Besoldungsordnung B
Deutsche Besoldungsgruppen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Besoldungsordnung B?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
Die Besoldungsordnungen B sind in Deutschland Anlagen zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG; „Bundesbesoldungsordnung B“)[1] und den Landesbesoldungsgesetzen, in denen die Ämter und Dienstgrade der Beamten bzw. Soldaten (letzteres nur in der Bundesbesoldungsordnung B) den Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 (in einigen Ländern abweichend) nach ihrer Wertigkeit zugeordnet sind.
Die Bundesbesoldungsordnung B hat feste Grundgehälter, die Bundesbesoldungsordnung A aufsteigende Gehälter, wo Beamte und Soldaten nach Erfahrungszeiten in den Stufen aufsteigen. Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen sind in Anlage IV des BBesG ausgewiesen. Die Ämter der Bundesbesoldungsordnung B müssen, anders als bei denen der Besoldungsordnung A (§ 9 Abs. 2 BLV) nicht regelmäßig durchlaufen werden. Die Bundesbesoldungsordnung B vereint die Spitzenämter der Laufbahnen des höheren Dienstes. Die Bundesbesoldungsordnung B umfasst die höchsten Dienstgrade der Laufbahnen der Offiziere des Truppendienstes, der Offiziere der Reserve des Truppendienstes, der Offiziere des Sanitätsdienstes, der Offiziere der Reserve des Sanitätsdienstes, der Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr (nur Brigadegeneral/Flottillenadmiral) und der Offiziere der Reserve des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr (nur Brigadeadmiral/Flottillenadmiral), die zur Dienstgradgruppe der Generale gehören (Anlage 2 SLV).[2]
Die Amtsbezeichnungen der Richter des Bundes an den Bundesgerichten und die Ämter der Staatsanwälte des Bundes beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof sind hingegen in der Bundesbesoldungsordnung R (Anlage III BBesG) den Besoldungsgruppen zugeordnet. Die niedrigste Besoldungsgruppe R 2 hat aufsteigende Gehälter. Die festen Gehälter beginnen ab Besoldungsgruppe R 3. Die Grundgehaltssätze sind ebenfalls in Anlage IV BBesG ausgewiesen. Die Grundgehälter der Besoldungsgruppe B 3 bis B 9 entsprechen denen der Besoldungsgruppen R 3 bis R 9, wobei R 4 nicht vergeben ist. Die Besoldungsgruppe B 11 entspricht der höchsten Besoldungsgruppe R 10 in der Bundesbesoldungsordnung R. Die Besoldungsgruppe B 10 hat keine Entsprechung in der Bundesbesoldungsordnung R.
In der Bundesbesoldungsordnung B entspricht das Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 1 dem Endgrundgehalt (Stufe 8) der Besoldungsgruppe A 15. Das Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 2 liegt in der Bundesbesoldungsordnung B über dem Endgrundgehalt der höchsten Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung A.
Die im Folgenden kursiv geschriebenen Amtsbezeichnungen „Direktor“, „Direktor und Professor“, „Erster Direktor“, „Oberdirektor“, „Präsident“ und „Präsident und Professor“ sind Grundamtsbezeichnungen. Diese dürfen nur in Verbindung mit einem Zusatz verliehen werden, die hinweisen auf den Dienstherrn, den Verwaltungsbereich, die Laufbahn und/oder die Fachrichtung. Die Zusätze werden in einem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat festgesetzt.[3]
Besoldungsgruppe B 1
Besoldungsgruppe B 2
- Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident
- als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung
- bei einer Mittel- oder Oberbehörde,
- bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiter mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist
- als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung
- Direktor1
- Direktor und Professor2
- Vizepräsident
- bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist3
- Oberst4
- Kapitän zur See4
- Oberstapotheker4
- Flottenapotheker4
- Oberstarzt4
- Flottenarzt4
- Oberstveterinär4
Besoldungsgruppe B 3
- Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident
- als der ständige Vertreter eines Direktionspräsidenten bei der Generalzolldirektion
- als Leiter der Zentralabteilung des Bundesinstituts für Berufsbildung
- als Leiter der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion
- beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst
- beim Informationstechnikzentrum Bund
- beim Bundeszentralamt für Steuern
- als Leiter einer großen Abteilung bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung, wenn der Leiter mindestens in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft ist
- Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
- als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung
- Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung
- Abteilungspräsident beim Bundesamt für Soziale Sicherung
- als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung
- Botschafter1
- Bundesbankdirektor2
- Direktor3
- Direktor und Professor4
- Generalkonsul5
- Gesandter5
- Kurator der Museumsstiftung Post und Telekommunikation
- Leitender Postdirektor
- bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
- bei der Deutsche Post AG
- bei der Deutschen Bank AG
- bei der Deutschen Telekom AG
- Ministerialrat
- bei einer obersten Bundesbehörde und beim Bundeseisenbahnvermögen6,7
- als Mitglied des Bundesrechnungshofes
- Vizepräsident
- bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist
- Vortragender Legationsrat Erster Klasse6
- Oberst9
- Kapitän zur See9
- Oberstapotheker9
- Flottenapotheker9
- Oberstarzt9
- Flottenarzt9
- Oberstveterinär9
Besoldungsgruppe B 4
- Direktor1
- Erster Direktor2
- Leitender Direktor des Marinearsenals
- Präsident3
- Vizepräsident
- bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft ist4
Besoldungsgruppe B 5
- Bundesbankdirektor1
- Direktor2
- Direktor und Professor3
- Erster Direktor4
- Generaldirektor der Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
- Generaldirektor und Professor der Staatlichen Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
- Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
- Landrat (Deutschland), im Bundesland Hessen (bis B7)
- Oberdirektor5
- Präsident6
- Präsident und Professor7
- Vizepräsident, Vizedirektor
- bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 8 eingestuft ist8
Besoldungsgruppe B 6
- Botschafter1
- Bundesbankdirektor2
- Bundeswehrdisziplinaranwalt
- Direktionspräsident bei der Generalzolldirektion
- Direktor3
- Direktor und Professor4
- Erster Direktor5
- Generaldirektor der Deutschen Nationalbibliothek
- Generalkonsul6
- Gesandter6
- Leiter des Militärrabbinats
- Militärgeneraldekan
- Militärgeneralvikar
- Ministerialdirigent
- bei einer obersten Bundesbehörde
- beim Bundespräsidialamt und beim Bundeskanzleramt als Leiter einer auf Dauer eingerichteten Gruppe
- Oberdirektor9
- Präsident10
- Präsident und Professor11
- Vizepräsident
- bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist12
- Vizepräsident beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst
- Brigadegeneral
- Flottillenadmiral
- Generalapotheker
- Generalarzt
- Admiralarzt
Besoldungsgruppe B 7
- Direktor1
- Ministerialdirigent
- im Bundesministerium der Verteidigung als ständiger Vertreter des Leiters einer großen oder bedeutenden Abteilung oder als Leiter des Stabes Organisation und Revision
- Oberdirektor2
- Präsident3
- Präsident und Professor4
- Vizepräsident
- der Generalzolldirektion
- eines Amtes der Bundeswehr, dessen Leiter in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist
- Generalmajor
- Konteradmiral
- Generalstabsarzt
- Admiralstabsarzt
Besoldungsgruppe B 8
- Direktor1
- Direktor des Informationstechnikzentrums Bund
- Erster Direktor2
- Präsident3
- Präsident und Professor4
Besoldungsgruppe B 9
- Botschafter1
- Bundesbankdirektor2
- Direktor beim Bundesverfassungsgericht
- Ministerialdirektor
- bei einer obersten Bundesbehörde als Leiter einer Abteilung3
- Präsident 4
- Vizepräsident des Bundesrechnungshofes
- Generalleutnant
- Vizeadmiral
- Generaloberstabsarzt
- Admiraloberstabsarzt
Besoldungsgruppe B 10
- Ministerialdirektor
- als Stellvertretender Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
- als Stellvertretender Sprecher der Bundesregierung
- als der leitende Beamte beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund
- General1
- Admiral1