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Gebietsreform in Niedersachsen

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Die kommunale Gebietsreform in Niedersachsen wurde von 1972 bis 1978 als Kreisreform durchgeführt. Gleichzeitig wurden viele Gemeinden aufgelöst und die Verwaltungsstrukturen geändert (Reform der Regierungsbezirke).

Im Gegensatz zu anderen Kreisreformen wurde diese nicht zu einem Stichtag, sondern schrittweise mittels mehrerer Gesetze, die die Neugliederung in verschiedenen Gebieten regelten und zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft traten, durchgeführt. Erste Erfahrungen wurden dabei mit dem Wennigsen-Gesetz gesammelt, das am 1. Januar 1970 in Kraft trat. Weitere Neugliederungsgesetze waren u. a.:

  • Achtes Gesetz zur Verwaltungs- und Gebietsreform
  • Braunschweig/Wolfenbüttel/Helmstedt/Peine/Salzgitter-Gesetz
  • Hannover-Gesetz
  • Harzgesetz
  • Northeim/Einbeck/Gandersheim-Gesetz
  • Osnabrück-Gesetz
  • Wolfsburg-Gesetz
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Übersicht der Verwaltungsgliederung vor der Kreisreform

Zusammenfassung
Kontext

Vorbemerkung: Die kreisfreien Städte sind fett markiert.

Vor der Gebietsreform war Niedersachsen in 13 kreisfreie Städte und 57 Landkreise eingeteilt, die zu sechs Regierungs- und zwei Verwaltungsbezirken zusammengefasst waren.

Regierungsbezirk Aurich

Der Regierungsbezirk Aurich umfasste vor der Gebietsreform eine kreisfreie Stadt und vier Landkreise. Er wurde am 1. Februar 1978 Teil des neugegründeten Regierungsbezirks Weser-Ems.

Weitere Informationen Stadt / Landkreis, Kreisstadt ...

Der Landkreis Wittmund wurde am 1. Januar 1980 wieder neu gebildet.

Verwaltungsbezirk Braunschweig

Der Verwaltungsbezirk Braunschweig umfasste das Gebiet des ehemaligen Freistaats Braunschweig und gliederte sich vor der Gebietsreform in drei kreisfreie Städte und fünf Landkreise. Er wurde 1978 aufgelöst und mit Teilen anderer Regierungsbezirke zum Regierungsbezirk Braunschweig vereinigt, der noch bis 2004 bestand.

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Am 1. Juli 1972 verlor der Landkreis Braunschweig seine Exklave Thedinghausen an den Landkreis Verden.

Regierungsbezirk Hannover

Der Regierungsbezirk Hannover umfasste vor der Gebietsreform zwei kreisfreie Städte und neun Landkreise. Er bestand bis zur Abschaffung der Regierungsbezirke in Niedersachsen am 31. Dezember 2004.

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Anmerkung: Die kreisfreie Stadt Hannover und der Landkreis Hannover wurden durch Landesgesetz zum 1. November 2001 zur Region Hannover zusammengeschlossen.

Regierungsbezirk Hildesheim

Zum Regierungsbezirk Hildesheim gehörten vor der Gebietsreform eine kreisfreie Stadt sowie elf Landkreise. Die Stadt Göttingen verlor bereits am 4. Juli 1964 ihre Kreisfreiheit. Am 1. Februar 1978 erfolgten die Auflösung des Regierungsbezirks und die Aufteilung auf die Regierungsbezirke Braunschweig und Hannover.

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Regierungsbezirk Lüneburg

Zum Regierungsbezirk Lüneburg gehörten vor der Reform drei kreisfreie Städte und neun Landkreise. Er bestand bis zur Abschaffung der Regierungsbezirke in Niedersachsen am 31. Dezember 2004.

Weitere Informationen Stadt / Landkreis, Kreisstadt ...

Verwaltungsbezirk Oldenburg

Der Verwaltungsbezirk Oldenburg war auf dem Kerngebiet des ehemaligen Landes Oldenburg errichtet worden und umfasste drei kreisfreie Städte sowie sechs Landkreise. Am 1. Februar 1978 ging er im neugeschaffenen Regierungsbezirk Weser-Ems auf.

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Regierungsbezirk Osnabrück

Der Regierungsbezirk Osnabrück umfasste vor der Gebietsreform eine kreisfreie Stadt sowie acht Landkreise. Er ging am 1. Februar 1978 im neuen Regierungsbezirk Weser-Ems auf.

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Regierungsbezirk Stade

Zum Regierungsbezirk Stade gehörten vor der Reform eine kreisfreie Stadt und sieben Landkreise. 1978 wurde er Teil des Regierungsbezirks Lüneburg.

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Gesetze der Gebietsreform

Zusammenfassung
Kontext

Harzgesetz

Das am 1. Juli 1972 in Kraft getretene Harzgesetz sah neben der Verringerung der Gemeindeanzahl in Teilen der Landkreise Gandersheim, Goslar, Osterode am Harz, Wolfenbüttel, Blankenburg und Zellerfeld auch die Auflösung der letzten beiden vor.[1]

Osnabrück-Gesetz

Am 1. Juli 1972 in Kraft getreten, wurde der Landkreis Osnabrück durch eine Gebietsreform und die Fusion der vier Altkreise Bersenbrück, Melle, Wittlage und Osnabrück gegründet.[2]

Neben einer Verringerung der Gemeindeanzahl, sah dieses Gesetz auf Kreisebene folgende Veränderungen vor:

Wolfsburg-Gesetz

Durch das am 1. Juli 1972 in Kraft getretene Wolfsburg-Gesetz (offiziell: „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Wolfsburg“) wurden in 1972 zwanzig umliegende Orte in die Stadt Wolfsburg eingemeindet. Dadurch überschritt die Einwohnerzahl der Stadt die 100.000-Grenze und Wolfsburg erlangte den Status einer Großstadt mit nahezu 131.000 Einwohnern. Die Stadtfläche vergrößerte sich auf diese Weise von 35 auf 204 km². Für die eingemeindeten Stadtteile wurden elf direkt gewählte Ortsräte mit jeweils einem Ortsbürgermeister eingerichtet. Das Wolfsburg-Gesetz regelte auch mehrere Gebietszusammenschlüsse im weiteren Umland.

Eingemeindete Orte

Eingegliedert in die Stadt Wolfsburg wurden aus dem Landkreis Gifhorn: die Stadt Fallersleben, und die Orte Almke, Barnstorf, Ehmen, Hattorf, Hehlingen, Heiligendorf, Mörse, Neindorf, Sandkamp und Sülfeld.

Und aus dem Landkreis Helmstedt wurden eingegliedert: die Stadt Vorsfelde, und die Orte Kästorf, Brackstedt, Neuhaus, Nordsteimke, Reislingen, Velstove, Warmenau, Wendschott

Braunschweig/Wolfenbüttel/Helmstedt/Peine/Salzgitter-Gesetz

Das Gesetz, am 11. Februar 1974 verkündet und ab 1. März 1974 in Kraft, lautet in § 23: Der Landkreis Braunschweig wird aufgelöst.

Auf kommunaler Ebene sah das Gesetz u. a. folgende Veränderungen vor:

Gesetz zum Raum Harburg

ThumbOtterWelleDohrenHeidenauDohrenRosengartenHanstedtAsendorfFreie und Hansestadt HamburgStelleDrageWinsen
Lage der Gemeinde im Landkreis Harburg (anklickbare Karte)

Mit dem Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Harburg vom 23. Juni 1972 wurde die Anzahl der Gemeinden durch Zusammenschluss und Eingliederung verringert.

Im Landkreis Harburg entstanden die folgenden Gemeinden durch Zusammenschluss:

Im Landkreis Harburg wurden die Gemeinden

eingegliedert.

Nachfolgend schlossen sich Marschacht, Drage und Tespe zur Samtgemeinde Elbmarsch zusammen und Nenndorf benannte sich 1973 in Rosengarten um. Durch dieses Gesetz wurde der Minister des Inneren ermächtigt, weitere Zusammenschlüsse einiger Gemeinden durchzuführen.

Gesetz zum Raum Cuxhaven/Land Hadeln/Stade

Mit dem Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Cuxhaven/Land Hadeln/Stade vom 22. Juni 1972 wurde die Anzahl der Gemeinden durch Zusammenschluss und Eingliederung verringert.[4]

Im Landkreis Land Hadeln entstanden die folgenden Gemeinden durch Zusammenschluss:

Im Landkreis Land Hadeln wurden die Gemeinden

eingegliedert.

Im Landkreis Stade entstanden die folgenden Gemeinden durch Zusammenschluss:

Im Landkreis Stade wurden die Gemeinden

eingegliedert.

Die Samtgemeinde Bargstedt wurde aufgelöst.

Nachfolgend bildeten sich folgende Samtgemeinden (neu):

Northeim/Einbeck/Gandersheim-Gesetz

Hannover-Gesetz

Achtes Gesetz zur Verwaltungs- und Gebietsreform

Das Achte Gesetz zur Verwaltungs- und Gebietsreform trat am 1. August 1977 in Kraft und beendete die Kreisreform in Niedersachsen[5]

  1. Die beschriebenen Änderungen wurden am 1. Januar 1980 durch Wiedererrichtung der bisherigen Landkreise Ammerland, Friesland und Wittmund rückgängig gemacht.

Einzelne Zusammenschlüsse im Zuge der Gebietsreform in Niedersachsen

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Siehe auch

Literatur

  • Matthias Blazek: Von der Landdrostey zur Bezirksregierung – Die Geschichte der Bezirksregierung Hannover im Spiegel der Verwaltungsreformen. ibidem-Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-89821-357-9.
  • Marcus René Duensing: Die Gebiets- und Verwaltungsreform in Niedersachsen am Beispiel des Raumes Nienburg, Weser. Eigenverlag, 2006, ISBN 3-939667-00-5.
  • Georg-Christoph von Unruh: Gebiets- und Verwaltungsreform in Niedersachsen 1965–1978. Hannover 1978.
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Einzelnachweise

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