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Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten

Übersicht über die Sitzverteilungen in den Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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In den Landesparlamenten der 16 deutschen Länder – den 13 Landtagen, dem Abgeordnetenhaus von Berlin, der Bremischen Bürgerschaft sowie der Hamburgischen Bürgerschaft – sind zurzeit (Stand 26. März 2025) elf Parteien in Fraktions- oder Gruppenstärke vertreten, eine Partei nur mit einem fraktionslosen Abgeordneten. Änderungen nach Wahlen werden mit Beginn der Legislaturperiode, also mit der konstituierenden Sitzung, des jeweiligen Parlaments wirksam.

Weitere Informationen Gesamtanzahl der Abgeordneten in den deutschen Landesparlamenten (nach Parteizugehörigkeit, unabhängig von Fraktionszugehörigkeit) ...
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Tabellarische Übersicht

Zusammenfassung
Kontext

Folgende Übersicht listet die Anzahl der Abgeordneten pro Fraktion bzw. Gruppe und die fraktionslosen Abgeordneten nach Partei auf.

Weitere Informationen Parlament von, Wahl ...

Die Sitzanzahlen der Parteien mit den jeweils meisten Sitzen sind fett geschrieben. Parteien, die an der Landesregierung beteiligt sind, sind durch grauen Hintergrund hervorgehoben. Die Sitzanzahlen geschäftsführender Regierungsparteien sind kursiv geschrieben.

(FL) 
Nur fraktionslose Abgeordnete, siehe Spalte Fraktionslose.
 
Vier Abgeordnete der Fraktion sind parteilos
+ 
Davon parteilos 13, AfD 2, BSW 2, FDP, SPD und Werteunion je 1
* 
FW 41, BD 7, SSW 4, Werteunion 1
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Halbkreisdiagramme

Weitere Informationen Baden-Württemberg 18 57 18 43 17 1 18 57 18 43 17 1, Bayern 17 32 37 85 32 17 32 37 85 32 ...
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Siehe auch

Einzelnachweise

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