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Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten
Übersicht über die Sitzverteilungen in den Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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In den Landesparlamenten der 16 deutschen Länder – den 13 Landtagen, dem Abgeordnetenhaus von Berlin, der Bremischen Bürgerschaft sowie der Hamburgischen Bürgerschaft – sind zurzeit (Stand 26. März 2025) elf Parteien in Fraktions- oder Gruppenstärke vertreten, eine Partei nur mit einem fraktionslosen Abgeordneten. Änderungen nach Wahlen werden mit Beginn der Legislaturperiode, also mit der konstituierenden Sitzung, des jeweiligen Parlaments wirksam.
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Tabellarische Übersicht
Zusammenfassung
Kontext
Folgende Übersicht listet die Anzahl der Abgeordneten pro Fraktion bzw. Gruppe und die fraktionslosen Abgeordneten nach Partei auf.
Die Sitzanzahlen der Parteien mit den jeweils meisten Sitzen sind fett geschrieben. Parteien, die an der Landesregierung beteiligt sind, sind durch grauen Hintergrund hervorgehoben. Die Sitzanzahlen geschäftsführender Regierungsparteien sind kursiv geschrieben.
(FL)
Nur fraktionslose Abgeordnete, siehe Spalte Fraktionslose.
G
†
Vier Abgeordnete der Fraktion sind parteilos
+
Davon parteilos 13, AfD 2, BSW 2, FDP, SPD und Werteunion je 1
*
FW 41, BD 7, SSW 4, Werteunion 1
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Halbkreisdiagramme
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Siehe auch
Einzelnachweise
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