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Länderstatistik der UNESCO-Welterbestätten

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Länderstatistik der UNESCO-Welterbestätten
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Die UNESCO führt eine Liste des Welterbes,[1][2] auf der alle Stätten verzeichnet sind, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität weltbedeutend sind und von den Staaten, in denen sie liegen, für die Eintragung in die Liste vorgeschlagen werden. Vertragliche Grundlage dafür ist die Convention concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage (deutsch: Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, kurz: Welterbekonvention).[3][4]

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Weltweite Verteilung der UNESCO-Welterbestätten.

Außerdem führt die UNESCO eine Liste des gefährdeten Welterbes („Rote Liste“), die Welterbestätten hervorhebt, deren Bestand und Geltung durch ernste und spezifische Gefahren, wie Beschädigung, Zerstörung oder Verschwinden, bedroht sind. Die UNESCO mahnt für diese Stätten außerordentliche Schutzanstrengungen an.[5] Denkmäler, denen der Welterberang bereits aberkannt werden musste, sind im Artikel Ehemaliges Welterbe aufgeführt.

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Aktueller Stand (Ende November 2024)

Die Welterbekonvention wurde von 196 Vertragsstaaten ratifiziert bzw. angenommen.[6]

Die Liste des Welterbes umfasst 1223 Stätten in 168 Ländern. Davon sind 952 als Weltkulturerbe und 231 als Weltnaturerbe gelistet, weitere 40 Stätten werden als gemischte Kultur- und Naturerbestätte geführt. 38 dieser Stätten sind grenzüberschreitend oder transnational, das heißt zwei oder mehr Staaten zugeordnet. 52 Stätten sind in der Liste des gefährdeten Welterbes eingetragen.

Von den 196 Vertragsstaaten, haben 189 Staaten eine Tentativliste eingereicht, die die Objekte aufführt, die der jeweilige Staat dem Welterbekomitee zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes vorzuschlagen beabsichtigt. Es stehen in Summe 1720 Stätten auf der Tentativliste aller 196 Vertragsstaaten.[7]

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Länderliste

Zusammenfassung
Kontext

Die Liste führt in alphabetischer Reihenfolge die Vertragsstaaten der Welterbekonvention an, zusammen mit Datum des Inkrafttretens der Konvention im jeweiligen Vertragsstaat. Daneben ist die UNESCO-Region angegeben, die nicht notwendigerweise die geographische Zuordnung wiedergibt. Die fünf UNESCO-Regionen sind: Afrika (AF), Arabische Staaten (AS), Asien und Pazifik (AP), Europa und Nordamerika (ENA) sowie Lateinamerika und Karibik (LAK). Die folgenden Spalten zeigen die Gesamtzahl (Σ) und die Zahl der Kultur- (K), Natur- (N) und gemischten Welterbestätten (K/N) des jeweiligen Staates, die Teilsummen der grenzüberschreitenden und transnationalen sowie der gefährdeten Welterbestätten. Unter Tentativliste (TL) wird die Gesamtzahl der Kandidaten und das Datum der letzten Aktualisierung der Tentativliste genannt.

Grenzüberschreitende und transnational Stätten, die zu zwei oder mehr Ländern gehören, werden in die Anzahlen aller beteiligten Staaten eingerechnet, wodurch die einzelnen Stätten mehrfach gezählt werden. Datengrundlage ist Liste des UNESCO World Heritage Centres.[1]

Hinweis: Die Liste ist sortierbar. Durch Klick auf die Pfeilsymbole im Spaltenkopf kann die Liste in auf- und absteigender Reihenfolge nach der jeweiligen Kategorie sortiert werden. Stand August 2025 führt Italien die meisten Welterbestätten (61 Stätten), wobei Italien auch die meisten Kulturstätten (55) aufweist. An zweiter Stelle folgt die Volksrepublik China (61 Stätten), wo sich außerdem die meisten Naturstätten (14) befinden.

Weitere Informationen Vertragsstaat, UNESCO Region ...

Anmerkungen

  1. Jerusalem: Die Jerusalemer Altstadt im 1950 von Jordanien und 1980 von Israel annektierten Ostjerusalem, das auch durch die Palästinensischen Autonomiegebiete beansprucht wird, war von Jordanien für die Aufnahme in das UNESCO-Welterbe vorgeschlagen worden. 1981 wurde sie unter der Bezeichnung Altstadt und Stadtmauern von Jerusalem als Weltkulturerbestätte in die Welterbeliste aufgenommen, wobei jedoch betont wurde, dass diese Entscheidung keine Implikation über die Zugehörigkeit Jerusalems zu einem bestimmten Staat beinhalte. Die Welterbestätte ist keinem Staat zugeordnet, sondern separat unter „Jerusalem (auf Vorschlag von Jordanien)“ in die Welterbeliste eingetragen. Trotzdem ist sie auf der Website des World Heritage Center der UNESCO-Region „Arabische Staaten“ zugeordnet.[11] 1982 wurde sie, wiederum auf Vorschlag von Jordanien, auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt.
  2. Kosovo Kosovo: Der Kosovo ist kein Vertragsstaat der Welterbekonvention. Die Welterbestätten im Kosovo werden in der UNESCO-Liste unter Serbien geführt.
  3. Taiwan Taiwan: Die Republik China (Taiwan) ist kein UNESCO-Mitglied, hat aber eine Liste potentieller Welterbestätten angefertigt, siehe Welterbe in Taiwan.
  4. Vatikanstadt Vatikanstadt: Nicht der Staat Vatikanstadt, sondern der diesen nach außen vertretende Heilige Stuhl hat die Welterbekonvention unterzeichnet. Dementsprechend werden die Welterbestätten des Vatikans in der UNESCO-Liste unter Heiliger Stuhl geführt. Sie umfassen auch Gebiete außerhalb der Vatikanstadt.
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Liste nach UNESCO-Regionen

Weitere Informationen UNESCO-Region, Gesamtzahl Welterbestätten ...

Anmerkungen

Die hier vorgenommene Zuordnung regionsübergreifender Stätten folgt der Einteilung des World Heritage Centre:[12]

  • Die Naturerbestätten Uws-Nuur-Becken und Daurische Landschaften, beides gemeinsame Stätten der Mongolei (UNESCO-Region Asien und Pazifik) und Russlands (UNESCO-Region Europa und Nordamerika), werden der Region Asien und Pazifik zugezählt.
  • Das architektonische Werk von Le Corbusier, gemeinsames Kulturerbe von Argentinien, Belgien, Deutschland, Frankreich, Indien, Japan und der Schweiz, wird der UNESCO-Region Europa und Nordamerika zugerechnet.

Einzelnachweise

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