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Barett (Bundeswehr)

Mütze der Bundeswehr Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Barett (Bundeswehr)
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Das Barett ist eine der Kopfbedeckungen der Bundeswehr. Bei fast allen Heeresuniformträgern, aber auch einigen Luftwaffen- und Marineuniformträgern, zählt das Barett zur persönlichen Ausrüstung.[A 1] In vielen Truppenteilen der Bundeswehr ist das Barett außerhalb des Gefechtsdienstes die gewöhnliche Kopfbedeckung. Seine Farbe und das am Barett über der linken Schläfe angesteckte Barettabzeichen erlauben häufig die Zuordnung des Soldaten zu einer Teilstreitkraft, Truppengattung (bzw. Dienstbereich, Verwendungsreihe oder Laufbahn) bzw. zu einem bestimmten Truppenteil – meist zu einem multinationalen Großverband. Eine ähnliche Funktion in Hinsicht auf die Zuordnung zu einem funktionalen Teilbereich (Truppengattung bzw. Verwendungsreihe) haben die Kragenspiegel in unterschiedlichen Waffenfarben sowie die Verwendungsabzeichen.

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Ausbildungs- und Funktionspersonal eines Offizieranwärterbataillons
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Rechtsgrundlagen

Barette sind Teil der Uniform der Bundeswehr und daher durch ihre Relevanz im Völkerrecht besonders reglementiert. Maßgebliche gesetzliche Grundlage für Trageweise und Gestaltung ist die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[1], die auch einige konkrete Bestimmungen über die zu tragenden Barette enthält. Konkrete Bestimmungen zur Ausführung und den Tragebestimmungen regelt die Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“, die die bis 2015 maßgeblichen Bestimmungen der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 37/10 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“ inhaltlich im Wesentlichen kaum verändert fortführt.[2][3] Die detaillierte Ausführung beschreiben die vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr herausgegebenen Technischen Lieferbedingungen TL 8405-0131 „Barette“[4] und TL 8455-0128 „Barettabzeichen (Truppengattungsabzeichen)“.[5]

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Tragebestimmungen

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Der Kommandant dieses Marders trägt auch im Gefechtsdienst das grüne Barett der Panzergrenadiere
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Trageweise eines Baretts am Beispiel eines Soldaten der Instandsetzungstruppe

Nach ZDv 37/10 kann das Barett Kopfbedeckung zur Grundform und verschiedener Abwandlungen der Uniform der Bundeswehr sein. Soldaten, die zum Tragen des Baretts berechtigt sind, tragen das Barett in folgender Kombination:

  • zur abgewandelten Grundform des Feldanzugs (auch in der Art für Besatzungen gepanzerter Fahrzeuge) (zulässig für Heeres-, Luftwaffen- und Marineuniformträger)
  • zum Flugdienstanzug (nur zulässig für Heeresuniformträger)
  • zur Grundform Dienstanzug und zur Grundform Großer Dienstanzug (nur zulässig für Heeres- und Luftwaffenuniformträger)
  • zur Grundform und Abwandlungen des sandfarbenen Sommeranzugs (nur zulässig für Heeres- und Luftwaffenuniformträger)
  • zur ergänzten Grundform des Gesellschaftsanzug (nur zulässig für Heeresuniformträger und weibliche Luftwaffenuniformträger)[3]

Während viele Truppengattungen den Feldanzug gewöhnlicherweise in seiner Grundform mit Feldmütze tragen, ist bei den meisten Truppenteilen der Kampftruppen und der Heeresaufklärungstruppe das Barett auch außerhalb des Gefechtsdienstes die übliche Kopfbedeckung zum Feldanzug; bei den Panzertruppen, die in der Bundeswehr auch die ersten waren, die Barette erhielten, ist das Barett insbesondere für (ständige) Panzerbesatzungen auch im Gefechtsdienst üblich. Laut ZDv 37/10 werden Barette unabhängig vom Dienstgrad getragen.[3] Wie bei den Litzen ist es jedoch in vielen Kompanien üblich, dass sich Rekruten in der Grundausbildung das Barett erst „verdienen müssen“ und es dann erst zum Ende der Grundausbildung „verliehen“ wird.

Das Barett kann gefaltet werden. Es kann so bequem transportiert werden; nach ZDv 37/10[3] soll das Barett aber nicht, wie manchmal in der Praxis zu sehen, unter die Schulterklappe gesteckt werden, sondern in der rechten Seitentasche der Feldhose verstaut werden.[3] In der Bundeswehr kann zudem der Trend zu kleiner werdenden Baretten französischer Art (sogenannte „Kommandobarette“ der französischen Marke Plein Ciel) beobachtet werden.[6] Das Tragen der selbst beschafften Kommandobarette ist von der ZDv 37/10 nicht vorgesehen,[3] wird aber von vielen Vorgesetzten auch deshalb geduldet, weil auch die dienstlich gelieferten Barette ohnehin herstellungsbedingt große Schwankungen der Tellergröße aufweisen.

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Beschreibung

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Abgrenzung zur Barettfarbe

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Ein oft in der Fallschirmjägertruppe geduldetes, aber nicht der ZDv 37/10 entsprechendes, Barett mit selbst beschafftem Barettabzeichen alter Art ohne Bundesflagge und ins Zugband eingeflochtener Waffenfarbe.

Das Barett ist in Form einer Baskenmütze ohne Zipfel aus farbigem Wollfilz gefertigt.[4] Die Randeinfassung des Stumpens ist aus schwarzem Ziegenlederband gefertigt, durch das ein Zugband aus Flachlitze geführt wird, um die Kopfweite individuell einstellen zu können.[4]

Das Truppengattungsabzeichen (auch als Barettabzeichen bezeichnet[5][A 2]) ist mit einer Verstärkungseinlage hinterlegt und gemäß ZDv 37/10 seitlich oberhalb der linken Schläfe angebracht.[3] Die „überstehende“ Seite des Baretts wird eng über die rechte Kopfseite gezogen, so dass das Barett leicht schräg (rechts und auf der Stirnseite tiefer als links und hinten) auf dem Kopf sitzt, das Truppengattungsabzeichen aber dennoch annähernd vertikal steht.[3]

Das Barettabzeichen ist nach ZDv 37/10 metallgeprägt.[3][5] Gestickte, selbstbeschaffte Ausführungen des Truppengattungsabzeichen sind für Heeresuniformträger nur für Offiziere und Unteroffiziere zugelassen – für Marineuniformträger sind selbstbeschaffte, handgestickte Abzeichen für alle Dienstgrade zulässig.[3] Das Hinterlegen der Truppengattungsabzeichen mit der Waffenfarbe oder das Einflechten der Litzen der Waffenfarbe in das Zugband des Baretts – wie z. B. häufig bei der Heeresaufklärungs- und Panzertruppe sowie bei Kräften, die aufgrund ihrer Unterstellung ein farblich abweichendes Barett tragen[6]  – entspricht nicht der ZDv 37/10,[3] wird aber teils durch die Vorgesetzten geduldet.[A 3]

Barettfarben

Kein Barett tragen Soldaten, die die Bergmütze tragen (siehe dazu Kapitel → „Kopfbedeckung der Gebirgstruppe“), sowie die Mehrzahl der Marine- und Luftwaffenuniformträger, die nicht unter die in der Tabelle unten explizit aufgezählten Gruppen fallen,[3] sowie die Mitglieder der Big Band der Bundeswehr soweit diese überhaupt in Heeresuniform auftritt.[A 4]

Alle anderen Soldaten der Bundeswehr tragen ein Barett in der Farbe, die für ihr Einsatzkontingent, ihren Truppenteil oder allgemein für ihre Truppengattung (bzw. ihre Verwendungsreihe, bzw. ihr Ausstattungssoll,[A 5] bzw. ihren Ausbildungsabschnitt,[A 6] bzw. gemäß ihrem Geschlecht, Uniformträgerbereich und Laufbahn[A 7]) vorgesehen ist, wobei wie folgt priorisiert wird:[3][A 8]

  1. Deutsche Kontingente der Friedenstruppen der Vereinten Nationen tragen das unten beschriebene Barett.[A 9]
  2. Offiziere und Offizieranwärter tragen nach Rückführung der Offiziersausbildung in die jeweiligen Truppengattungen das Barett in der Farbe ihrer Truppengattung (Beispiel: ein Offizieranwärter der Artillerie trägt das korallenrote Barett).[A 10][A 11]
  3. Heeresuniformträger des Sanitätsdienstes Heer tragen das unten beschriebene kobaltblaue Barett, wenn sie nicht Teil der Division Schnelle Kräfte sind.[A 12][A 13][A 14]
  4. Soldaten im Cyber- und Informationsraum tragen das marineblaue Barett.
  5. Alle anderen Soldaten tragen – falls die ZDv 37/10 darüber explizite Bestimmungen trifft – das für ihren Truppenteil oder ihre Verwendungsreihe oder ihr Ausstattungssoll[A 5] oder ihr Geschlecht, Uniformträgerbereich und Laufbahn[A 7] explizit vorgesehene Barett.[A 15]
  6. Alle anderen Heeresuniformträger in einem Truppenteil bis Bataillons-/Regimentsebene[A 16] (außer in Führungsunterstützungsregimentern[A 17]) tragen gleichfarbige Barette der Truppengattung, die ihrem Truppenteil zugeordnet ist.[A 18][A 19]
  7. In allen anderen außer oben aufgezählten Fällen tragen Heeresuniformträger Barette in der Farbe, die die ZDv 37/10 ihrer „persönlichen“ Truppengattung zuordnet.[A 20]
Weitere Informationen Farbe, Trägergruppe ...

Änderungen und Barettfarben aufgelöster Truppengattungen

Aufgelöste Truppengattungen trugen folgende Barettfarben:

Weitere Informationen Farbe, Trägergruppe ...

Abgrenzung zur Waffenfarbe

Die Farbe des Baretts entspricht meist nicht der Waffenfarbe. In einigen Fällen entsprechen oder ähneln sich (zufällig) aber Waffen- und Barettfarbe (i. d. R. in etwa bei der Jägertruppe, Panzergrenadiertruppe, Artillerietruppe und der Sanitätstruppe).[3][4]

Barett-/Truppengattungsabzeichen

Alle Träger eines Baretts tragen an der linken Schläfe des Baretts angesteckt ein Barett- bzw. Truppengattungsabzeichen.[A 50] Für Marineuniformträger nehmen einige Laufbahnabzeichen sowie die Verwendungsabzeichen eine ganz ähnliche Funktion wie die Truppengattungsabzeichen ein. Welches Barettabzeichen von den Soldaten zu tragen ist, richtet sich ähnlich wie bei der zu tragenden Barettfarbe (vgl. oben) nach Einsatzkontingent, ihrem Organisationsbereich, Truppenteil oder allgemein ihrer Truppengattung (bzw. nach der Zugehörigkeit zur Gruppe der Marineuniformträger[A 51] bzw. nach ihrem Geschlecht, Uniformträgerbereich und Laufbahn[A 7]). Dabei ist folgende Priorisierung maßgeblich:[3][A 8]

  1. Deutsche Kontingente der Friedenstruppen der Vereinten Nationen tragen das unten beschriebene Barettabzeichen der Vereinten Nationen.[A 52]
  2. Alle anderen Soldaten tragen – falls die ZDv 37/10 darüber explizite Bestimmungen trifft – das für ihren Organisationsbereich, Truppenteil oder für Marineuniformträger[A 51] oder ihr Geschlecht, Uniformträgerbereich und Laufbahn[A 7] explizit vorgesehene Barettabzeichen.[A 53]
  3. Alle anderen Heeresuniformträger in einem Truppenteil bis Bataillons-/ Regimentsebene[A 16] (außer in Führungsunterstützungsregimentern[A 17], Logistik- und Versorgungsbataillonen[A 54] und Offizieranwärterbataillonen[A 55]) tragen gleiche Barettabzeichen der Truppengattung, die ihrem Truppenteil zugeordnet ist.[A 18][A 19][A 56]
  4. In allen anderen außer oben aufgezählten Fällen tragen Heeresuniformträger Barettabzeichen, die die ZDv 37/10 ihrer „persönlichen“ Truppengattung zuordnet.[A 57]

Folgende Tabelle zeigt die Barett-/ Truppengattungsabzeichen, die nach ZDv 37/10,[3] TL 8455-0128[5] oder Vereinte Nationen am Barett anzubringen sind. Die nach ZDv 37/10 selbstbeschafften, handgestickten, aber in der ZDv 37/10 nicht näher beschriebenen anzunähenden Textilabzeichen für Marineuniformträger aller Dienstgrade und Heeresuniformträger der Dienstgradgruppen Offiziere und Unteroffiziere, sind analog gestaltet.[3]

Alle – nicht multinationale Einheiten – haben am unteren Rand ein eingelassenes rechteckiges Plättchen (0,7 × 1,2 cm) in den Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold.

Barett-/Truppengattungsabzeichen für Heeres- und Luftwaffenuniformträger in nationalen Truppenteilen

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Barett-/Truppengattungsabzeichen für Marineuniformträger in nationalen Truppenteilen

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Barettabzeichen für Soldaten in multinationalen Truppenteilen

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Entfallene Barett- bzw. Truppengattungsabzeichen

Die im Folgenden aufgezählten Barettabzeichen wurden in der Bundeswehr einst getragen, wurden aber entweder wie im Fall des Barettabzeichens der Deutsch-Französischen Brigade geändert oder wurden von Truppengattungen getragen, die außer Dienst gestellt wurden und deren Truppengattungsabzeichen zeitgleich entfiel. Es sei auch daran erinnert, dass alle Truppengattungsabzeichen, die vor den frühen 1980er Jahren ausgegeben wurden, zunächst nicht die schwarz-rot-goldene Flagge am unteren Rand des Eichenlaubkranzes enthielten (diese frühen Truppengattungsabzeichen sind im Folgenden nur exemplarisch für die Panzertruppe dargestellt).[6][24]

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Geschichte

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Vorläufer in früheren deutschen Streitkräften

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Panzerschutzmütze der Wehrmacht

In früheren deutschen (und ausländischen) Streitkräften des 17. bis 20. Jahrhunderts war das Barett nie sehr weit verbreitet.[21] Die französischen Chasseurs alpins sollen 1889 als Erste das Barett in eine neuzeitliche Armee eingeführt haben.[26]

Vorläufer des heutigen Baretts in Deutschland waren die um 1930 in die Reichswehr eingeführten schwarzen (und damit gegen Ölspuren relativ unempfindlichen) Panzerschutzmützen in Form einer dick gepolsterten Baskenmütze, die den Besatzungen der neu aufgestellten Panzertruppe als Kopfschutz dienen sollte.[6] Vorbild waren möglicherweise die Uniformen des britischen Royal Tank Regiment, deren schwarzes Barett direkt auf die Kopfbedeckung der Chasseurs alpins zurückgehen soll.[A 78] Bis etwa 1939/1940 ersetzte die Wehrmachtsführung die sich als unkomfortabel erweisenden Panzerschutzmützen weitgehend durch die Feldmütze M38 (das Schiffchen).[6]

Vorläufer in der Bundeswehr

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Abzeichen an Arbeits- und Panzerschutzmütze

Bei der Aufstellung der Bundeswehr führte man zunächst kein Barett ein. Erst mit einer der ersten Uniformänderungen Ende 1959 stattete man die Besatzungen gepanzerter Fahrzeuge mit einer gepolsterten Panzerschutzmütze im Stil der Wehrmacht und zusätzlich einem Barett aus. Beide waren aus grau-olivem, jagdmeliertem Wolltuch in Art der „Filzlaus“ gefertigt. Statt der heutigen Barettabzeichen wurden an allen Panzerschutzmützen und Baretten auf der Stirnseite die bundesdeutsche Kokarde sowie gekreuzte Säbel angebracht, wie sie noch heute ähnlich – in Form metallgeprägter Anstecker – an der Bergmütze des Heeres getragen werden.[6]

Einführung der heutigen Barettform

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Christian Trull mit einem unzulässigen Barettabzeichen alter Art ohne Bundesflagge.[24] Die Positionierung des Baretts entspricht nicht der ZDv 37/10.

Am 27. April 1971 veranlasste der Führungsstab des Heeres nach Genehmigung durch den Bundespräsidenten für einige Truppengattungen die Einführung der ersten Barette heutiger Form.[6] Die Soldaten der Panzerbataillone, Panzerregimenter, Panzeraufklärungsbataillone und Brigadespähzüge erhielten – vermutlich im Rückgriff auf die Farbe der Panzerschutzmützen der Reichswehr und Wehrmacht – schwarze Barette. Ebenso erhielten Fallschirmjäger bordeauxrote und Jäger grüne Barette in der noch heute getragenen Form.[6] Bei der Farbe der Fallschirmjäger orientierte man sich an den Baretten zahlreicher ausländischer Luftlandekräfte.[A 79] Bereits im Zweiten Weltkrieg hinterließ das weinrote Barett des britischen Parachute Regiment bei deutschen Truppen angeblich Eindruck. Die britischen Fallschirmjäger trugen das Barett 1942, ab 1943 daran angelehnt später auch amerikanische Luftlandetruppen; die Farbe wurde durch Daphne du Maurier, Ehefrau des Generals Frederick Browning, bestimmt.[27] Das Grün der Jägerbarette ging wie ihre Waffenfarbe auf die traditionelle Uniformfarbe Jäger früherer deutscher Streitkräfte zurück.

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Früheste Truppengattungsabzeichen (1956) als Kragenanstecker. Parallelen zu den späteren Barettabzeichen sind offensichtlich.

Eingeführt wurden mit der Baretteinführung 1971 zunächst nur die Truppengattungsabzeichen für Jäger, Fallschirmjäger und für die Panzertruppe.[6] Panzeraufklärer erhielten zunächst Barett und Barettabzeichen der Panzertruppe.[6] Einige der neu gestalteten Truppengattungsabzeichen (auch jene die erst um 1980 eingeführt wurden) orientierten sich deutlich an der Gestaltung der Metallanstecker für die Kragenecken der Uniformen der noch jungen Bundeswehr, die bereits nach wenigen Jahren durch die traditionellen Kragenspiegel heutiger Form ersetzt wurden.[13] Die 1971 (und auch die 1978/79) eingeführten Truppengattungsabzeichen waren von Beginn an den aktuellen bereits sehr ähnlich, aber erst zu Beginn der 1980er Jahre erhielt der Eichenlaubkranz des Barettabzeichens die schwarz-rot-goldene Flagge,[6][24] die noch heute in der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[1] gefordert wird.

Ausweitung auf weitere Truppenteile

Um 1978/[21][20] 79 erhielten alle anderen Soldaten des Heeres[28] (außer Teile der Gebirgstruppe) und bestimmte Truppenteile der Marine ihre Barette und Barettabzeichen. Anfang 1980 folgten die Luftwaffensoldaten des Wachbataillons BMVg, die wie ihre Kameraden vom Heer das Barett mit dem gotischen W erhielten, aber für einige Zeit zunächst der einzige Luftwaffentruppenteil mit Barett bleiben sollte.[A 80][21][29]

Nachdem sich die Bundeswehr ab 1991 (zunächst UNAMIC dann UNTAC) mit eigenen Kontingenten an Blauhelm-Missionen beteiligt, trugen deutsche Soldaten solcher Einsätze statt ihres „regulären“ Baretts das hellblaue Barett und Barettabzeichen der Vereinten Nationen.[30] 1992 erhielt die Panzerjägertruppe ein eigenes Barettabzeichen; bisher trugen Panzerjäger das Truppengattungsabzeichen der Panzertruppe.[31] In Verbindung mit der Aufstellung der Deutsch-Französischen Brigade (aufgestellt 1989), des Eurokorps (aufgestellt 1993, spezifisches Barett seit Ende 2000[32]), des 1. Deutsch-Niederländischen Korps (1995, spezifisches Barettabzeichen frühestens Mitte 2003 in die ZDv 37/10 aufgenommen[33][12][34]), des Kommandos Spezialkräfte (seit September 1997 spezifisches Barettabzeichen[35]) erhielten die dort dienenden Soldaten truppenteilspezifische Barettabzeichen. Im Zuge der Einführung spezifischer Barette der aufgezählten multinationalen Verbände hielt die Barettfarbe Marineblau erstmals auch Einzug in die Uniformen des Heeres. Beim Barettabzeichen der deutschen Angehörigen der Deutsch-Französischen Brigade entfiel bis 2008[36][12][34] nach Vorbild der schon immer flaggenlosen Barettabzeichen der multinationalen Korps die deutsche Flagge, so dass nun in den aufgezählten multinationalen Verbänden Soldaten ungeachtet ihrer Nationalität identische aber entgegen der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[1] flaggenlose Barettabzeichen tragen.

Um 2003 erhielten auch einige weitere Soldaten der Luftwaffe Barette mit dem neu entworfenen Barettabzeichen für die Luftwaffensicherung. 2006 entfiel das Truppengattungsabzeichen der zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Panzerjägertruppe endgültig (bereits seit 1996 war es bereits praktisch nicht mehr vorhanden, da die Panzerjäger in die Panzergrenadierbataillone eingegliedert wurden[31] und dort das Barettabzeichen der Panzergrenadiere trugen). Die Neueinführung eines Truppengattungsabzeichens wurde im Heer letztmals 2008 nötig, als die neu aufgestellte Heeresaufklärungstruppe ein neues Barettabzeichen erhielt. Im Gegenzug entfielen die Barettabzeichen der Panzeraufklärungs- und Fernspähtruppe. Zuletzt entfiel 2012 das Truppengattungsabzeichen der aufgelösten Heeresflugabwehrtruppe.

Mit der Umstellung von der ZDv 37/10 auf die Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 wurden 2016 Barettabzeichen für das Kommando Spezialkräfte der Marine und das Multinationale Korps Nord-Ost neu eingeführt. Angehörige des letztgenannten Verbandes tragen seitdem wie die Angehörigen anderer multinationaler Verbände marineblaue Baretts.[2] Mit Aufstellung des Cyber- und Informationsraumes wurden 2017 ein neues Barettabzeichen für alle Soldaten dieses Organisationsbereiches neu eingeführt. Die Soldaten dieses Organisationsbereiches tragen einheitlich dunkelblaue Barette. Da in der Streitkräftebasis und im Heer entweder keine Truppenteile der Topographietruppe (bzw. deren Nachfolger), der Fernmeldetruppe EloKa, Truppe für Operative Kommunikation verbleiben oder im Fall der Fernmeldetruppe Verbänden im Heer mit truppenteilspezifischen Barettabzeichen unterstellt sind, entfallen damit de-facto (bis auf wenige Einzelfälle für Soldaten der genannten Truppengattungen, die beispielsweise im BMVg oder anderen Stäben dienen) die Barettabzeichen der aufgezählten Truppengattungen.

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Kopfbedeckung der Gebirgstruppe

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Bergmütze
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Edelweiß

Soldaten der Gebirgstruppe tragen in der Regel statt des Baretts traditionell die Bergmütze mit einem angesteckten altsilberfarbenen metallgeprägten Edelweiß mit goldfarbenen Staubgefäßen.[3] Die ZDv 37/10 legt für folgende Soldaten das Tragen der Bergmütze fest:[3]

Gebirgsjäger, die außerhalb der oben aufgeführten Truppenteile dienen, tragen statt Edelweiß und Bergmütze in der Regel das grüne Barett und das goldene Barettabzeichen der Jägertruppe, falls sie aufgrund ihrer Unterstellung nicht ein andersfarbiges Barett ggf. mit einem anderen Barettabzeichen tragen (beispielsweise bordeauxrotes Barett mit stürzendem Adler auf Grund einer Überstellung in die Division Schnelle Kräfte oder marineblau durch die Zuordnung zu einem der Offizieranwärterbataillone – sei es als Ausbilder oder Offizieranwärter).[3]

Soldaten der Panzer- und Heeresaufklärungstruppe, die Teil der Gebirgsjägerbrigade 23 oder des Gebirgsmusikkorps der Bundeswehr sind oder zum Stammpersonal der Gebirgs- und Winterkampfschule zählen,[3] sowie Angehörige des teilaktiven Gebirgspanzerbataillons 8[A 82][37] tragen das für ihre Truppengattung bzw. ihren Truppenteil vorgesehene Barett mit dem Barettabzeichen ihrer Truppengattung.[3] Zusätzlich wird an der linken Seite des Baretts nach dem Truppengattungsabzeichen das Edelweiß in Ausrichtung wie auf der Bergmütze angesteckt.[3] Ebenso tragen die Soldaten des früher kurzfristig der 1. Gebirgsdivision unterstellten Panzergrenadierbataillons 112 ab der bestandenen Dienstpostenausbildung das Edelweiß neben dem Truppengattungsabzeichen am (grünen) Barett.

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Literatur

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Anmerkungen

  1. Anmerkung: Die Bundeswehr bezeichnet als Heeres- bzw. Luftwaffen- bzw. Marineuniformträger alle Soldaten, die die Uniform der jeweiligen Teilstreitkraft tragen. Der Begriff umfasst also auch Soldaten außerhalb der drei Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, also beispielsweise Soldaten in der Streitkräftebasis oder im Bundesministerium der Verteidigung, vgl. Ausbildung Reserveoffzieranwärterin/ -anwärter im Wehrdienst. Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) – Der Präsident, 13. März 2014, abgerufen am 26. März 2014. Die ZDv 37/10 war an diese neue Begriffe jedoch noch nicht angepasst. Wenn die ZDv 37/10 also Bestimmungen über die Uniform von Heer, Luftwaffe oder Marine traf, dann waren damit gleichermaßen jeweils alle Heeres-, Luftwaffen- und Marineuniformträger gemeint. Die die ZDv 37/10 fortschreibende Zentralrichtlinie A1-2630/0-9804 „Anzugordnung für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ differenziert mittlerweile Heeres-, Luftwaffen- und Marineuniformträger. Die neuen Begriffe sind aber noch nicht in jedem Gesetz, Verordnung, Richtlinie oder Technischer Lieferbedingung entsprechend verankert.
  2. Nach TL 8455-0128 sind beide Begriffe zulässig und werden im Folgenden auch austauschbar benutzt. Im strengen etymologischen Sinn sind die Truppengattungsabzeichen eine Untermenge der Barettabzeichen, nämlich solche die einer Truppengattung eigentümlich sind. Trägt jedoch beispielsweise ein Verband, der aus mehreren Truppengattungen zusammengesetzt ist, ein dem Truppenteil eigenes Abzeichen, so müsste man konsequent von einem Barettabzeichen aber keinesfalls von einem Truppengattungsabzeichen sprechen.
  3. Ähnliche informelle Modifikation der Barette finden sich bei vielen Truppengattungen und Teileinheiten. In der Fallschirmjägertruppe wird das Truppengattungsabzeichen manchmal mit dem olivgrünen Stoff des automatischen Sprungfallschirms T-10 hinterlegt, wenn der Träger Sprungerfahrung hat. Bei Freifallern wird stattdessen der hellblaue Stoff des vormaligen Freifall-Sprungfallschirms MT-1 verwendet. In der Pioniertruppe der Bundeswehr ist das in Waffenfarbe hinterlegte Zeichen manchmal das informelle Kennzeichen für Soldaten, die Sprengungen durchgeführt haben. Andere Truppengattungen – wie z. B. häufig bei der Heeresaufklärungs- und Panzertruppe zu beobachten – kleiden das Barett mit einem Innenfutter in Waffenfarbe aus. In Bayern ist es bei einigen Truppenteilen üblich, das Innenfutter durch eines im bayrischen Rautenmuster zu ersetzen. Alle Sanitätskräfte der Division Schnelle Kräfte, insbesondere die der Luftlandesanitätskompanien, tragen abweichend aufgrund ihrer Unterstellung das bordeauxrote Barett der Luftlandetruppe mit dem Barettabzeichen der Fallschirmjägertruppe oder des Kommandos Spezialkräfte und flechten teilweise die Litze mit ihrer kobaltblauen Waffenfarbe in das Zugband des Baretts. In der Panzertruppe werden als Zeichen für erfolgreiche Richtschützen bzw. für Panzerbesatzungen mit guten Ergebnissen auf der Schießbahn die Rohre des Panzers im Barettabzeichen nach unten abgeknickt. Alle geschilderten Modifikationen stehen der ZDV 37/10 entgegen, werden aber häufig geduldet.
  4. Über die Kopfbedeckung der Big Band der Bundeswehr trifft die ZDv 37/10 keinen Aussage. Meist tragen die Bandmitglieder ohnehin die Uniform der Luftwaffe oder Marine. Nur selten tritt die Big Band in Heeresuniform auf, dann aber meist im Gesellschaftsanzug des Heeres. In der Praxis tritt die Big Band dann ohnehin meist ohne Kopfbedeckung auf. Ob zum Ausstattungssoll auch ein Barett zählt, ist unbekannt.
  5. vgl. unten die Regelung zum Ausstattungssoll Marine-Land
  6. vgl. die Bestimmungen über das marineblaue Barett für Offiziere und Offizieranwärter in der Ausbildung
  7. vgl. die Bestimmungen über das marineblaue Barett für weibliche Luftwaffenuniformträger in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes, [sowie] des Militärmusikdienstes
  8. Die sich in der ZDv 37/10 nur implizit zu erschließenden Vorrangregelungen regeln nicht jeden Sonderfall eindeutig. Im Zweifel befiehlt der Vorgesetzte eine Kopfbedeckung. Meist ist aber auch das unnötig, da an die Soldaten bei der Einkleidung nur ein Barett und Barettabzeichen ausgegeben wird.
  9. Beispiel: sonst korallenrote Barette tragende Pioniere tragen während einer Blauhelm-Mission das hellblaue Barett der UN-Truppen.
  10. gem. Änderung der A1-2630/0-9804 vom Dez. 2020
  11. Entfällt
  12. Die ZDv 37/10 ist hier nicht eindeutig, ob dies auch für Sanitätsoffizier-Anwärter gilt. Im Sinne der ZDv 37/10 und aus Gründen der Einheitlichkeit tragen wohl auch Sanitätsoffizieranwärter wie oben beschrieben marineblaue Baretts wie die übrigen Offizieranwärter und Offiziere bis zum Abschluss ihrer Ausbildung.
  13. Beispiele: Ein Sanitätsoffizier in einem Panzergrenadierbataillon trägt das kobaltblaue Barett. Bei einem Wechsel in eine Luftlandebrigade erhält er das bordeauxrote Barett.
  14. Hinweis: Durch Auslagerung der Sanitätskräfte in den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr und die Eingliederung der meisten Heeresflieger in die Division Schnelle Kräfte sind im Heer nur sehr wenige Sanitätssoldaten verblieben, die außerhalb der Division Schnelle Kräfte dienen und daher weiter das kobaltblaue Barett tragen.
  15. Beispiele: Angehörige der Division Schnelle Kräfte tragen stets das bordeauxrote Barett. Angehörige der Offizieranwärterbataillone sowie der Deutsch-Französischen Brigade sowie Kampfschwimmer tragen stets marineblaue Barette.
  16. Dies schließt (selbstständige) Züge und Kompanien mit ein.
  17. Führungsunterstützungsregimenter wurden außer Dienst gestellt. Gilt sinngemäß wohl auch für die ehemals den Führungsunterstützungsregimentern unterstellten Führungsunterstützungsbataillone des Führungsunterstützungskommando der Bundeswehr, denen die Masse der Aufgaben der aufgelösten Führungsunterstützungsregimenter direkt übertragen wurde. Die Mehrzahl der Soldaten der Führungsunterstützungsbataillone trägt aber ob ihrer Zugehörigkeit zur bzw. Herkunft aus der Fernmeldetruppe die korallenroten Barette der Fernmeldetruppe.
  18. Die Bestimmung der dem Truppenteil zugewiesene Truppengattung und damit die zugewiesene Barettfarbe ist in der Praxis einfach, da die meisten dieser Truppenteile ohnehin fast ausschließlich aus Heeresuniformträgern und militärischen Führern nur einer Truppengattung bestehen und die Truppenteile auch entsprechend bezeichnet sind. Andernfalls ist die Truppengattung meist eindeutig anhand der Waffenfarbe des Fahnenbandes der Truppenfahne abzulesen, vgl. Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr vom 18. September 1964 (BGBl. I S. 817). (PDF) Der Bundespräsident, der Bundeskanzler, der Bundesminister der Verteidigung, 18. September 1964, abgerufen am 21. Juni 2014 (Abkrz.: BwFahnAnO).
  19. In der Praxis wird insbesondere in den teils inhomogen zusammengestellten Truppenteilen der Streitkräftebasis, in Einsatzkompanien, bei nur kurzfristiger Unterstellung (z. B. als Ausbilder in der Grundausbildung oder für Wehrübungen), in Stabskompanien oder bei Ergänzungstruppenteilen die von der ZDv 37/10 geforderte Gleichfarbigkeit häufig nicht konsequent umgesetzt. (Entsprechend gilt dies für die Einheitlichkeit der Barettabzeichen.)
  20. Beispiele: Ein Artillerieoffizier im Kommando Heer trägt ein korallenrotes Barett, während ein ebenfalls dort dienender Stabsfeldwebel der Panzergrenadiertruppe ein grünes Barett trägt.
  21. Aufzählung im Wortlaut der ZDv 37/10.
  22. Im Sinne der ZDv 37/10 sind die Heeresuniformträger im Wachbataillon BMVg gemeint, die korrekterweise nicht zum Heer, sondern zur Streitkräftebasis zählen.
  23. Im Sinne der ZDv 37/10 zählen dazu wohl auch die mit der Ausbildung und Weiterentwicklung beauftragten Zentren des Heeres. Ausgenommen sind die den Ausbildungseinrichtungen organisatorisch unterstellten Offizieranwärterbataillone, wo Gebirgsjäger statt der Bergmütze das blaue Barett mit dem Abzeichen der Jägertruppe ohne zusätzliches Edelweiß tragen.
  24. im Sinne der ZDv 37/10 wohl auch untergeordnete Truppenteile
  25. Gemeint sind sogenannte Stabsabteilungen auf integrierter NATO-Ebene, d. h. Personal, das in sogenannter integrierter Verwendung eingesetzt wird. Für entsprechende Stabsabteilungen findet das Kürzel „J“ Anwendung.
  26. Insgesamt tragen daher nur wenige Gebirgsjäger statt Bergmütze das grüne Barett. Selbst diejenigen Gebirgsjäger, die hier von dieser Definition erfasst sind, dienen häufig wiederum in Truppenteilen für die einheitlich andersfarbige Barette vorgesehen sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Gebirgsjäger in einem der Offizieranwärterbataillone dienen (und damit ein marineblaues Barett mit Abzeichen der Jägertruppe tragen) oder in einem Truppenteil bis Bataillons- bzw. Regimentsebene eingegliedert sind (wo einheitliche – häufig nicht grüne – Barette vorgesehen sind) oder der Division Schnelle Kräfte zugeordnet sind (wo einheitlich das bordeauxrote Barett getragen wird). Denkbarer Träger eines grünen Baretts ist beispielsweise der in den Divisionsstab der 10. Panzerdivision versetzte Offizier der Gebirgsjägertruppe. Ein weiterer Fall wäre möglicherweise ein als Militärattaché eingesetzter Offizier der Gebirgsjägertruppe. Häufig wird diese Regelung auch ignoriert und der Gebirgsjäger trägt zum Beispiel bei einer Verwendung im Divisionsstab weiter die Bergmütze mit dem Edelweiß.
  27. Wehrbereichsmusikkorps I neu aufgestellt unter der Bezeichnung Heeresmusikkorps Neubrandenburg. Im Sinne der ZDv 37/10 führt das Heeresmusikkorps Neubrandenburg die Tradition der grüne Barette des Wehrbereichsmusikkorps I fort.
  28. Gemäß ZDv 37/10 tragen Soldaten der den Divisionen unterstellte Musikkorps […] das Barett in den divisionseigentümlichen Farben. Durch die vollständige Eingliederung alle Musikkorps in die Streitkräftebasis sind den Divisionen keine Musikkorps mehr unterstellt. Im Sinne der ZDv 37/10 führen Musikkorps, die vom Heer in die Streitkräftebasis gewechselt sind, weiterhin ihre bisherige Barettfarbe, die sich nach ihrer letzten Divisionszugehörigkeit richtet. „Divisionseigentümliche Farbe“ meint dabei, schwarz in Panzerdivision, bordeaux in Luftlandedivisionen und luftbeweglichen Divisionen, grün in sonstigen Infanterie- und Panzergrenadierdivisionen. Im Einzelnen ergeben sich für die fortbestehenden Musikkorps folgende Barettfarben:
  29. Ob die ZDv 37/10 dem Wortlaut nach nur die Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte meint, oder auch ggf. Soldaten der Truppengattung Spezialkräfte mit einschließt, geht aus der ZDv 37/10 nicht hervor. Denkbar ist, dass auch Soldaten, die aus dem Kommando Spezialkräfte in andere Truppenteile versetzt wurden, ihr Barettabzeichen und/oder Barett weiter tragen. Insbesondere denkbar ist dies für Soldaten, die ihre Ausbildung zum Kommandofeldwebel bereits mit Eintritt in die Bundeswehr begonnen haben und sich daher nie zu einer anderen Truppengattung als Spezialkräfte gezählt haben und daher nicht ihre „ursprüngliche“ bzw. vorhergehende Truppengattung (wieder-)annehmen können. Möglicherweise tragen daher beispielsweise aus dem Kommando Spezialkräfte versetzte Soldaten, die in der Abteilung Spezialoperationen des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr dienen und dort Aufgaben ähnlich dem ehemals eigenständigen Kommando Führung Operationen von Spezialkräften wahrnehmen, weiter das bordeauxrote Barett mit dem aufrechten Breitschwert. Ist dies nicht der Fall, gibt die ZDv 37/10 keinen Aufschluss, welches Barett und Barettabzeichen diese Soldaten stattdessen tragen.
  30. Auch ohne diese explizite Erwähnung würden Angehörige des Kommandos Spezialkräfte durch ihre Zugehörigkeit zur Division Schnelle Kräfte das bordeauxrote Barett tragen.
  31. ZDv 37/10 veraltet, da Division Spezielle Operationen entfallen. Im Sinne der ZDv 37/10 ist anzunehmen, dass Angehörige der größtenteils aus der Division Schnelle Kräfte und der Heeresfliegertruppe gebildeten Division Schnelle Kräfte die Tradition des einheitlich mit bordeauxrotem Baretten ausgestatteten Division fortführen.
  32. Fallen ohnehin bereits und zukünftig unter die Regelung für die Division Schnelle Kräfte (ehem. Division Spezielle Operationen)
  33. Die in der ZDv 37/10 noch erwähnte Heeresflugabwehrtruppe ist aufgelöst.
  34. Die Topographietruppe ist als Truppengattung aufgelöst. Im Sinne der ZDv 37/10 tragen Heeresuniformträger bzw. Truppenteile die der früheren Topographietruppe entstammen weiter das bewährte korallenrote Barett mit dem Erdkugel und Zirkel zeigenden Barettabzeichen. Im Wesentlichen sind dies also die Mehrheit der Heeresuniformträger im Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr. Vgl. insbes. Photos bei Stephan Albrecht: Neue Truppenfahne für das Zentrum für Geoinformationswesen. In: streitkraeftebasis.de. Bundesministerium der Verteidigung, der Leiter des Presse- und Informationsstabes, Presse- und Informationszentrum der Streitkräftebasis, 27. März 2014, abgerufen am 21. Juni 2014. Vgl. dazu auch die Anmerkungen zur Waffenfarbe bei Waffenfarbe (Bundeswehr).
  35. Im Sinne der ZDv 37/10 ist die manchmal als eigenständige Truppengattung gezählte Fernmeldetruppe EloKa mit eingeschlossen. Dies sind also im Wesentlichen die Truppenteile bzw. die Soldaten, die der Fernmeldetruppe EloKa des Heeres entstammen. Im Wesentlichen sind dies die Mehrzahl der Heeresuniformträger in den Bataillonen Elektronische Kampfführung, vgl. dazu beispielsweise Photos bei Bataillon Elektronische Kampfführung 932: Kommandowechsel beim Bataillon Elektronische Kampfführung 932. In: streitkraeftebasis.de. Bundesministerium der Verteidigung, der Leiter des Presse- und Informationsstabes, Presse- und Informationszentrum der Streitkräftebasis, 13. November 2013, abgerufen am 21. Juni 2014.
  36. In der ZDv 37/10 sind die Nachschub- und Instandsetzungstruppe getrennt aufgeführt. Im Sinne der ZDv 37/10 sind darunter alle Soldaten der Heereslogistiktruppen sowie die Heeresuniformträger der Logistiktruppe aller Organisationsbereiche insbesondere in der Streitkräftebasis zu verstehen.
  37. Truppe bezeichnet sich mittlerweile als Truppe für Operative Kommunikation. Im Sinne der ZDv 37/10 übernimmt sie das Barett und Barettabzeichen der bisherigen Truppe für Operative Information. Als eigene Truppengattung des Heeres ist die Truppe nicht mehr ausgeplant. Im Sinne der ZDv 37/10 sind damit Soldaten bzw. Truppenteile gemeint, die der früheren Truppe für Operative Information des Heeres entstammen, im Wesentlichen also die Heeresuniformträger des Zentrums Operative Kommunikation der Bundeswehr, vgl. dazu Photos bei stp: Bundeswehr schlägt neues Kapitel auf. In: Wochenspiegel. Weiss-Verlag GmbH & Co. KG, 13. Dezember 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. Februar 2014; abgerufen am 4. Februar 2024.
  38. Die ZDv 37/10 behandelt in Bezug auf die Kopfbedeckung die Sanitätstruppe im engeren Sinn, die mehrheitlich aus den Heeresuniformträgern im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr besteht, und die im Heer als Sanitätsdienst Heer bezeichneten sanitätsdienstlichen Kräfte (in der ZDv 37/10 bei der Beschreibung der Barettfarben kurz als „Sanitätsdienst“ bezeichnet) einheitlich. Im Sinne der ZDv 37/10 zählen dazu aber nicht die Heeresuniformträger des Militärmusikdienstes, der im Frieden de facto eine eigene Truppengattung bildet und dessen Soldaten nur im Hinblick auf den Verteidigungsfall eine sanitätsdienstliche Ausbildung erhalten.
  39. ZDv 37/10 gilt nur für deutsche Soldaten der Deutsch-Französischen Brigade. Von französischer Seite wurden für die französischen Brigadeangehörigen ebenfalls dunkelblaue Baretts befohlen.
  40. Die Ausbilder bzw. das Stammpersonal der Offizieranwärterbataillonen tragen das marineblaue Barett.
  41. Im Sinne der ZDv 37/10 sind die Luftwaffenuniformträger im Wachbataillon BMVg gemeint, die korrekterweise nicht zur Luftwaffe, sondern zur Streitkräftebasis zählen.
  42. Im Sinne der ZDv 37/10 sind damit die Soldaten der Verwendungsreihe 76 – Marineschutzkräfte, früher Küstensicherungsdienst, Marinesicherungsdienst gemeint, die heute hauptsächlich im Seebataillon Dienst tun. Dazu zählen aber auch die Marineuniformträger im Wachbataillon BMVg.
  43. Im Sinne der ZDv 37/10 sind damit die Soldaten der Verwendungsreihen 34 und 37 (34: Kampfschwimmer; 37: Minentaucher) gemeint, die früher in der Waffentauchergruppe zusammengefasst waren und heute hauptsächlich im Seebataillon und im Kommando Spezialkräfte der Marine Dienst tun.
  44. Dies sind überwiegend Stammsoldaten der Marineunteroffizierschule, überwiegend an Land Dienst tuende Marineuniformträger der Verwendungsreihen 61 Stabsdienst (insbes. 6110) und 63 Materialbewirtschaftung (insbes. 6310) und 73 Kraftfahrdienst, vgl. dazu die Anmerkungen bei →„Barett der Marineschutzkräfte“.
  45. Umgegliedert in Taktisches Luftwaffengeschwader 33. Im Sinne der ZDv 37/10 tragen die bezeichneten Kräfte auch unter neuer Bezeichnung weiterhin das marineblaue Barett.
  46. Die ZDv 37/10 legt fest, dass die weiblichen Luftwaffenuniformträger in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes ein Barett erhalten. Nicht explizit festgelegt ist die Barettfarbe. Im Sinne der Einheitlichkeit innerhalb der Teilstreitkraft und da die ZDv 37/10 im Zusammenhang mit der Luftwaffenuniform im Bereich Objektschutz und Wachbataillon BMVg auch sonst immer nur das dunkelblaue Barett erwähnt, ist davon auszugehen, dass für die bezeichneten weiblichen Luftwaffenuniformträger die Barettfarbe ebenfalls marineblau ist.
  47. Darüber trifft die ZDv 37/10 keine Aussage. In der Praxis tragen aber die für die Vereinten Nationen abgestellten deutsche Einsatzkontingente geschlossen im Einsatz und in der Einsatzvorbereitung die hellblauen Barette mit dem Barettabzeichen der UN-Blauhelme. Dies gilt sowohl für Heeres- als auch für Luftwaffen und Marineuniformträger.
  48. In der damals gültigen ZDv 37/10 umfasst die Panzertruppe auch die Panzerjägertruppe
  49. Kein Barett-/ oder Truppengattungsabzeichen tragen Soldaten, die das Barett nicht tragen.
  50. Marineuniformträger tragen einheitlich dasselbe Barettabzeichen.
  51. D. h. alle Soldaten, die das hellblaue Barett der UN-Truppen tragen, tragen das dazugehörende Barettabzeichen der VN.
  52. Beispiele: Angehörige der Deutsch-Französischen Brigade tragen stets das Barettabzeichen mit der deutsch-französischen Trikolore. Soldaten im Cyber- und Informationsraum tragen das für diesen Bereich vorgesehene Barettabzeichen unabhängig von ihrer „eigentlichen“ Truppengattung. Angehörige der Marine tragen meist das goldene Barettabzeichen mit dem Anker (soweit nicht Spezialkräfte der Marine). Luftwaffen- und Heeresuniformträger des Wachbataillons BMVg tragen das Barettabzeiche mit dem „W“. Für den (unwahrscheinlichen) Fall, welches Barettabzeichen weibliche Luftwaffenuniformträger der Sanitäts- oder Musiklaufbahn im Wachbataillon BMVg zu tragen haben, trifft die ZDv 37/10 keine Vorrangregelung.
  53. Die ehemals eigenständigen Instandsetzungstruppe und Nachschubtruppe sind im Heer in den Heereslogistiktruppen aufgegangen. In der Streitkräftebasis ist diese Truppengattung seitdem als Logistiktruppe bekannt. Die ZDv 37/10 sieht die Fortführung der bisherigen Barettabzeichen vor, so dass Soldaten bzw. Truppenteile die der ehemaligen Instandsetzungstruppe entstammen und/oder vorrangig Aufgaben in der Instandsetzung erfüllen (beispielsweise die Instandsetzungskompanie in einem Versorgungs- oder Logistikbataillon) das Barettabzeichen mit dem Feldzeugzeichen tragen, wohingegen Nachschubkräfte (dazu zählen auch die ehemals als Transportkompanien oder -bataillone bezeichneten Truppenteile) die Barettabzeichen mit dem Hermesstab und dem Rad tragen.
  54. Soldaten in einem Offizieranwärterbataillon tragen die gleiche Barettfarbe aber ihr jeweils „persönliches“ Truppengattungsabzeichen
  55. In Bezug auf die Barettabzeichen ist die ZDv 37/10 im Vergleich zur Festlegung der Barettfarbe weniger klar. Im Sinne der von der ZDv 37/10 allgemein angestrebten Einheitlichkeit und in der Praxis tragen aber alle Soldaten einer Kompanie oder eines Bataillons etc. gleiche Barettabzeichen, gleich welcher Truppengattung sich der einzelne Soldat verbunden fühlt oder wo er ausgebildet wurde. Beispiel: ein aus einem Gebirgsjägerbataillon in ein Panzerbataillon versetzter und an der Infanterieschule und der Gebirgs- und Winterkampfschule ausgebildeter Offizier der Gebirgsjägertruppe, trägt im Panzerbataillon das schwarze Barett und das Barettabzeichen mit dem Kampfpanzer.
  56. Beispiele: Ein Artillerieoffizier im Kommando Heer trägt das Barettabzeichen mit den gekreuzten Rohren, während ein ebenfalls dort dienender Stabsfeldwebel der Panzergrenadiertruppe das Truppengattungsabzeichen mit dem Schützenpanzer und den gekreuzten Gewehren trägt.
  57. vgl. dazu auch die Anmerkungen zum Truppengattungsabzeichen der Jägertruppe.
  58. Gemäß TL 8455-0128 und der Abbildung in der ZDv 37/10 werden die Farben Weiß (bzw. heraldisch Silber) und Schwarz in den Wimpeln in heraldischen Farben (d. h. mittels Schraffur) wiedergegeben.
  59. Zur Symbolik gekreuzter Waffen: vgl. die Erklärung zum Truppengattungsabzeichen der Panzergrenadiertruppe.
  60. Entgegen den Bestimmungen der ZDv 37/10 nach der nur die Angehörigen der Fallschirmjägertruppe das Barettabzeichen mit dem stürzenden Adler tragen sollen, tragen die Angehörigen der Luftlandebrigaden in der Praxis ungeachtet ihrer Truppengattung meist ebenfalls dieses Barettabzeichen.
  61. Vgl. dazu beispielsweise auch das Abzeichen der Schirmmützen des Heeres.
  62. Cicero schrieb über die Gerechtigkeit unter anderem: Justitia in suo cuique tribuento cernitur, deutsch: „Die Gerechtigkeit erkennt man daran, dass sie jedem das seine zuerteilt.“ Frei interpretiert, ist Gerechtigkeit also dadurch charakterisiert, dass eine Person ohne sonstiges Ansehen der Person eine gerechte Behandlung (Strafe, Beurteilung) alleine nach Maßgabe des persönlichen Verhaltens dieser Person erfährt. Im Amtseid der Bundesrepublik wird dieser Gedanke als „Gerechtigkeit gegen jedermann üben“ aufgegriffen.
  63. Hinweis: Die Marineuniformträger im Wachbataillon tragen – wenn sie Barett tragen – das dunkelblaue Barett mit dem Barettabzeichen der Marinesicherung, vgl. unten.
  64. Der Abbildung in der ZDv 37/10 nach ist hier nicht die Gotische Schrift gemeint, sondern eher Frakturschrift.
  65. Die prinzipielle Form der Regimentskennzeichnung auf den Schulterklappen der Wehrmacht ist in → Dienstgrade der Wehrmacht beschrieben.
  66. Diese Gruppe der Barett tragenden Luftwaffenuniformträger ist gemessen an der Gesamtzahl der Luftwaffenuniformträger klein und ergibt sich aus den in der ZDv 37/10 dargestellten Tragebstimmungen für das marineblaue Barett (vgl. dazu die Anmerkungen im Kapitel →„Barettfarben“).
  67. Eine bildliche oder textliche Beschreibung des Barettabzeichens für die Soldaten der Luftwaffe außerhalb des Wachbataillons BMVg ist in der ZDv 37/10 nicht enthalten, sondern ergibt sich aus der TL 8455-0128.
  68. Diese Gruppe der Barett tragenden Gebirgsjäger ist klein und ergibt sich aus den in der ZDv 37/10 dargestellten Tragebstimmungen für die Bergmütze (vgl. dazu Kapitel →„Kopfbedeckung der Gebirgstruppe“) bzw. aus den Tragebestimmugen für das marineblaue und grüne Barett (vgl. dazu die Anmerkungen im Kapitel →„Barettfarben“).
  69. In der Heraldik ein Ausdruck für einen Zweig aus Eichenlaub. Alternativ auch als Eichenschlag zu bezeichnen.
  70. Jäger früherer deutscher Streitkräfte, beispielsweise die preußischen freiwilligen Jäger, trugen zu ihrer meist jägergrünen Uniform häufig goldene Knöpfe oder goldfarbenen Helmzierrat.
  71. Im Sinne der ZDv 37/10 sind damit alle Marineuniformträger mit Barett gemeint. Diese Gruppe der Barett tragenden Marineuniformträger ist, gemessen an der Gesamtzahl der Marineuniformträger, klein und ergibt sich aus den in der ZDv 37/10 dargestellten Tragebstimmungen für das marineblaue Barett (vgl. dazu die Anmerkungen im Kapitel →„Barettfarben“).
  72. Im Sinne der ZDv 37/10 ist ein klarer Anker ein Anker, der im Gegensatz zum unklaren Anker keine am Ankerschäkel festgemachte Ankerkette oder Tau aufweist.
  73. Die meisten Soldaten der Feldnachrichtentruppe waren zuletzt von den Soldaten der Panzeraufklärungstruppe bei gleicher Barett- und Waffenfarbe äußerlich nur durch das interne Verbandsabzeichen (getragen als Ärmelabzeichen oder Anhänger) des Feldnachrichtenzentrums der Bundeswehr zu unterscheiden.
  74. In der Praxis hielt sich dieses Barettabzeichen ZDv 37/10-widrig besonders lange in der Truppe. Besonders in der Fernspählehrkompanie 200 wurde das Barettabzeichen häufig – möglicherweise bis zur Auflösung der Kompanie – weiter getragen. Begünstigt wird dies dadurch, dass das Barettabzeichen dem Truppengattungsabzeichen der Fallschirmjägertruppe sehr ähnlich ist und es nur wenige Fernspäher gibt, so dass es in einen vom Barettabzeichen der Fallschirmjägertruppe geprägten Umfeld kaum „negativ heraus sticht“.
  75. Es handelt sich um ein frühes Modell Jagdpanzer Jaguar 1. Der später auffällig große Ausblickkopf zur Nachrüstung einer Wärmebildkamera, eines Goniometers und anderer optischer Instrumente veränderte die Silhouette deutlich.
  76. Vgl. dazu auch die englischsprachigen Wikipediaartikel Black beret und Royal Tank Regiment.
  77. Vgl. Maroon beret in der englischsprachigen Wikipedia
  78. Das Wachbataillon war damals ein Truppenteil im Territorialheer. Truppendienstlich waren also alle Soldaten Teil des Heeres. Die Begriffe Heeres-, Luftwaffen- und Marineuniformträger wurden damals noch nicht genutzt, daher sprach man stattdessen von Heeres-, Luftwaffen- und Marinesoldaten im Wachbataillon BMVg. Tatsächlich waren zu Beginn des Wachbataillons die abgestellten Luftwaffen- und Marinekompanien nur von den beiden Teilstreitkräften an das Wachbataillon des Heeres (kurzfristig) „überlassene“ Kontingente, die fest in Luftwaffe und Marine verankert waren.
  79. Letztere Gruppen tragen in diesen Truppenteilen das für ihre Truppengattung bzw. ihren Truppenteil vorgesehene Barett mit dem Barettabzeichen ihrer Truppengattung und zusätzlich das nahe dem Truppengattungsabzeichen angesteckte Edelweiß.
  80. Aufstellung Gebirgspanzerbataillon 8 zum 20. September 2014 in Pfreimd geplant. Das Bataillon steht in der Traditionslinie des früheren Gebirgspanzerbataillons 8 in Kirchham. Entgegen der Bezeichnung handelt es sich beim Gebirgspanzerbataillon 8 um ein „reguläres“ Panzerbataillon ohne besondere Befähigung für den Gebirgskrieg. Das Bataillon ist teilaktiv, so dass nur zwei Kompanien aktiv in Dienst stehen. Diese beiden Kompanien unterstehen dabei organisatorisch im Frieden den Panzerbataillonen 104 und 393, die weder Bergmütze noch Edelweiß tragen. Die aktiven Soldaten und die Reservisten des Gebirgspanzerbataillons 8 werden aber dennoch neben ihrem Truppengattungsabzeichen das Edelweiß am schwarzen Barett tragen.
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Einzelnachweise

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