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Welterbe in Deutschland

Überblick über das Welterbe in Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Welterbe in Deutschland
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Zum Welterbe in Deutschland gehören (Stand 2025) 55 UNESCO-Welterbestätten, darunter 52 Stätten des Weltkulturerbes und drei Stätten des Weltnaturerbes. Neun dieser Stätten sind grenzüberschreitend oder transnational.[1] Deutschland ist hinter Italien und China das Land mit den drittmeisten Welterbestätten sowie hinter Italien jenes mit den zweitmeisten Weltkulturerbestätten.

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Welterbe-Emblem
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Welterbestätten in der Bundesrepublik Deutschland, Stand: Juli 2025

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Welterbekonvention 1976 ratifiziert. Der Kaiserdom zu Aachen gehörte 1978 als einzige deutsche Stätte zu den zwölf, mit denen die Welterbeliste eröffnet wurde. Die Deutsche Demokratische Republik unterzeichnete den Vertrag 1988. Die für 1990 nominierten Schlösser und Gärten von Potsdam wurden bei der Sitzung im Dezember 1990, also bereits nach der Wiedervereinigung, gemeinsam mit Gebieten aus Berlin als Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin in das Welterbe aufgenommen. Als bislang letzte Stätten in Deutschland wurden 2025 Die Schlösser König Ludwigs II. von Bayern: Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee aufgenommen. Deutschland war das zweite Land, in dem einer Stätte der Welterbetitel aberkannt wurde (Dresdner Elbtal, Welterbe 2006–2009).

Die Anträge auf Nominierung einer Stätte zum UNESCO-Welterbe stellen in Deutschland die Bundesländer. Zu den wechselnden Tagungsorten des Welterbekomitees gehörten 1995 Berlin und 2015 Bonn.

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Allgemeines

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Rechtlicher Rahmen

Beide deutsche Staaten unterzeichneten die Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage (Welterbekonvention) bereits vor der Wiedervereinigung, die Bundesrepublik am 23. August 1976 und die DDR am 12. Dezember 1988.[2] Die rechtliche Verbindlichkeit der Konvention für Deutschland ist allerdings bis heute nicht vollständig geklärt. In der Bundesrepublik ging man nach der Ratifikation 1976 von der Existenz eines entsprechenden Vertragsgesetzes im Sinne des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG aus, das der Konvention innerstaatliche Geltung verschafft hätte.[3] Tatsächlich fehlt jedoch bis heute ein solches Vertrags- oder Zustimmungsgesetz, was die überwiegende Meinung in der Literatur zu der Ansicht führt, dass die Welterbekonvention lediglich ein Verwaltungsabkommen im Sinne des Art. 59 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt[4] und damit also keine „echte“ Transformation in nationales Recht erfolgt ist, was nach Ansicht von UNESCO-Vertretern eine empfindliche Lücke darstellt.[5]

Die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die die Bundesrepublik mit Beitritt zur Konvention eingegangen ist, sind aber gleichwohl von allen staatlichen Organen zu beachten, wozu auch die Gerichte und Kommunen gehören (Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes).[6] Die Bundesregierung Merkel I verneinte im März 2008 sogar jegliche Regelungslücke, indem sie feststellte: „Die Welterbekonvention ist 1976 gemäß…der so genannten ‚Lindauer Absprache‘ ratifiziert worden, d. h. die Länder haben damals ihr Einverständnis gegeben. Damit sind auch die Länder an die Welterbekonvention gebunden.“[7] Allerdings ist die Rechtsgültigkeit der Lindauer Absprache umstritten, da sie (siehe ebendort) möglicherweise nicht verfassungskonform ist.

Mit der Wiedervereinigung 1990 erweiterte sich die Gültigkeit der Welterbekonvention auf das Beitrittsgebiet (ehemalige DDR), wo jedoch ohnehin bereits im Frühjahr 1989 die Konvention durch den Staatsrat der DDR angenommen worden und in Kraft getreten war.[8] Im Einigungsvertrag wurde ihre Geltung für das Beitrittsgebiet allerdings mangels Aufnahme in die dafür vorgesehene Anlage II nicht explizit vereinbart. Somit steht ein weiteres „Fragezeichen“ hinter dem o. a. Bundesregierungs-Zitat, da ja die neuen Bundesländer 1976 noch nicht existierten.

Im Zusammenhang mit der Dresdner Waldschlößchenbrücke kam das Bundesverfassungsgericht zu der Einschätzung, dass die Welterbekonvention

„… nach Konzeption und Wortlaut keinen absoluten Schutz gegen jede Veränderung [bietet]. In Anbetracht [des] völkerrechtlichen Rahmens ist es verfassungsrechtlich möglich, dass sich der in einer förmlichen Abstimmung festgestellte Bürgerwille…in einem Konflikt über die planerische Fortentwicklung einer Kulturlandschaft durchsetzt. …Als Folge müssen dann gleichwohl die möglichen Nachteile aus der Entscheidung – wie etwa der Verlust des Welterbestatus und ein damit einhergehender Ansehensverlust – in Kauf genommen werden.“

Bundesverfassungsgericht[9]

Organisatorischer Rahmen

Unterschutzstellung und Pflege von Denkmälern sind Angelegenheit der deutschen Bundesländer. Mögliche Anträge zur Aufnahme in die Welterbeliste werden zunächst von der vorgesehenen Welterbestätte in Zusammenarbeit mit dem für Denkmalangelegenheiten zuständigen Ressort des entsprechenden Bundeslandes bearbeitet. Die Kultusministerkonferenz (KMK) führt die aus den Ländern kommenden Vorschläge zu einer einheitlichen deutschen Vorschlagsliste (Tentativliste) zusammen. Die Tentativliste dient nach Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz als Grundlage für die künftigen Nominierungen Deutschlands für die UNESCO-Welterbeliste. Sie wird über die für Denkmalpflege zuständigen Länderbehörden, das Sekretariat der KMK, das Auswärtige Amt und das UNESCO-Welterbezentrum in Paris dem UNESCO-Welterbekomitee zur Entscheidung vorgelegt.

Deutschland war von 1976 bis 1978, von 1980 bis 1987 und von 1991 bis 1997 Mitglied des Welterbekomitees. Von 1995 bis 1996 hatte es den Vorsitz. 2011 wurde Deutschland erneut in das Welterbekomitee gewählt. Die deutsche Delegation wird vom Auswärtigen Amt als dem für die Zusammenarbeit Deutschlands mit der UNESCO federführenden Ressort geleitet. Die KMK benennt einen Delegierten als Vertreter der Länder für den Kulturbereich beim Welterbekomitee der UNESCO.

Aufgabe der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK), einer Mittlerorganisation der Auswärtigen Kulturpolitik, ist es, die Bundesregierung und die übrigen zuständigen Stellen in UNESCO-Belangen zu beraten, an der Verwirklichung des UNESCO-Programms in Deutschland mitzuarbeiten, die Öffentlichkeit über die Arbeit der UNESCO zu informieren und Institutionen, Fachorganisationen und Experten mit der UNESCO in Verbindung zu bringen. Die Deutsche UNESCO-Kommission wirkt an der Umsetzung der Welterbekonvention in Deutschland mit und arbeitet eng mit allen für das Welterbe zuständigen Stellen zusammen.

Als „Dachorganisation“ für die touristische Vermarktung der Welterbe-Stätten fungiert der UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V.[10] mit

als ordentliche Mitglieder sowie mit einigen Fördermitgliedern. Der Verein wurde 2001 gegründet und hat seine Geschäftsstelle in Quedlinburg im Salfeldtschen Palais.

Welterbetag

Der UNESCO-Welterbetag wurde in Deutschland auf Initiative der Deutschen UNESCO-Kommission und des UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V. ins Leben gerufen. Er wird seit 2005 alljährlich am ersten Sonntag im Juni mit Veranstaltungen an allen Welterbestätten begangen.[11]

Die zentrale Veranstaltung zum deutschen UNESCO-Welterbetag 2017 fand am 4. Juni im Nationalpark-Zentrum Königsstuhl in Sassnitz statt.[12] Im Jahr 2018 war der Aachener Dom das Zentrum der Veranstaltungsreihe.[13] 2020 gab es aufgrund der COVID-19-Pandemie ein weitgehend digitales Angebot der Welterbestätten.[14] Die zentrale Veranstaltung 2022 fand in Wismar statt.[15]

Tourismus

Während im Rahmen des Dresdner Brückenstreits (s. u.) oft damit argumentiert wurde, dass der Welterbetitel keinen nennenswerten touristisch-ökonomischen Effekt für die Kommune und die ansässigen Unternehmen habe, wird dies deutschlandweit differenzierter beurteilt. Einige Stätten wie beispielsweise die Stralsunder Altstadt und die Klosterinsel Reichenau verzeichneten einen deutlich positiven Einfluss auf die Besucherströme.[16]

Konfliktfälle

Trotz der lückenhaften Gesetzesgrundlage wurde bisher – vor allem im Bewusstsein um die tourismusfördernde Bedeutung des UNESCO-Titels – eine Verletzung der Welterbekonvention in den meisten Fällen erfolgreich verhindert.[17] Zur offenen Konfrontation mit den Schutzzielen der UNESCO kam es lediglich beim Kölner Dom und beim Dresdner Elbtal (siehe #Kölner Dom (gefährdet 2004–2006) und #Dresdner Elbtal (gefährdet ab 2006, gestrichen 2009) weiter unten). Während die örtliche Politik in Köln unter dem Druck der Weltorganisation nach einiger Zeit einlenkte und der Konflikt beigelegt wurde, endete der Dresdner Fall mit der Aberkennung des Welterbe-Status.

Investitionsprogramm nationale UNESCO-Welterbestätten

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat das „Investitionsprogramm nationale UNESCO-Welterbestätten“[18] Anfang 2009 im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket I auf den Weg gebracht. In diesem Programm stehen in den Jahren 2009 bis 2014 insgesamt 220 Mio. Euro Bundesmittel für die deutschen UNESCO-Welterbestätten zur Verfügung. Gefördert werden investive und konzeptionelle Maßnahmen, die der Erhaltung, Sanierung oder Weiterentwicklung der Welterbestätten dienen. Dazu gehören die Sanierung von Schlössern, Burgen, Einzelgebäuden, Industriedenkmälern und Landschaftsparks von Weltrang ebenso wie die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen in deren Umfeld oder auch die Erstellung von touristischen Leitsystemen. Ein weiteres Ziel des Investitionsprogramms besteht darin, den fachlichen Austausch zwischen den Welterbestätten zu intensivieren. Die Auswahl der Förderprojekte 2009 und 2010 erfolgte auf Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission.

Kriterien waren dabei:

  1. Städtebau (stadtentwicklungspolitische Bedeutung, stadtbildprägende Wirkung, architektonische Qualität)
  2. Denkmalpflege (Konservatorisch restauratorische Maßnahmen, Reversibilität von Einbauten, Verträglichkeit der Einbauten)
  3. Zusätzliche Aspekte (Dringlichkeit, Machbarkeit, Nachhaltigkeit von Nutzungen, Vorbildwirkung, Innovationscharakter, energetische Aspekte, konjunkturelle Wirkung)

Mit den Mitteln des Investitionsprogramms nationale UNESCO-Welterbestätten fördert das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung insgesamt 213 Projekte in 60 Welterbekommunen und UNESCO-Welterbestätten.

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Welterbestätten

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Aktuelle Welterbestätten

Die folgende Tabelle listet die UNESCO-Welterbestätten in Deutschland[19] in chronologischer Reihenfolge nach dem Jahr ihrer Aufnahme in die Welterbeliste (K – Kulturerbe, N – Naturerbe, K/N – gemischt, (G) – auf der Liste des gefährdeten Welterbes).

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Als Welterbe gestrichene Stätten

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Tentativliste

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In der Tentativliste (Vorschlagsliste) sind die Stätten eingetragen, die für eine Nominierung zur Aufnahme in die Welterbeliste vorgesehen sind.

Aktuelle Welterbekandidaten

Mit Stand Juli 2025 sind 11 Stätten in der Tentativliste von Deutschland eingetragen. Die letzte Eintragung erfolgte im April 2024.[43]

Im Dezember 2023 entschied die Kultusministerkonferenz, von 21 vorgeschlagenen neuen Stätten sieben auf die Tentativliste zu setzen. Darunter befindet sich eine Erweiterung. Die neuen Stätten sind: Waldsiedlung Zehlendorf (Erweiterung der Welterbestätte Siedlungen der Berliner Moderne), Fundstätte der Schöninger Speere, Pretziener Wehr, Europäische Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts (in Kooperation mit Frankreich, Italien und Portugal), Keltische Machtzentren der älteren Eisenzeit nordwestlich der Alpen (in Kooperation mit Frankreich), Fernsehturm Stuttgart und Olympiapark München. Die neue Tentativliste ist seit dem 1. Februar 2024 gültig.[44][45]

Die folgende Tabelle listet die aktuellen Stätten[46][47] in chronologischer Reihenfolge nach dem Jahr ihrer Aufnahme in die Tentativliste.

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Ehemalige Welterbekandidaten

Diese Stätten standen früher auf der Tentativliste, wurden jedoch wieder zurückgezogen oder von der UNESCO abgelehnt.[58] Stätten, die in anderen Einträgen auf der Tentativliste enthalten oder Bestandteile von Welterbestätten sind, werden hier nicht berücksichtigt.

Deutschland hatte ursprünglich sehr viele einzelne Kultur- und Naturdenkmäler auf die Tentativliste gesetzt, zum Beispiel einzelne Kirchen, Klöster, Schlösser usw., ohne auf ihre universale Bedeutung zu achten.[59] Auf seiner 17. Sitzung beschloss das Welterbekomitee im Dezember 1993, ab 1994 jährlich zu bewerten, welche Tentativlisten den Operational Guidelines entsprechen. Schon 1993 strich Deutschland einige Stätten von der Tentativliste. Bei der Bewertung von 1994 wurde auch die überarbeitete Tentativliste Deutschlands als nicht den Anforderungen entsprechend eingestuft.[60] In der Folge wurden bei der Überarbeitung der Liste 1996 zahlreiche Stätten gestrichen und nur noch elf besonders bedeutende Denkmäler auf der Liste belassen,[61] die bis auf eine in den folgenden Jahren in das Welterbe aufgenommen wurden.

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Welterbekandidaten der ehemaligen DDR

Die Deutsche Demokratische Republik hat 1989 erstmals fünf Stätten zur Aufnahme in das Welterbe nominiert: Schlösser und Gärten Potsdam, Barockensemble Dresden, Kulturlandschaft Dessau-Wörlitz, Burgberg/Stiftskirche Quedlinburg sowie Magdeburger Dom, die Anträge 1990 aber zurückgezogen.[68] In einer Liste von 1990 sind neben den fünf genannten weitere 30 Vorschläge für die Welterbeliste verzeichnet.[69] Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde nur ein Teil dieser Vorschläge in die gesamtdeutsche Tentativliste übernommen. Zu den nicht übernommenen Stätten zählen:

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Gefährdete und ehemalige Welterbestätten

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Kölner Dom (gefährdet 2004–2006)

Im Juli 2004 wurde der Kölner Dom in die Liste des gefährdeten Welterbes aufgenommen. Die Stadt Köln führte ihre Baupolitik in Domnähe zunächst unverändert weiter. Durch Unterredungen der UNESCO mit der Stadtverwaltung wurde schließlich eine Übereinkunft erzielt: Eine Freizone auf beiden Rheinseiten schützt fortan die Geltung des Domes. Zudem sollen Gebäude nahe der Freizone die Höhe von 60 Metern nicht überschreiten. Somit wurde der Dom im Juli 2006 von der Liste gestrichen.

Dresdner Elbtal (gefährdet ab 2006, gestrichen 2009)

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Elbtal mit Standort der Waldschlößchenbrücke

Das Dresdner Elbtal wurde im Juli 2006 in die Liste des gefährdeten Welterbes eingetragen, da laut Gutachten die vierspurige Waldschlößchenbrücke „den zusammenhängenden Landschaftsraum des Elbbogens an der empfindlichsten Stelle […] irreversibel in zwei Hälften“ zerteilt.[70] Grundlage für den Brückenbau ist ein Bürgerentscheid vom Februar 2005, der bis Februar 2008 bindend war. Darauf basierend setzte die Landesregierung durch, dass die Errichtung der Brücke nach dem Entwurf aus dem Jahr 1997 im November 2007 begann, obwohl der Dresdner Stadtrat sich um eine Kompromisslösung bemühte. Der Aufforderung der UNESCO, bis Oktober 2007 eine Alternativplanung vorzulegen, wurde nicht nachgekommen, stattdessen veranlasste die Landesregierung den Baubeginn per Ersatzvornahme.[71]

Im Januar 2008 wurden kleine Umplanungen präsentiert, die die UNESCO jedoch nicht überzeugten.[72]

Im März 2008 konstatierte die Bundesregierung: „Eine Streichung des Dresdner Elbtals aus der Welterbeliste würde das Ansehen Deutschlands und das Verhältnis Deutschlands zur UNESCO erheblich beeinträchtigen.“[7] Unabhängig davon wurde die Waldschlößchenbrücke weitergebaut. Daraufhin verlor das Dresdner Elbtal den Titel Weltkulturerbe aufgrund einer Entscheidung des Welterbekomitees am 25. Juni 2009.[73] Es handelte sich nach dem Wildschutzgebiet in der Wüste Omans 2007 um die zweite Streichung eines Welterbes von der UNESCO-Liste.[74] Eine Neubewerbung der Stätte mit veränderten Grenzen und unter Berufung auf andere Kriterien wurde dabei nicht ausgeschlossen.[75]

Gefährdungen anderer Stätten

In allen anderen bisherigen Konfliktfällen gelang die frühzeitige Abwendung (potenzieller) Gefährdungen. So beispielsweise dank lokaler bzw. regionaler Anstrengungen bei der Wartburg[76] und dank rechtzeitiger Abstimmung mit der UNESCO in Stralsund, wo wenige hundert Meter von der historischen Altstadt entfernt in den Jahren 2004–2007 mit der Rügenbrücke eine der größten deutschen Straßenbrücken entstand – aus ästhetischen Gründen nicht als preiswerte Balkenbrücke, sondern als teurere Schrägseilbrücke.

Im Welterbe Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal wurden von der UNESCO in der Vergangenheit die geplante Mittelrheinbrücke und die Seilbahn Koblenz kritisch betrachtet. Beide sind aktuell aber kein Problem mehr, da der Bau der Brücke nicht weiter verfolgt wird und der Betrieb der Seilbahn am 19. Juni 2013 in Phnom Penh auf der 37. Sitzung des Welterbekomitees bis 2026 erlaubt wurde.[77] Allerdings forderte die UNESCO in der gleichen Sitzung den Abbau der Sommerrodelbahn Loreley.[78]

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Briefmarken und Münzen

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Briefmarkenserie

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Oberes Mittelrheintal, Sondermarke von 2006

Im Rahmen der Briefmarkenserie Weltkulturerbe der UNESCO bringt die Deutsche Bundespost bzw. Deutsche Post AG seit 1990 in lockerer Folge Sondermarken mit Welterbestätten als Motiv heraus. Die meisten dieser Marken zeigen Welterbestätten aus Deutschland, teils aber auch aus anderen Ländern. Zu den Motiven aus Deutschland zählen:

Werte in D-Pfennig:

Werte in Euro-Cent

Gedenkmünzen

Von 2003 bis 2019 zeigen die deutschen 100-Euro-Gold-Gedenkmünzen (mit einer Unterbrechung 2005 wegen der Gedenkmünze zur FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2006) Welterbestätten in Deutschland als Motiv. Folgende Stätten wurden berücksichtigt (Bezeichnung gemäß der Prägung auf der Münze):

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Siehe auch

Weitere Formen des UNESCO-Kultur- und Naturerbes in Deutschland:

Literatur

  • Deutsche Denkmäler in der Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt (= ICOMOS Hefte des deutschen Nationalkomitees III), 2. Auflage 1994, ISBN 3-87490-311-7, (online).
Commons: Welterbestätten in Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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Einzelnachweise

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