher die Ansiedlung eines Mönchsordens in Heitersheim, der diese Aufgabe übernehmen sollte. Zunächst war ein Kloster der Kapuziner gedacht. Aufgrund der vom Großprior vorgesehenen geringen wirtschaftlichen Ausstattung des Klosters lehnten die Kapuziner jedoch ab. Am 1. September 1619 übernahmen dann die Minoriten (schwarze Franziskaner) das von den Maltesern zur Verfügung gestellte Klostergebäude.[21] Bis 1666 übernahmen die Minoriten schrittweise alle Pfarrstellen (und Pfarrpfründe) im Fürstentum bis 1742 der Bischof von Konstanz, Damian Hugo Philipp von Schönborn-Buchheim ihnen diese Pfarrstellen abnahm und mit Säkularklerikern besetzte. Dies brachte das Kloster in ernste finanzielle Schwierigkeiten zumal die Malteser den vereinbarten jährlichen Zuschuss auch nicht zahlen wollten. Die Mönche zogen nun in die umgebenden Landschaften und bettelten. Die Pfarreien Heitersheim, Eschbach und Schlatt konnten die Minoriten alsbald mit Zustimmung des Konstanzer Bischofs Kasimir Anton von Sickingen wieder übernehmen. 1781 setzte der österreichische Kaiser Joseph II. durch, dass sich das Kloster von der Straßburger Kongregation des Ordens lösen und sich einer eigens für Vorderösterreich gebildeten Kongregation anschließen. Die klosterfeindliche Politik des Kaisers führte auch in Heitersheim zu einem Verfall des Minoriten-Ordens und er entging der Auflösung wohl nur durch die merkwürdige Rechtsstellung des Fürstentums Heitersheim als Sitz eines Reichsfürsten, dessen Territorium jedoch zu den vorderösterreichischen Landständen gehörte. 1782 waren noch sieben Priester und drei Laienbrüder im Kloster. Aufgrund hoher Schulden und Trunksucht einiger Mönche wurde der Guardian 1797 durch die vorderösterreichische Regierung durch einen anderen ersetzt. 1805 setzte der Konstanzer Bischof Karl Theodor von Dalberg einen weltlichen Priester auf die Pfarrei Heitersheim, da die Minoriten einen geregelten Gottesdienst nicht mehr gewährleisten konnten. Mit der Mediatisierung des Fürstentums Heitersheim 1806 erfolgte auch die Säkularisation des Minoritenklosters. Am 23. April 1807 war das Kloster dann offiziell aufgelöst und abgewickelt. Das Gebäude wurde zunächst zum Pfarrhaus; die Klosterkirche wurde 1812 abgebrochen.[22]

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Territoriale Entwicklung

Weitere Informationen Gemeinde, Jahr des Erwerbs ...
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Großprioren von Deutschland

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Die Deutsche Zunge des Johanniterordens umfasste mehrere Großpriorate: Bohemia (Länder der Böhmischen Krone und Österreichische Erbländer), Alemania (Ober- und Niederdeutschland), Dacia (Dänemark, Schweden und Norwegen), Polonia (Polen-Litauen) und Hungaria (Ungarn). Nachdem in den Türkenkriegen die Kommenden des Großpriorats Ungarn vernichtet wurden, wurde es dem deutschen Großpriorat zugeordnet. Der Titel Großprior von Ungarn wurde eine Würde ohne Land. Gleiches geschah mit dem Großpriorat Dacia, nachdem dort nach der Reformation die Kommenden aufgehoben wurden. Das 1783 gebildete Großpriorat Bayern war nicht Teil der Deutschen, sondern der Englischen (dann Englisch-Bayerischen) Zunge.

Der Pilier (Oberhaupt) der Zunge war als Großbailli zuständig für die Aufsicht über die Festungswerke auf Rhodos, später auf Malta.

Das Großpriorat Alemania umfasste Kommenden im heutigen Deutschland, der Schweiz, im Elsass, eine Kommende in Lothringen, zwei in Vorarlberg (Österreich), eine Kommende in Belgien und die niederländischen Kommenden. Die Titel wechselten im Laufe der Zeit. Walter Gerd Rödel in seiner Arbeit Die deutschen (Groß-)Prioren teilt die Liste der Vorsteher des deutschen (Groß-)Priorat in drei Zeitabschnitte.

Prioren und Präzeptoren von Deutschland

(nach Rödel, 2006)

Weitere Informationen Name und Lebensdaten, Amtszeit ...

Großpriore

Weitere Informationen Name und Lebensdaten, Amtszeit ...

Großprioren und Reichsfürsten

Kaiser Karl V. erhob Georg I. Schilling von Cannstatt in den Reichsfürstenstand und von da an waren die Heitersheimer Großprioren auch jeweils Reichsfürsten.[47]

Weitere Informationen Name (Lebensdaten), Regierungszeit ...
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Münzen

Die Fürsten von Heitersheim hatten kein Münzrecht. Es sind jedoch ein Taler und zwei Schaumünzen bekannt, die die Großprioren prägen ließen.

Johann Friedrich Hund von Saulheim ließ einen Taler prägen. Friedrich II. von Hessen ließ 1659 und Johann Baptist von Schauenburg 1755 eine Schaumünze prägen. Alle diese Münzen wurden offenbar nur in sehr geringer Stückzahl erstellt.[58]

Erbe und Tradition

Vor allem in der Stadt Heitersheim wird die Tradition und die Erinnerung an die Herrschaft Heitersheim bewahrt und gepflegt. Neben der städtischen Eigenbezeichnung als „Malteserstadt“ hat die jahrhundertelange Regierung durch die Malteser im Stadtwappen ihren Niederschlag gefunden und so sind heute an vielen Plätzen und Einrichtungen in der Stadt Heitersheim die Symbole der Malteser zu finden. Das eint die Orte der alten Herrschaft Heitersheim vor 1803 bis heute, denn sämtliche dieser Orte haben in ihren Siegeln und Wappen das Malteserkreuz integriert. Für die Erhaltung und Pflege der historischen Gebäude, die historische Forschung und geschichtliche Veröffentlichungen engagiert sich vor allem die Historische Gesellschaft der Malteserstadt Heitersheim e. V., welche auch ein Museum zu diesem Thema im Schloss Heitersheim betreibt. Der Malteserorden betreut die im Schloss lebenden alten Vinzentiner-Schwestern und führt dort Gottesdienste und Ordensveranstaltungen durch. Vor allem der Tradition des Fürstentums fühlt sich ebenfalls seit dem 2007 verstorbenen Heinz Schilling Freiherr von Canstatt der Verband des Hauses Schilling e. V. verpflichtet,[59] welcher auch die Gedenkplatte für Georg Schilling von Canstatt am Schloss stiftete und stets auch Mitglieder in der Historischen Gesellschaft der Malteserstadt Heitersheim e. V. stellt. Auch der Malteser Fanfarenzug Heitersheim e. V. bemüht sich, wenn auch nicht aus historischem Erbe heraus, die Tradition der Herrschaft Heitersheim fortzuführen. Auch sind im Gegensatz zu den umliegenden Gebieten die Orte der ehemaligen Herrschaft überwiegend katholisch geprägt.

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Siehe auch

Literatur

  • Wolf-Dieter Barz (Hrsg.): Die Heitersheimer Herrschaftsordnung des Johanniter-/Malteserordens von 1620, LIT Verlag, 1999, ISBN 3-8258-4500-1.
  • Wolf-Dieter Barz (Hrsg.): Heitersheim 1806, LIT Verlag 2006, ISBN 978-3-8258-0193-9.
  • Joseph Ehrler: Agrargeschichte und Agrarwesen der Johanniterherrschaft Heitersheim. Ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte des Breisgaus, Tübingen 1900.
  • Hans Fünfgeld: Die Geschichte der Stadt Heitersheim von den Anfängen bis zur Säkularisation. In: Das Markgräflerland, Heft 2/1964, S. 129–136 (online bei der UB Freiburg).
  • Michael Galea: Ein Leben in Heitersheim und auf Malta. Ein Beitrag zur Biographie des deutschen Malteser-Ritters Philipp Wilhelm Graf von Nesselrode und Reichenstein (Übersetzung aus dem Italienischen von Wolf Dieter Barz). Mit einer Einleitung von Fritz Fünfgeld. In: Schau-ins-Land. Jahrgang 106 (1987), S. 163–180 (online bei der UB Freiburg).
  • Helmut Hartmann: Bruder Hermann von Mainz; Meister der Johanniter in Deutschland. In: Mainzer Zeitschrift 63/64: 76–78, 1969.
  • Historische Gesellschaft der Malteserstadt Heitersheim e. V. (Hrsg.): Kurze Nachrichten von dem Ursprung und Verfassung des Hohen Johanniter- oder Maltheser-Ritter-Ordens etc. (Auszug aus dem Ordenskalender 1794), Heitersheim 2001.
  • Historische Gesellschaft der Malteserstadt Heitersheim e. V. (Hrsg.): Malteserschloss Heitersheim und seine Wappen, Heitersheim, 2000
  • Alfred Graf von Kageneck: Das Ende des Fürstentums Heitersheim. In: Schau-ins-Land Jahrgang 94/95 (1976/77), S. 11–27 (online bei der UB Freiburg); auch abgedruckt in Wolf-Dieter Barz (Hrsg.): Heitersheim 1806, LIT Verlag, 2006.
  • Alfred Graf von Kageneck: Die Fürsten von Heitersheim. In: Das Markgräflerland, Heft 3/4 1979, S. 245–260 (Digitalisat der UB Freiburg).
  • Franz Xaver Kraus: Die Kunstdenkmäler des Großherzogthums Baden, Tübingen und Leipzig 1904, Sechster Band – Kreis Freiburg, Erste Abtheilung – Landkreis Freiburg; S. 419–424 (online).
  • Bernhard Maurer: Die Johanniter und Malteser im Breisgau, Freiburg 1999.
  • Anneliese Müller: Die Säkularisation des Malteser-Fürstentums Heitersheim. In: Hans Ulrich Rudolf: (Hrsg.): Alte Klöster, neue Herren. Die Säkularisation im deutschen Südwesten 1803. Aufsätze Erster Teil, Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2003, ISBN 3-7995-0212-2, S. 507–514.
  • Walter Gerd Rödel: Johanniterorden. In: Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 2: Die Territorien im alten Reich. Hrsg. im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Klett-Cotta, Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91466-8, S. 637–645.
  • Walter Gerd Rödel: HEITERSHEIM [C.6.] In: Sonderdruck aus: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ein dynastisch-topographisches Handbuch (= Residenzenforschung, Bd. 15.I). ISBN 3-7995-4515-8, Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2003 (pdf).
  • Walter Gerd Rödel: Die deutschen (Groß-)Prioren. In: Bernard Andenmatten (Bearb.), Petra Zimmer und Patrick Braun (Red.): Helvetia Sacra, 4. Abteilung, Band 7, Teil 1 Die Johanniter. Schwabe Verlag, Basel 2006, S. 51–76 (Im Folgenden abgekürzt Rödel, Deutsche Großprioren mit entsprechender Seitenzahl).
  • Hermann Schmid: Die Minoriten im Malteser-Fürstentum Heitersheim 1619-1807. Zur Geschichte der oberdeutschen Minderbrüder. In: Freiburger Diözesan-Archiv. Band 101, 1981, S. 285–298 (online).
  • Walter Schneider: Das Fürstentum und Johannitergroßpriorat Heitersheim und sein Anfall an Baden. In: Wolf-Dieter Barz (Hrsg.): Heitersheim 1806, LIT Verlag, 2006, S. 1–86.
  • Alfons Weiss: Die Auseinandersetzung der Johanniter von Heitersheim mit den Habsburgern um die Landeshoheit. In: Das Markgräflerland, Heft 3/4 1979, S. 204–244 (Digitalisat der UB Freiburg).
  • Lorenz Werkmann: Heitersheim. In: Schau-ins-Land. Jahrgang 3 (1876), S. 34–36, 43–44, 49–52 (online bei der UB Freiburg).
  • Johanna Maria van Winter: Sources concerning the Hospitallers of St. John in the Netherlands 14th-18th centuries. Brill, Leiden 1998, ISBN 9004108033 (Im Folgenden abgekürzt Winter, Sources mit entsprechender Seitenzahl).
  • Thomas Zotz: Johanniter in Stadt und Land. Zur Geschichte der Ritterordensniederlassung in Freiburg und Heitersheim. In: Das Markgräflerland, Band 2/2011, S. 154–171.
  • Thomas Zotz: Heitersheim (FR) In: Alfons Zettler, Thomas Zotz: Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau, II. Südlicher Teil: Halbband A-K. Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2009, ISBN 978-3-7995-7366-5, S. 266–277.
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Commons: Grand Priors in Heitersheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Malteserschloss Heitersheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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Einzelnachweise

Anmerkung

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