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Liste grenzüberschreitender und transnationaler Welterbestätten

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Liste grenzüberschreitender und transnationaler Welterbestätten
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Grenzüberschreitende und transnationale Welterbestätten sind Stätten des UNESCO-Welterbes, die mehr als einem Staat zugeordnet sind. Die meisten Welterbestätten der UNESCO sind dem Vertragsstaat der Welterbekonvention zugeordnet, auf dessen Territorium sie liegen. Die Welterbestätten, die auf dem Territorium mehr als eines Staates liegen, werden als grenzüberschreitend oder transnational bezeichnet. Sie verdeutlichen in besonderer Weise die Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit und Solidarität, die der Welterbekonvention zugrunde liegen. Die konkrete Ausformung internationaler Zusammenarbeit manifestiert sich vor allem im Management dieser Welterbestätten.

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Grenzüberschreitende Naturerbestätte Victoriafälle
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Überblick

Zusammenfassung
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Die Deutsche UNESCO-Kommission unterscheidet diese beiden Begriffe wie folgt:[1]

  • Eine grenzüberschreitende Welterbestätte ist ein zusammenhängendes Gebiet, das sich über zwei oder mehr Vertragsstaaten der Welterbekonvention erstreckt, wie z. B. der Muskauer Park, der sich auf deutschem und polnischem Staatsgebiet befindet.
  • Eine transnationale Welterbestätte setzt sich aus zwei oder mehr geografisch getrennten Teilgebieten in zwei oder mehr Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen, wie z. B. das architektonische Werk von Le Corbusier.

Auch in den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wird ein grenzüberschreitendes Gut (transboundary property) als einzelnes Gut definiert, das sich in dem Hoheitsgebiet aller betroffenen Vertragsstaaten befindet, die an das Gut angrenzen, und ein transnationales Gut (transnational property) als ein aus mehreren Bestandteilen bestehendes Sammelgut (serial property), dessen Bestandteile sich innerhalb des Hoheitsgebiets verschiedener Vertragsstaaten befinden, die nicht aneinander angrenzen müssen.[2]

Bei der Klassifizierung der Welterbestätten auf der Website des UNESCO Welterbe-Zentrums wird diese Unterscheidung jedoch nicht vorgenommen. Unter der Bezeichnung englisch transboundary bzw. französisch transfrontalier werden dort alle Welterbestätten erfasst, an denen zwei oder mehr Vertragsstaaten beteiligt sind.[3]

Manchen dieser grenzüberschreitenden oder transnationalen Welterbestätten liegt eine gemeinsame Nominierung durch mehrere Vertragsstaaten zugrunde. Beispiele dafür sind unter anderen Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen, Sangha Trinational und die beiden obigen Beispiele des Muskauer Parks und des Werks von Le Corbusier.

Andere dieser Stätten wurden zunächst als nationales Welterbe anerkannt und erst durch spätere Erweiterungen zu grenzüberschreitenden oder transnationalen Welterbestätten. Ein Beispiel dafür ist der Nationalparkkomplex W-Arly-Pendjari, von dem der zu Niger gehörende Teil des Nationalpark W bereits 1996 in die Welterbeliste eingetragen worden war, der aber erst 2017 durch die Erweiterung um Gebiete in Burkina Faso und Benin zur grenzüberschreitenden Welterbestätte wurde.

In den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt werden die beiden vorgenannten Wege zur Bildung einer grenzüberschreitenden oder transnationalen Welterbestätte beschrieben. Den betroffenen Vertragsstaaten wird dringend empfohlen, einen gemeinsamen Verwaltungsausschuss oder ein ähnliches Gremium einzurichten, um die Verwaltung der gesamten Welterbestätte zu überwachen.[2]

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Grenzüberschreitende oder transnationale Welterbestätten

Zusammenfassung
Kontext

Mit Stand August 2023 sind 43 grenzüberschreitende oder transnationale Stätten in der Welterbeliste eingetragen, 24 als Kulturerbe (K), 16 als Naturerbe (N) und drei als gemischte Stätten (K/N). Mit dem Strengen Naturreservat Berg Nimba steht eine der grenzüberschreitenden Naturerbestätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes, (G). Insgesamt sind 67 Vertragsstaaten an mindestens einer grenzüberschreitenden oder transnationalen Stätte beteiligt.

Die folgende Tabelle listet diese Stätten in chronologischer Reihenfolge nach dem Jahr, in dem sie transnational oder grenzüberschreitend wurden.

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Sonderfälle

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Manchen Stätten, die Potential für transnationale und grenzüberschreitende Welterbestätten hätten oder gehabt hätten, wurden dennoch als voneinander getrennte Welterbestätten in die Welterbeliste eingetragen.

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Einzelnachweise

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