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Diese Liste der Territorien des Heiligen Römischen Reiches enthält Territorien, die dem Heiligen Römischen Reich wenigstens zeitweise zugehört haben. Unter Territorien des Heiligen Römischen Reiches sind zunächst die Reichsstände zu verstehen, die im Reichstag im Kurfürstenrat, Reichsfürstenrat und Reichsstädtekollegium repräsentiert sind. Insbesondere Reichsgrafen waren meist gar nicht oder nur durch Kuriatstimmen im Reichstag vertreten und bildeten keinen Reichsstand mit vollem Stimmrecht.
Die in der alphabetischen Liste aufgeführten Links verweisen entweder direkt auf einen gleichnamigen Artikel, bei Städten meist auf den allgemeinen Stadtartikel oder aber auf übergeordnete Territorien bzw. Regionen oder auf Adelsfamilien. Problematisch ist hier, dass bei kleineren Gebieten eine Trennung von Territorial- und Familiengeschichte meist nicht möglich ist. Bei den geistlichen Territorien besteht die Schwierigkeit darin, zwischen geistlicher und weltlicher Sphäre zu trennen. Die Artikel zu Kurmainz, Kurköln und Kurtrier im Gegensatz zu den Bistumsartikeln (als Diözese) bilden vielfach eine Ausnahme. Allerdings wird oftmals zwischen Bistum und Fürstbistum/Hochstift unterschieden.
Weitere Schwierigkeiten ergeben sich daraus, dass der Name einer freien Stadt oftmals auch der Name eines benachbarten Fürstentums ist, zu dem die Stadt gerade nicht gehörte oder aus dessen Einflussbereich sie sich mit der Zeit herausgelöst hatte (z. B. Lübeck, Nürnberg, Bremen). Ferner weisen bestimmte Territorialnamen einen erheblichen Bedeutungswandel auf (insbesondere Österreich, Bayern, Sachsen).
Schließlich sind die Territorien des Heiligen Römischen Reiches gegenüber solchen Territorien abzugrenzen, die zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches Bestand hatten und deutschsprachige Bevölkerungsteile aufwiesen, aber nicht Teil des Heiligen Römischen Reiches waren. Oftmals hatten diese Territorien auch dynastische Verbindungen zu Territorien innerhalb des Reiches (insbesondere Preußen, Ungarn, Schleswig, siehe die Liste am Ende des Artikels).
Es sei auch auf die Kategorien Weltliches Reichsfürstentum, Reichsgrafschaft, Geistliches Reichsfürstentum, Reichsabtei, Reichsstadt und Territorium im Heiligen Römischen Reich verwiesen.
Die Liste enthält zunächst den Kurznamen des Gebietes, in Klammern seine damalige Rechtsstellung und sodann seine geografische Lage gemäß der Codierung ISO 3166 und – sofern es innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt – gemäß ISO 3166-2:DE.
Die Territorien des Heiligen Römischen Reiches sind gegenüber solchen Territorien abzugrenzen, die zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches Bestand hatten und deutschsprachige Bevölkerungsteile aufwiesen, aber entweder niemals Teil des Heiligen Römischen Reiches gewesen sind (insbesondere Territorien der Habsburgermonarchie) oder mit ihrer Begründung aus dem Reichsverband ausschieden. Zu diesen Gebieten zählen insbesondere:
Verschiedene Territorien wurden nach Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 weitergeführt als Gliedstaaten im
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